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Candymen UG aus München scheitert mit Insolvenzantrag mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Candymen UG haftungsbeschränkt mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 11. September 2026. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 1508 IN 3917/25 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Theresienstraße 66 im Rückgebäude in 80333 München und ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 230423 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Andreas Bentele Krickl.

Gegenstand der Candymen UG war die Vermittlung von Vertriebs und Vermarktungspartnern für das Projekt „Log out“ sowie für weitere Projekte der PAE Pictures GmbH mit Sitz in München. Die Gesellschaft sollte damit geeignete Geschäftspartner finden und zusammenbringen, die an der Vermarktung oder am Vertrieb dieser Projekte mitwirken konnten.

Welche Art von Projekt sich konkret hinter der Bezeichnung „Log out“ verbirgt, welche Vermarktungsleistungen tatsächlich erbracht wurden und ob zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch Vertragsbeziehungen zur PAE Pictures GmbH bestanden, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde nicht von der Candymen UG selbst, sondern von einer Gläubigerin gestellt. Wer die antragstellende Gläubigerin ist, welche Forderung sie geltend gemacht hat und wie hoch diese Forderung war, wird in dem veröffentlichten Beschluss nicht mitgeteilt.

Das Amtsgericht München wies den Antrag mangels Masse ab. Dies bedeutet, dass das vorhandene und voraussichtlich verwertbare Vermögen der Gesellschaft nicht ausreichte, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Dazu gehören insbesondere die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass keine Verbindlichkeiten bestehen oder dass offene Forderungen erlassen wurden. Vielmehr wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Damit gibt es auch keinen Insolvenzverwalter, der das Gesellschaftsvermögen erfasst, mögliche Forderungen einzieht und einen Erlös nach den gesetzlichen Regeln unter den Gläubigern verteilt.

Für die Gläubiger kann dies bedeuten, dass ihre Forderungen nicht oder nur zu einem geringen Teil erfüllt werden können, sofern keine weiteren pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind. Ob die Candymen UG noch Ansprüche gegen Geschäftspartner besitzt oder andere Vermögenswerte vorhanden sind, lässt sich dem Beschluss nicht entnehmen.

Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt eine Unternehmergesellschaft grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister erfolgt dadurch jedoch nicht automatisch. Zunächst können noch Abwicklungsmaßnahmen und registerrechtliche Prüfungen notwendig sein.

Das Aktenzeichen trägt die Jahreszahl 2025. Daraus ergibt sich, dass das Insolvenzantragsverfahren bereits im Vorjahr angelegt wurde. Weshalb die gerichtliche Entscheidung erst am 11. September 2026 erging und welche Prüfungen in der Zwischenzeit vorgenommen wurden, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor.

Auch zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Zahl möglicher Gläubiger und zur aktuellen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft enthält der Beschluss keine Angaben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden.

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