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S&N Fooddogs GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Münchner „Hotdog Station“ betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die S&N Fooddogs GmbH aus Jettingen-Scheppach befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Neu-Ulm ordnete am 8. September 2026 um 15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Gastronomieunternehmens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 347/26 geführt.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Simone Kaldenbach, Magirus-Deutz-Straße 17, 89077 Ulm, bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen.

Die S&N Fooddogs GmbH hat ihren Firmensitz in der Freihalderstraße 17b, 89343 Jettingen-Scheppach. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 21527 eingetragen. Geschäftsführer sind David Mario Nitsch und Patrick Thomas Sauer.

In der gerichtlichen Bekanntmachung wird als Gesellschafterin eine „TPCreation Golding UG“ aufgeführt. Nach den verfügbaren Registerangaben handelt es sich dabei offenbar um die TPCreation Holding UG (haftungsbeschränkt), die ebenfalls ihren Sitz in der Freihalderstraße 17b in Jettingen-Scheppach hat.

Tatsächlicher Geschäftsbetrieb in München

Obwohl der Firmensitz der S&N Fooddogs GmbH in Jettingen-Scheppach liegt, wurde der öffentlich erkennbare gastronomische Geschäftsbetrieb in München geführt. Die Gesellschaft betrieb dort die „Hotdog Station“ in der Pelkovenstraße 149, 80992 München, unmittelbar am Olympia-Einkaufszentrum.

Das Angebot war auf amerikanisch geprägte Schnellgastronomie ausgerichtet. Im Mittelpunkt standen Hotdogs in zahlreichen Varianten, die im Lokal verzehrt, abgeholt oder über Lieferplattformen bestellt werden konnten. Ergänzt wurde das Angebot durch Pommes frites, weitere Beilagen, Soßen und Getränke.

Auf der Speisekarte fanden sich neben klassischen Hotdogs auch ungewöhnlichere Varianten. Angeboten wurden beispielsweise Produkte mit Sucuk, Halloumi, Rinderfiletstreifen, Jalapeños, Rucola, Röstzwiebeln, Tortillachips oder Cheddarsoße. Damit setzte das Unternehmen auf ein modernes Streetfood-Konzept, das über das einfache Angebot einer Imbissbude hinausging.

Die Preise lagen zuletzt überwiegend im Bereich der gehobenen Schnellgastronomie. Einzelne Hotdog-Varianten wurden für knapp zwölf Euro angeboten, aufwendigere Produkte wie ein „Philly Cheese Dog“ mit Rinderfiletstreifen kosteten mehr als 16 Euro.

Die Speisen konnten über Lieferando bestellt werden. Auch auf Uber Eats wurde für die „Hotdog Station München“ geworben. Daneben bot das Lokal Abholung und direkten Verzehr an. Die veröffentlichten Öffnungszeiten lagen montags bis samstags ungefähr zwischen 11 beziehungsweise 11.30 Uhr und 20 beziehungsweise 20.30 Uhr. Sonntags blieb der Betrieb geschlossen.

Onlinebewertungen belegen, dass der Gastronomiebetrieb tatsächlich geöffnet war und Bestellungen ausführte. Damit blieb die Geschäftstätigkeit nicht auf eine geplante oder nur im Handelsregister beschriebene Gastronomie beschränkt. Die S&N Fooddogs GmbH betrieb vielmehr nachweislich ein konkretes Schnellrestaurant mit Liefergeschäft.

Catering, Veranstaltungen und Kochkurse nicht klar belegt

Der Unternehmensgegenstand war breiter gefasst als die öffentlich erkennbare Tätigkeit. Danach durfte die Gesellschaft neben dem Verkauf von Speisen und Getränken auch Liefer- und Cateringservices anbieten, Veranstaltungen durchführen sowie Kochkurse und gastronomische Schulungen veranstalten.

Ob und in welchem Umfang solche zusätzlichen Leistungen tatsächlich erbracht wurden, ist öffentlich nicht nachvollziehbar. Im Vordergrund der Außendarstellung stand eindeutig der Betrieb der „Hotdog Station“ in München. Konkrete Cateringaufträge, eigene Veranstaltungen, Kochkurse oder Schulungsangebote wurden nicht in vergleichbarer Weise beworben.

