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Friedrich Projektbau Dönberg GmbH & Co. KG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Wuppertal hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Friedrich Projektbau Dönberg GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 9. September 2026 unter dem Aktenzeichen 507 IN 64/26.

Der Eigenantrag der Gesellschaft datiert vom 14. April 2026 und war am 8. Juni 2026 beim Insolvenzgericht eingegangen.

Die Friedrich Projektbau Dönberg GmbH & Co. KG hat ihre Geschäftsanschrift in der Konradswüste 15 in 42289 Wuppertal und ist beim Amtsgericht Wuppertal unter HRA 25441 im Handelsregister eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Friedrich Beteiligungs GmbH, die beim Amtsgericht Wuppertal unter HRB 26017 geführt wird. Vertreten werden beide Gesellschaften durch den Geschäftsführer Ernst-Joachim Friedrich.

Die Geschäftstätigkeit der Friedrich Projektbau Dönberg GmbH & Co. KG umfasste das Projektmanagement und die Abwicklung von Bauprojekten sowie die Planung und Generalübernahme von Ingenieur- und Bauleistungen. Weitere Tätigkeitsfelder waren die Entwicklung bebauter und unbebauter Grundstücke, die Errichtung und der Verkauf von Wohn- und Gewerbeobjekten sowie Wohnungseigentumsanlagen.

Zum Unternehmensgegenstand gehörten zudem Bauserviceleistungen. Dazu zählten die Vermittlung von Immobilien, die Erstellung von Gutachten und Beweissicherungen, die Beseitigung von Baumängeln und verschiedene Gebäudedienstleistungen.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Das Insolvenzverfahren wird deshalb nicht eröffnet und ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt.

Gläubiger können ihre Forderungen folglich nicht zur Insolvenztabelle anmelden. Sie müssen prüfen, ob ihre Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens noch durchgesetzt werden können und ob verwertbares Gesellschaftsvermögen vorhanden ist.

Mit Eintritt der Rechtskraft wird die Friedrich Projektbau Dönberg GmbH & Co. KG grundsätzlich aufgelöst. Anschließend kann ihre Löschung aus dem Handelsregister erfolgen, wenn keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind und kein verteilungsfähiges Vermögen vorhanden ist.

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