Die Balkan Möbel GmbH befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Stuttgart ordnete am 16. September 2026 um 12 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 7 IN 1342/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Mauserstraße 22 in 70469 Stuttgart und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 788043 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Ecevit Karakas.
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Möbeln. Welche Möbelarten die Gesellschaft zuletzt angeboten hat, ob sie ein stationäres Möbelgeschäft, einen Versandhandel oder einen Onlinehandel betrieb und welche Hersteller oder Marken zum Sortiment gehörten, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Holger Blümle aus Stuttgart. Seine Aufgabe besteht darin, das vorhandene Gesellschaftsvermögen zu sichern und zu erhalten. Zugleich soll er als Sachverständiger prüfen, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt, ob das Vermögen die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens deckt und welche Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Die Geschäftsführung bleibt zunächst im Amt. Verfügungen über das Vermögen der Balkan Möbel GmbH sind jedoch nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt. Er ist damit nicht der allgemeine gesetzliche Vertreter der Gesellschaft, überwacht aber deren wirtschaftliche Handlungen.
Für Bankkonten und offene Forderungen gelten weitergehende Beschränkungen. Die Balkan Möbel GmbH darf über ihre Konten und Außenstände nicht mehr selbst verfügen. Die entsprechende Verwaltungs und Verfügungsbefugnis wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Dieser darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen, eingehende Zahlungen entgegennehmen und besondere Konten für das Verfahren eröffnen. Die kontoführenden Kreditinstitute müssen ihm Auskunft über die Konten der Gesellschaft erteilen.
Personen und Unternehmen, die der Balkan Möbel GmbH noch Geld schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Zahlungen sollen unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.
Das Gericht hat außerdem neue Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt. Ausgenommen sind Maßnahmen, die unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume, betrieblichen Einrichtungen und Nebenräume zu betreten. Er darf die Bücher und Geschäftsunterlagen prüfen und alle Auskünfte verlangen, die zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse erforderlich sind.
Für Kunden können insbesondere bereits geleistete Anzahlungen, bestellte und noch nicht ausgelieferte Möbel, Gutscheine sowie Gewährleistungsansprüche von Bedeutung sein. Ob entsprechende Kundenansprüche bestehen und wie offene Bestellungen behandelt werden, lässt sich dem Beschluss nicht entnehmen.
Bei noch nicht gelieferten Möbeln hängt die weitere Rechtslage unter anderem davon ab, ob die Ware bereits vollständig bezahlt wurde, ob sie eindeutig einem bestimmten Kunden zugeordnet werden kann und ob Eigentum bereits übertragen wurde. Betroffene Kunden sollten Bestellbestätigungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahren und weitere Zahlungen nur nach Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Die gerichtliche Anordnung bedeutet noch nicht, dass das reguläre Insolvenzverfahren bereits eröffnet oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wurde. Zunächst werden das Vermögen, die Verbindlichkeiten und die Fortführungsmöglichkeiten geprüft.
Wer den Insolvenzantrag gestellt hat, wird in der Bekanntmachung nicht mitgeteilt. Auch zur Höhe der Schulden, zur Zahl der Gläubiger, zu möglichen Beschäftigten und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält der Beschluss keine Angaben. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.