Auch ein weiterer Gastronomiestandort der Gesellschaft lässt sich bislang nicht sicher feststellen. Die S&N Fooddogs GmbH scheint ihre operative Tätigkeit im Wesentlichen auf das Münchner Hotdog-Restaurant und dessen Abhol- und Liefergeschäft konzentriert zu haben.

Insolvenz bereits rund eineinhalb Jahre nach Eintragung

Die Gesellschaft wurde erst im Februar 2025 in das Handelsregister eingetragen. Bei der Gründung beziehungsweise Neuaufstellung des Unternehmens wurde der heutige Gastronomiegegenstand festgelegt. Gleichzeitig wurden David Mario Nitsch und Patrick Thomas Sauer als Geschäftsführer bestellt.

Nach den zugänglichen Registerangaben hielt David Mario Nitsch die Hälfte der Gesellschaftsanteile. Die andere Hälfte entfiel auf die TPCreation Holding UG. Patrick Thomas Sauer ist zugleich Geschäftsführer dieser Holdinggesellschaft und mit weiteren Unternehmen verbunden.

Zwischen der Handelsregistereintragung der S&N Fooddogs GmbH und dem eigenen Insolvenzantrag liegen damit nur etwa eineinhalb Jahre. Die Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden im Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm nicht genannt. Angaben zu Umsätzen, Beschäftigten, Verbindlichkeiten oder möglichen Zahlungsrückständen liegen bislang ebenfalls nicht vor.

Die Gesellschaft beantragte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Ein Eigenantrag deutet darauf hin, dass die Geschäftsführung einen Insolvenzgrund – insbesondere Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit – angenommen hat. Welcher konkrete Eröffnungsgrund vorliegt, muss im weiteren Verfahren festgestellt werden.

Geschäftsführung bleibt nur eingeschränkt handlungsfähig

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Gericht noch kein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet. Die Geschäftsführung bleibt formal im Amt, kann aber nicht mehr uneingeschränkt über das Vermögen der Gesellschaft verfügen.

Zahlungen, die Veräußerung von Betriebsausstattung, die Verwendung von Bankguthaben und die Einziehung offener Kunden- oder Geschäftsforderungen benötigen die Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Die Maßnahme soll verhindern, dass sich die Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert.

Simone Kaldenbach muss sich nun einen Überblick über die wirtschaftliche Situation verschaffen. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der vorhandenen Liquidität, der offenen Lieferantenforderungen, der Miet- und Arbeitsverhältnisse sowie der technischen und gastronomischen Betriebsausstattung. Außerdem ist zu klären, ob der Betrieb der Münchner „Hotdog Station“ fortgeführt werden kann.

Zukunft der „Hotdog Station“ noch offen

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet nicht automatisch, dass das Restaurant sofort geschlossen wird. Ein gastronomischer Betrieb kann während des Eröffnungsverfahrens grundsätzlich weitergeführt werden, wenn die laufenden Kosten gedeckt werden können und eine Fortführung wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Denkbar sind eine vorläufige Fortsetzung unter Aufsicht der Insolvenzverwalterin, die Suche nach einem Käufer oder die Übertragung des Standorts und des gastronomischen Konzepts auf einen neuen Betreiber. Ebenso kann eine Schließung erforderlich werden, wenn der Betrieb dauerhaft Verluste verursacht oder die notwendigen finanziellen Mittel fehlen.

Für Kunden ist vor allem wichtig, ob bereits bezahlte Gutscheine, Vorauszahlungen oder offene Bestellungen betroffen sind. Solange keine weitergehende Mitteilung erfolgt, lässt sich daraus noch nicht ableiten, dass sämtliche Leistungen eingestellt werden. Kunden sollten bei Vorauszahlungen jedoch Zahlungsbelege und Bestellunterlagen aufbewahren.

Auch Lieferanten, Vermieter und andere Geschäftspartner sollten neue Zahlungen und Verrechnungen nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung vornehmen. Ob das Amtsgericht Neu-Ulm das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet und welche Perspektive für die „Hotdog Station“ besteht, muss nun im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 347/26 geklärt werden.

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