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midia real estate GmbH aus Grünwald scheitert mit Eigenantrag mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der midia real estate GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 16. September 2026. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 1501 IN 2441/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Südlichen Münchner Straße 2a in 82031 Grünwald und ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 269454 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Dieter Sören Rödel. Als Verfahrensbevollmächtigter war Rechtsanwalt Roman Leonhard Roch aus München benannt.

Der Insolvenzantrag wurde von der midia real estate GmbH selbst gestellt. Die Gesellschaft hatte damit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Entwicklung und der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft eigene Immobilien halten und verwalten.

Das Unternehmen konnte damit grundsätzlich Grundstücke oder Immobilien erwerben, diese entwickeln, baulich oder wirtschaftlich aufwerten und anschließend wieder veräußern. Ebenso war eine langfristige Nutzung eigener Immobilien durch Vermietung oder sonstige Verwaltung möglich.

Welche Grundstücke, Gebäude oder Projektentwicklungen zuletzt zum Vermögen der Gesellschaft gehörten, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor. Auch zu laufenden Kaufverträgen, Bauprojekten, Mietverhältnissen oder möglichen Finanzierungen macht das Gericht keine Angaben.

Das Amtsgericht München wies den Eigenantrag mangels Masse ab. Eine solche Entscheidung wird getroffen, wenn das vorhandene und voraussichtlich verwertbare Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Hierzu gehören insbesondere die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass keine Schulden bestehen oder dass bestehende Forderungen erlassen werden. Es wird jedoch kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Damit gibt es auch keinen Insolvenzverwalter, der Grundstücke, Immobilien, offene Forderungen oder sonstige Vermögenswerte erfasst und zugunsten der Gläubiger verwertet.

Gerade bei Immobiliengesellschaften kann die Vermögenslage davon abhängen, ob Grundstücke mit Grundschulden oder anderen Sicherungsrechten belastet sind. Selbst wenn Immobilien vorhanden sein sollten, kann deren wirtschaftlicher Wert für ungesicherte Gläubiger gering sein, wenn vorrangige Kreditgeber umfassend abgesichert sind. Ob dies bei der midia real estate GmbH der Fall ist, lässt sich der Bekanntmachung nicht entnehmen.

Für mögliche Käufer, Mieter, Bauunternehmen, finanzierende Banken und andere Vertragspartner kann die Entscheidung erhebliche Bedeutung haben. Betroffen sein könnten beispielsweise Anzahlungen, offene Kaufpreisforderungen, Bauleistungen, Mietzahlungen oder Ansprüche aus noch nicht abgeschlossenen Immobilienprojekten. Konkrete Angaben hierzu enthält der Beschluss nicht.

Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt die midia real estate GmbH grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister ist damit allerdings nicht automatisch verbunden. Zunächst können noch Abwicklungsmaßnahmen und registerrechtliche Prüfungen erforderlich sein.

Zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten macht das Amtsgericht München keine Angaben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Ob die Gesellschaft von diesem Rechtsmittel Gebrauch macht, ist nicht bekannt.

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