Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Yilmaz Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 9. September 2026 unter dem Aktenzeichen 3 IN 185/25.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Unteren Gewerbestraße 8 in 55546 Pfaffen-Schwabenheim und ist beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter HRB 22725 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Ismail Yilmaz.
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Die Gesellschaft fungiert insbesondere als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Yilmaz Bau GmbH & Co. KG. Deren Geschäftstätigkeit umfasst den Betrieb eines Bauunternehmens mit Schwerpunkt auf dem Straßen- und Tiefbau.
Die Abweisung mangels Masse nach § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt.
Gläubiger können ihre Forderungen somit nicht zu einer Insolvenztabelle anmelden. Sie müssen prüfen, ob sie ihre Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens weiterverfolgen können und ob noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Mit Eintritt der Rechtskraft wird die Yilmaz Verwaltungs GmbH grundsätzlich kraft Gesetzes aufgelöst. Da sie als persönlich haftende Gesellschafterin der Yilmaz Bau GmbH & Co. KG vorgesehen ist, können sich aus der Entscheidung auch gesellschaftsrechtliche Folgen für die Kommanditgesellschaft ergeben.