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BaFin: Innovation ermöglichen und gleichzeitig stabile Kapitalmärkte sichern

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die europäische Finanzbranche steht vor der Aufgabe, technologische Innovationen voranzutreiben und die Kapitalmärkte stärker miteinander zu verbinden, ohne dabei Stabilität, Anlegerschutz und verlässliche Regeln zu vernachlässigen. Darauf hat Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht/Asset Management der BaFin, bei einer Konferenz am 9. September 2026 in Frankfurt hingewiesen.

Im Mittelpunkt seiner Ausführungen standen drei Bereiche: technologische Innovation und Künstliche Intelligenz, eine stärkere Integration der europäischen Kapitalmärkte sowie eine einfachere und proportionalere Finanzmarktregulierung.

Innovation braucht einen verlässlichen Rahmen

Nach Darstellung Pötzschs sind Innovation und Stabilität keine Gegensätze. Unternehmen und Anleger benötigten einerseits klare und verlässliche Regeln. Diese sollen die Interessen der Verbraucher schützen und faire Bedingungen an den Kapitalmärkten gewährleisten.

Andererseits müsse Europa neue Technologien nutzen und neue Wege finden, um die bislang 27 national geprägten Kapitalmärkte der Europäischen Union stärker miteinander zu verbinden.

Die Aufsicht stehe dem Einsatz innovativer Technologien grundsätzlich positiv gegenüber, wenn sie Kundinnen und Kunden zugutekommen. Entscheidend sei jedoch, dass mit neuen Möglichkeiten auch die daraus entstehenden Risiken angemessen berücksichtigt werden.

Künstliche Intelligenz bietet Chancen – schafft aber neue Risiken

Besondere Bedeutung misst die BaFin der Künstlichen Intelligenz (KI) bei. Finanzunternehmen können KI beispielsweise zur Automatisierung und Analyse großer Datenmengen einsetzen und damit neue Geschäftsmodelle oder effizientere Prozesse entwickeln.

Pötzsch macht allerdings deutlich, dass wirtschaftliche Potenziale allein nicht ausschlaggebend sein dürfen. Mit dem zunehmenden Einsatz solcher Technologien entstehen zugleich neue Anforderungen an das Risikomanagement.

Im vorliegenden Text nennt er insbesondere zwei Bereiche: Cyberrisiken und die Gefahr ungerechtfertigter Diskriminierung. Unternehmen und Aufsichtsbehörden müssten deshalb darauf achten, dass technologische Innovation nicht auf Kosten eines angemessenen Schutzes von Kunden und Finanzmarktstabilität erfolgt.

Der Ansatz lässt sich damit als Balance beschreiben: Innovation soll nicht durch Regulierung grundsätzlich verhindert werden, neue Technologien sollen aber auch nicht ohne Berücksichtigung ihrer spezifischen Risiken eingesetzt werden.

Europas Kapitalmärkte sollen stärker zusammenwachsen

Der zweite Schwerpunkt betrifft die Integration der europäischen Kapitalmärkte. Die Europäische Union verfügt weiterhin über 27 nationale Kapitalmärkte mit unterschiedlichen Strukturen und Rahmenbedingungen.

Nach Pötzschs Auffassung ist für eine stärkere Integration insbesondere eine hohe Konvergenz der europäischen Finanzaufsicht erforderlich. Damit ist gemeint, dass Aufsichtsbehörden innerhalb Europas bei vergleichbaren Sachverhalten möglichst einheitlich vorgehen.

Das ist für einen gemeinsamen europäischen Kapitalmarkt von erheblicher praktischer Bedeutung: Einheitliche beziehungsweise vergleichbare Aufsichtspraktiken können dazu beitragen, unterschiedliche regulatorische Behandlungen vergleichbarer Geschäftsmodelle zwischen Mitgliedstaaten zu reduzieren.

Pötzsch stellt damit nicht nur die gesetzlichen Vorschriften in den Mittelpunkt. Entscheidend ist aus seiner Sicht auch, wie diese Regeln von den verschiedenen nationalen Behörden angewandt und beaufsichtigt werden.

Weniger unnötige Bürokratie in der Finanzmarktregulierung

Als dritten Schwerpunkt nennt Pötzsch die Vereinfachung der Finanzmarktregulierung. Vorschriften sollen nach seiner Darstellung von unnötiger Bürokratie befreit werden.

Das bedeutet allerdings nicht, regulatorische Anforderungen grundsätzlich abzubauen. Vielmehr hebt er einen proportionalen und prinzipienorientierten Ansatz hervor.

Als konkretes Beispiel führt die BaFin ihre neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) an.

Die Anforderungen orientieren sich demnach an

  • Art,
  • Umfang,
  • Komplexität und
  • Risikogehalt

der jeweils betriebenen Geschäfte.

Damit sollen regulatorische Anforderungen stärker danach ausgerichtet werden, welche Geschäfte ein Wertpapierinstitut tatsächlich betreibt und welche Risiken damit verbunden sind.

WpI MaRisk bewusst prinzipienorientiert

Ein weiterer Punkt ist die Art, wie die Vorschriften formuliert werden. Pötzsch betont, dass die WpI MaRisk bewusst prinzipienorientiert ausgestaltet worden seien.

Statt zahlreiche einzelne Situationen bis ins Detail vorzuschreiben, verzichten sie nach seiner Darstellung auf besonders granulare Ausführungen. Unternehmen erhalten damit einen Rahmen, innerhalb dessen die Anforderungen entsprechend ihrem jeweiligen Geschäftsmodell und Risikoprofil umgesetzt werden sollen.

Dieser Ansatz soll zwei Ziele miteinander verbinden: Die Aufsicht hält an Anforderungen für ein angemessenes Risikomanagement fest, versucht gleichzeitig aber, eine unnötig detaillierte Regulierung zu vermeiden.

Drei Leitlinien für die weitere Entwicklung

Die Aussagen Pötzschs lassen sich damit auf drei zentrale Leitlinien verdichten: technologischen Fortschritt ermöglichen und dessen Risiken kontrollieren, die europäischen Kapitalmärkte durch eine stärker konvergierende Aufsicht enger miteinander verbinden und Regulierung proportionaler sowie weniger bürokratisch ausgestalten.

Die zentrale Botschaft lautet entsprechend nicht „Innovation statt Regulierung“ oder umgekehrt. Die BaFin beschreibt vielmehr einen Ansatz, bei dem Innovation innerhalb eines stabilen und verlässlichen regulatorischen Rahmens stattfinden soll. Für Finanzunternehmen bedeutet das einerseits Spielraum für neue Technologien und Geschäftsmodelle, andererseits bleiben Risikomanagement, Verbraucherschutz und faire Marktbedingungen wesentliche Voraussetzungen.

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