Das Amtsgericht Ludwigsburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Grün Immobilien GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 27. August 2026. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 2 IN 155/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Eberhardstraße 24 in 71634 Ludwigsburg und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 206227 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Axel Grün.
Die Grün Immobilien GmbH verfügte über einen breit gefassten Unternehmensgegenstand. Dazu gehörten der An und Verkauf sowie die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und Gewerbeimmobilien.
Die Gesellschaft durfte außerdem Bauvorhaben als Bauherrin im eigenen Namen vorbereiten und durchführen. Dies konnte sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung geschehen. Dabei war nach dem Unternehmensgegenstand auch die Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten vorgesehen.
Ein solcher Tätigkeitsbereich umfasst typischerweise Aufgaben eines Bauträgers oder Projektentwicklers. Dazu können der Ankauf eines Grundstücks, die Planung und Errichtung eines Gebäudes sowie der anschließende Verkauf oder die Vermietung der entstandenen Wohnungen und Gewerberäume gehören.
Darüber hinaus konnte die Gesellschaft eigene Bestandsimmobilien vermieten, verpachten und verwalten. Zum Geschäftsfeld zählten ferner die Vermittlung von Darlehen an Kreditinstitute und die Vermittlung von Versicherungen.
Welche Immobilien, Bauprojekte, Verwaltungsbestände oder Vermittlungsaufträge zuletzt tatsächlich bestanden, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor. Ebenso fehlen Angaben dazu, ob Gelder von Käufern, Mietern oder anderen Vertragspartnern betroffen sind.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde nicht von der Grün Immobilien GmbH selbst, sondern von einem Gläubiger gestellt. Wer der antragstellende Gläubiger ist, welche Forderung geltend gemacht wurde und in welcher Höhe Verbindlichkeiten bestehen, wird im Beschluss nicht mitgeteilt.
Das Amtsgericht Ludwigsburg wies den Insolvenzantrag mangels Masse ab. Dies bedeutet, dass das vorhandene und voraussichtlich verwertbare Gesellschaftsvermögen nach der gerichtlichen Prüfung nicht ausreichte, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Dazu gehören insbesondere die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass bestehende Schulden oder Ansprüche erloschen sind. Es wird jedoch kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Damit gibt es auch keinen Insolvenzverwalter, der Immobilien, Grundstücke, offene Forderungen oder andere Vermögenswerte erfasst und zugunsten der Gläubiger verwertet.
Für Käufer, Bauherren, Mieter und andere Vertragspartner könnte die Entscheidung besondere Bedeutung haben. Betroffen sein könnten beispielsweise Anzahlungen, noch nicht abgeschlossene Immobiliengeschäfte, Mängelansprüche, Verwaltungsabrechnungen oder laufende Bauvorhaben. Ob solche Vertragsverhältnisse bestehen, lässt sich der Bekanntmachung nicht entnehmen.
Bestehende Mietverträge enden nicht allein aufgrund der Abweisung des Insolvenzantrags. Mieter sollten jedoch prüfen, ob sich Ansprechpartner, Zahlungsempfänger oder Eigentumsverhältnisse verändern. Zahlungen sollten weiterhin nur an den rechtlich berechtigten Empfänger geleistet werden.
Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt die Grün Immobilien GmbH grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister erfolgt dadurch jedoch nicht automatisch. Zunächst können noch Abwicklungsmaßnahmen und weitere registerrechtliche Prüfungen erforderlich sein.
Gegen die Entscheidung konnte innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ludwigsburg eingelegt werden. Ob ein Rechtsmittel eingelegt wurde und ob die Entscheidung inzwischen rechtskräftig ist, geht aus der veröffentlichten Bekanntmachung nicht hervor.