Das Amtsgericht Baden Baden hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ProCom Finanzmanagement GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 19. August 2026. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 16 IN 271/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz im Sommerhaldeweg 3 in 76571 Gaggenau und ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 702519 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Aldo Spalluto.
Die ProCom Finanzmanagement GmbH hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Es handelt sich damit nicht um einen von einem Gläubiger gestellten Insolvenzantrag.
Das Unternehmen war im Bereich der Finanz und Unternehmensberatung tätig. Ausgenommen waren Rechtsberatung, Steuerberatung und erlaubnispflichtige Bankgeschäfte. Die Gesellschaft konnte Unternehmen und Privatkunden zu wirtschaftlichen und finanziellen Fragen beraten, ohne dabei die ausdrücklich ausgeschlossenen Tätigkeiten auszuüben.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf Schulungen zur Investitions und Finanzplanung. Dabei konnten beispielsweise Kenntnisse über Finanzierungsmodelle, Kapitalbedarf, betriebliche Investitionen oder die langfristige finanzielle Planung vermittelt werden.
Zum Geschäftsfeld gehörte außerdem die Vermittlung von Versicherungsverträgen aller Sparten. Daneben vermittelte das Unternehmen Bausparverträge, Darlehensverträge und Immobilien. Auch Dienstleistungen anderer Anbieter, die mit diesen Tätigkeiten in Verbindung standen, konnten vermittelt werden.
Welche Versicherer, Bausparkassen, Banken oder Immobilienanbieter mit der ProCom Finanzmanagement GmbH zusammenarbeiteten, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor. Ebenso fehlen Angaben zur Zahl der betreuten Kunden und zu möglicherweise noch laufenden Vermittlungsaufträgen.
Das Amtsgericht Baden Baden lehnte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ab. Dies bedeutet, dass das vorhandene und voraussichtlich verwertbare Gesellschaftsvermögen nicht ausreichte, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Zu diesen Kosten gehören insbesondere die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass bestehende Forderungen erloschen sind. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es jedoch keinen Insolvenzverwalter, der das Vermögen erfasst, offene Provisionsansprüche einzieht und einen möglichen Erlös nach den gesetzlichen Vorschriften an die Gläubiger verteilt.
Für Kunden ist wichtig, dass vermittelte Versicherungs, Bauspar oder Darlehensverträge grundsätzlich mit dem jeweiligen Produktanbieter geschlossen wurden. Die Abweisung des Insolvenzantrags gegen den Vermittler beendet solche Verträge daher normalerweise nicht automatisch. Kunden sollten dennoch prüfen, wer künftig als Ansprechpartner für Betreuung, Vertragsänderungen oder Schadensmeldungen zur Verfügung steht.
Bei noch nicht abgeschlossenen Immobilien, Finanzierungs oder Versicherungsvermittlungen kann dagegen Klärungsbedarf bestehen. Auch möglicherweise an die ProCom Finanzmanagement GmbH gezahlte Vorschüsse oder Gebühren könnten betroffen sein. Ob solche Ansprüche bestehen, lässt sich der gerichtlichen Veröffentlichung nicht entnehmen.
Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt die ProCom Finanzmanagement GmbH grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister erfolgt dadurch jedoch nicht automatisch. Zunächst können noch gesellschaftsrechtliche Abwicklungsmaßnahmen und weitere registerrechtliche Prüfungen notwendig sein.
Zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten macht das Gericht keine Angaben. Gegen die Entscheidung konnte innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Baden Baden eingelegt werden. Ob ein Rechtsmittel eingelegt wurde und ob der Beschluss inzwischen rechtskräftig ist, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor.