Dark Mode Light Mode

Graphic Engineering Designs GmbH aus Berlin: Insolvenzantrag des Finanzamts mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Graphic Engineering Designs GmbH mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 3617 IN 50/26 geführt. Den Insolvenzantrag hatte das Land Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften III, gestellt.

Firmensitz der Gesellschaft ist Lauenburger Straße 81, 12169 Berlin. Das Unternehmen ist unter HRB 89806 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer David Medlock vertreten. Der Beschluss des Insolvenzgerichts erging am 4. September 2026.

Der zusätzlich als Berliner Ansprechpartner genannte Steuerberater Dr. Helmut Schwenke war nach den vorliegenden Angaben nicht der gesetzliche Vertreter des Unternehmens. Diese Funktion lag bei Geschäftsführer David Medlock. Der Steuerberater dürfte vielmehr als steuerlicher oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Ansprechpartner tätig gewesen sein.

Ingenieurdienstleister statt Grafikagentur

Der Unternehmensname kann leicht zu der Annahme führen, dass sich die Gesellschaft mit Grafik- oder Kommunikationsdesign befasste. Tatsächlich handelte es sich jedoch um einen technischen Ingenieurdienstleister mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der Luft- und Raumfahrtindustrie.

Der eingetragene Unternehmensgegenstand lautet allgemein auf die Erbringung technischer Beratungsleistungen. Die tatsächlich ausgeübte Geschäftstätigkeit umfasste nach den verfügbaren früheren Unternehmens- und Branchenangaben insbesondere Konstruktionsleistungen, technische Entwicklungsarbeiten und die Bereitstellung qualifizierter Ingenieure.

Die Gesellschaft gehörte zum internationalen Umfeld von Graphic Engineering Designs und der britischen Sitec-Gruppe. Diese Unternehmensgruppe bot Ingenieur- und Personaldienstleistungen für Luftfahrt, Verteidigung, Fahrzeugbau, Energie- und Industrieunternehmen an.

Technische Entwicklung für die Luftfahrtindustrie

Graphic Engineering Designs war an anspruchsvollen Entwicklungs- und Dokumentationsaufgaben für zivile und militärische Luftfahrtprogramme beteiligt. Zum Leistungsspektrum der Gruppe gehörten unter anderem:

  • Konstruktion von Flugzeugstrukturen und Systemen,
  • Entwicklung von Triebwerks- und Kraftstoffsystemen,
  • mechanische und strukturelle Berechnungen,
  • Erstellung dreidimensionaler CAD-Modelle,
  • technische Dokumentation,
  • Wartungs- und Reparaturanleitungen,
  • Erstellung von Teilekatalogen und Schaltplänen,
  • Entwicklung von Prüfständen und Spezialwerkzeugen,
  • Projektmanagement sowie
  • Bereitstellung einzelner Ingenieure und kompletter Entwicklungsteams.

Verwendet wurden dafür technische Anwendungen wie CATIA, AutoCAD und weitere Systeme zur digitalen Produktentwicklung. Bei der technischen Dokumentation kamen spezielle Standards der Luftfahrtindustrie zum Einsatz.

Die Gesellschaft war damit Teil einer hoch spezialisierten Wertschöpfungskette. Sie stellte vermutlich keine vollständigen Flugzeuge oder Triebwerke her, sondern übernahm abgegrenzte Entwicklungs-, Konstruktions- und Dokumentationsaufträge für größere Hersteller und deren Zulieferer.

Airbus führte Gesellschaft als zugelassenen Lieferanten

Die Graphic Engineering Designs GmbH wurde in früheren Lieferantenverzeichnissen von Airbus als zugelassener Anbieter für technische Konstruktionsleistungen geführt. Als deutsche Geschäftsanschrift war bereits damals die Lauenburger Straße 81 in Berlin angegeben.

Die internationale Unternehmensgruppe arbeitete an verschiedenen Programmen von Airbus und Airbus Military. Dazu gehörten nach früheren Präsentationen unter anderem Arbeiten an den Flugzeugtypen A320, A330, A340, A350, A380 und A400M.

Die angebotenen Leistungen reichten von Struktur- und Systementwicklung über technische Publikationen bis zur Bearbeitung von Änderungs- und Reparaturunterlagen. Auch Projekte für militärische Transportflugzeuge, Hubschrauber, Triebwerke und Verteidigungssysteme wurden im Unternehmensverbund dargestellt.

Nicht jedes dieser internationalen Referenzprojekte kann automatisch der deutschen GmbH zugerechnet werden. Belegt ist jedoch, dass die Gesellschaft in Deutschland zum entsprechenden Ingenieurverbund gehörte und als Anbieter technischer Luftfahrtleistungen auftrat.

Früherer Standort nahe Rolls-Royce in Dahlewitz

Neben der Berliner Registeranschrift wurde die Gesellschaft über längere Zeit unter der Adresse Ludwig-Erhard-Ring 18 in Dahlewitz geführt. Der Ort gehört heute zur Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in Brandenburg und ist ein bedeutender Standort der deutschen Luftfahrtindustrie.

In Dahlewitz betreibt Rolls-Royce Deutschland eines seiner wichtigsten Entwicklungs-, Produktions- und Wartungszentren für Flugzeugtriebwerke. Die räumliche Nähe und die Ausrichtung von Graphic Engineering Designs auf Triebwerks- und Luftfahrttechnik sprechen dafür, dass die Gesellschaft dort Ingenieurleistungen für Unternehmen aus diesem industriellen Umfeld erbrachte.

Branchenverzeichnisse führten das Unternehmen am Standort Dahlewitz in den Bereichen technische Dienstleistungen, technische Untersuchungen und Beratung. Als Ansprechpartner wurde zeitweise ein Key-Account-Manager der Sitec-Gruppe genannt.

Ob Graphic Engineering Designs zuletzt noch über eigene Büroräume oder Beschäftigte in Dahlewitz verfügte, ist nicht bekannt. Im Insolvenzverfahren wurde ausschließlich die Berliner Anschrift Lauenburger Straße 81 angegeben.

Teil einer internationalen Ingenieurgruppe

Graphic Engineering Designs gehörte zu einem international aufgestellten Netzwerk mit Niederlassungen beziehungsweise verbundenen Unternehmen in mehreren europäischen Ländern, den USA, Kanada, Indien und Südkorea.

Die Unternehmensgruppe betreute neben Airbus weitere namhafte Kunden aus der Luftfahrt-, Triebwerks- und Verteidigungsindustrie. Dazu zählten in der Vergangenheit unter anderem BAE Systems, Leonardo und Rolls-Royce.

Im Jahr 2019 wurden wesentliche Teile der britischen Sitec-Gruppe von dem amerikanischen Ingenieur- und Technologiedienstleister Belcan übernommen. Ob und in welchem Umfang die deutsche Graphic Engineering Designs GmbH in diese Transaktion einbezogen war oder danach noch operative Leistungen für den neuen Unternehmensverbund erbrachte, lässt sich anhand der öffentlich verfügbaren Angaben nicht eindeutig feststellen.

Eine aktuelle Internetseite der deutschen Gesellschaft war zuletzt nicht erkennbar. Auch neuere Referenzen, Stellenangebote oder laufende Projekte konnten nicht festgestellt werden. Dies spricht dafür, dass der operative Geschäftsbetrieb bereits vor dem Insolvenzantrag stark eingeschränkt oder vollständig eingestellt gewesen sein könnte.

Gesellschaft bestand seit 2003

Die Graphic Engineering Designs GmbH wurde im August 2003 in das Handelsregister eingetragen. Sie bestand damit zum Zeitpunkt der Insolvenzentscheidung seit mehr als 23 Jahren.

Über einen langen Zeitraum war das Unternehmen offenbar als deutsche Ingenieurgesellschaft eines internationalen Unternehmensverbunds tätig. Der Schwerpunkt lag nicht auf der Herstellung eigener Produkte, sondern auf projektbezogenen technischen Dienstleistungen und dem Einsatz spezialisierter Fachkräfte.

Bei einem solchen Geschäftsmodell bestehen die wesentlichen Vermögenswerte häufig weniger aus Maschinen oder Immobilien als aus Kundenverträgen, offenen Honorarforderungen, technischer Software und dem Wissen der beschäftigten Ingenieure. Wird der operative Betrieb eingestellt und verlassen die Fachkräfte das Unternehmen, kann der verbleibende Verwertungswert entsprechend gering sein.

Insolvenzantrag durch das Finanzamt

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde nicht von der Gesellschaft selbst gestellt. Antragsteller war das Land Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften III.

Dies deutet darauf hin, dass offene steuerliche Forderungen gegen die Graphic Engineering Designs GmbH bestanden. Welche Steuerarten betroffen waren und wie hoch die Rückstände ausfielen, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung allerdings nicht hervor.

Ein Finanzamt kann einen Insolvenzantrag stellen, wenn fällige Steuerforderungen trotz Vollstreckungsmaßnahmen nicht bezahlt werden und ausreichende Anhaltspunkte für die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens bestehen. Ob vor dem Antrag bereits Konten oder andere Vermögenswerte erfolglos gepfändet wurden, ist nicht veröffentlicht.

Kein Geld für ein reguläres Insolvenzverfahren

Das Gericht lehnte die Verfahrenseröffnung ab, weil das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht einmal zur Bezahlung der Verfahrenskosten ausreichte. Dazu gehören insbesondere die Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen eines Insolvenzverwalters.

Ein reguläres Insolvenzverfahren mit Forderungsanmeldung, Gläubigerversammlung und Verteilung der Insolvenzmasse findet damit zunächst nicht statt. Auch wurde kein Insolvenzverwalter bestellt.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass die Graphic Engineering Designs GmbH keine Schulden besitzt. Sie besagt vielmehr, dass kein ausreichendes verwertbares Vermögen festgestellt werden konnte, aus dem die Kosten des Insolvenzverfahrens finanziert werden könnten.

Die Forderungen des Finanzamts und möglicher weiterer Gläubiger bleiben grundsätzlich bestehen. Ob Vollstreckungsmaßnahmen noch Erfolg versprechen, dürfte angesichts der gerichtlichen Feststellung allerdings fraglich sein.

Auflösung und mögliche Löschung

Mit Rechtskraft der Abweisung mangels Masse wird die Gesellschaft grundsätzlich aufgelöst. Die Entscheidung wird im Handelsregister vermerkt. Falls kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist, kann die Graphic Engineering Designs GmbH schließlich wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht werden.

Eine persönliche Haftung von Geschäftsführer David Medlock folgt aus dem Beschluss nicht automatisch. Sie käme nur unter zusätzlichen Voraussetzungen in Betracht, beispielsweise bei einer verspäteten Insolvenzantragstellung, unzulässigen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife oder anderen Pflichtverletzungen. Dafür enthält die Veröffentlichung keine Anhaltspunkte.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Wird kein erfolgreiches Rechtsmittel erhoben und auch kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet, bleibt es bei der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Paracetamol in der Schwangerschaft: Studie findet mögliche Auswirkungen bei Töchtern

Next Post

Kaum bekannt: Dieser versteckte Knopf am Flugzeugsitz kann den Gangplatz deutlich bequemer machen