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RGJ Fitness KuDamm38 GmbH in vorläufiger Insolvenz – Berliner Fitnessstudio am Kurfürstendamm betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die RGJ Fitness KuDamm38 GmbH mit Sitz am Kurfürstendamm 38 in Berlin befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 14. September 2026 um 12.21 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Christian Otto aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – unter dem Aktenzeichen 3607 IN 5920/26 geführt.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 227442 im Handelsregister eingetragen und wird laut Insolvenzbekanntmachung durch Geschäftsführer Robert Jablukov vertreten.

Unternehmen betreibt Fitnessstudios

Der eingetragene Unternehmensgegenstand der RGJ Fitness KuDamm38 GmbH umfasst die Errichtung, Anmietung und den Betrieb von Fitnessstudios sowie damit verbundenen Einrichtungen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft Sportartikel vertreiben.

Zum Geschäftszweck gehören außerdem der Betrieb einer Systemzentrale sowie Management-, Marketing-, Vertriebs- und Beratungsleistungen, soweit hierfür keine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Der Firmenname „KuDamm38“ und die Geschäftsanschrift Kurfürstendamm 38, 10719 Berlin weisen auf den Standort des Unternehmens an einer der bekanntesten Geschäftsstraßen Berlins hin.

Aus der Insolvenzbekanntmachung selbst geht allerdings nicht hervor, wie viele Fitnessstudios die Gesellschaft zuletzt tatsächlich betrieben hat, wie viele Mitglieder oder Beschäftigte betroffen sind oder unter welcher Marke das Fitnessangebot am Kurfürstendamm auftritt. Entsprechende Angaben lassen sich deshalb allein auf Grundlage des Gerichtsbeschlusses nicht treffen.

Geschäftsführung kann nicht mehr frei über Vermögen verfügen

Die vom Gericht angeordneten Maßnahmen gehen deutlich über die bloße Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters hinaus.

Verfügungen der RGJ Fitness KuDamm38 GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Christian Otto wirksam.

Damit handelt es sich um eine sogenannte vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt.

Besonders wichtig: Der Gesellschaft wurde ausdrücklich untersagt, ihre eigenen Außenstände selbst einzuziehen. Personen oder Unternehmen, die der RGJ Fitness KuDamm38 GmbH noch Geld schulden, dürfen aufgrund des Gerichtsbeschlusses nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Sie sollen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Insolvenzverwalter erhält weitreichende Befugnisse

Rechtsanwalt Christian Otto hat vom Gericht den Auftrag erhalten, das vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten.

Er darf unter anderem Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen, eingehende Gelder entgegennehmen und ein besonderes Insolvenzsonderkonto für die mögliche spätere Insolvenzmasse führen.

Darüber hinaus darf er die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der RGJ Fitness KuDamm38 GmbH einschließlich der Nebenräume betreten. Die Gesellschaft muss ihm Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen gewähren und die notwendigen Informationen über ihre wirtschaftliche Situation zur Verfügung stellen.

Auch gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften darf der vorläufige Insolvenzverwalter Auskünfte einholen.

Zwangsvollstreckungen werden zunächst gestoppt

Das Amtsgericht Charlottenburg hat außerdem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt. Ausgenommen sind nach dem Beschluss bestimmte Maßnahmen, soweit unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger noch vor einer Entscheidung über die Verfahrenseröffnung auf Vermögenswerte zugreifen und dadurch die mögliche spätere Insolvenzmasse vermindern.

Gericht lässt wirtschaftliche Situation jetzt untersuchen

Christian Otto übernimmt noch eine weitere wichtige Aufgabe: Er wurde vom Gericht gleichzeitig als Sachverständiger eingesetzt.

Er soll prüfen, ob tatsächlich ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen.

Erst nach dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Charlottenburg darüber, ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGJ Fitness KuDamm38 GmbH tatsächlich eröffnet wird.

Deshalb ist die Formulierung wichtig: Das Unternehmen befindet sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren. Eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mit dem Beschluss vom 14. September 2026 noch nicht erfolgt.

Was bedeutet die vorläufige Insolvenz für Mitglieder?

Für Mitglieder eines betroffenen Fitnessstudios ist zunächst entscheidend, dass aus dem Gerichtsbeschluss keine Schließung des Fitnessbetriebs hervorgeht. Ebenso wenig ordnet das Gericht eine Beendigung bestehender Mitgliedsverträge an.

Ob der Studiobetrieb uneingeschränkt weiterläuft, ob es Änderungen gibt oder ob eine Sanierung beziehungsweise Fortführung angestrebt wird, lässt sich der Insolvenzbekanntmachung nicht entnehmen.

Auch über mögliche Beitragsguthaben, vorausbezahlte Mitgliedschaften oder sonstige Forderungen von Kunden enthält der Beschluss keine Angaben.

Mitglieder sollten deshalb nicht allein aufgrund der vorläufigen Insolvenz eigenmächtig Zahlungen zurückholen oder bestehende Verträge als automatisch beendet ansehen. Eine Insolvenz führt grundsätzlich nicht automatisch dazu, dass sämtliche Vertragsverhältnisse sofort erlöschen.

Höhe der Schulden und Insolvenzursache bislang unbekannt

Über die wirtschaftlichen Hintergründe gibt die gerichtliche Bekanntmachung kaum Auskunft.

Insbesondere wird nicht genannt, wie hoch die Schulden sind, wie viele Gläubiger Forderungen besitzen oder welcher konkrete Insolvenzgrund zum Antrag geführt hat. Auch darüber, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, enthält der Beschluss noch keine abschließende Feststellung.

Genau diese Fragen soll der vorläufige Insolvenzverwalter nun untersuchen.

Fest steht bislang: Die RGJ Fitness KuDamm38 GmbH am Kurfürstendamm 38 in Berlin steht seit dem 14. September 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Geschäftsführer ist Robert Jablukov, vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Otto. Das Verfahren läuft beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3607 IN 5920/26.

Wie es mit dem Fitnessunternehmen und seinem Geschäftsbetrieb weitergeht, hängt nun wesentlich vom Ergebnis der Prüfung und der anschließenden Entscheidung des Insolvenzgerichts ab.

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