Die NEOmeter GmbH aus Berlin befindet sich nur wenige Monate nach der Übernahme des Geschäftsbetriebs der insolventen IOmeter GmbH selbst in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am 8. September 2026 um 15 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3603 IN 5679/26 geführt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt. Er soll die wirtschaftlichen Verhältnisse untersuchen, das Vermögen sichern und prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Der Firmensitz der NEOmeter GmbH befindet sich in der Obentrautstraße 55, 10963 Berlin. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 285524 B eingetragen. In der Insolvenzbekanntmachung wird Cristian Stollberg als Geschäftsführer genannt.
NEOmeter übernahm den Betrieb der insolventen IOmeter GmbH
Die NEOmeter GmbH wurde erst am 24. März 2026 gegründet. Ihre Entstehung steht unmittelbar mit der vorausgegangenen Insolvenz der IOmeter GmbH in Verbindung. Dieses Berliner Technologieunternehmen hatte das Smart-Metering-Produkt „IOmeter“ entwickelt und seit mehreren Jahren vertrieben.
Über das Vermögen der IOmeter GmbH war Anfang 2026 ebenfalls ein Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Im Zuge dieses Verfahrens wurde der Geschäftsbetrieb als Ganzes für einen Kaufpreis von 23.000 Euro an die neu gegründete NEOmeter GmbH übertragen. Die neue Gesellschaft führte die Marke, den Vertrieb, den Onlineshop, den Kundendienst und die technische Weiterentwicklung des IOmeter anschließend fort.
Damit handelt es sich bei der aktuellen Insolvenz nicht um die erste wirtschaftliche Krise des hinter dem Produkt stehenden Geschäftsbetriebs. Obwohl die NEOmeter GmbH rechtlich ein neues Unternehmen ist, übernahm sie wesentliche Teile eines bereits zuvor insolventen Geschäftsbetriebs. Zwischen der Gründung der neuen Gesellschaft und der Anordnung ihrer eigenen vorläufigen Insolvenzverwaltung liegen weniger als sechs Monate.
Was ist der IOmeter?
Der IOmeter ist eine Kombination aus Hardware und Software, mit der Verbrauchsdaten eines modernen digitalen Stromzählers ausgelesen und ausgewertet werden können. Das Gerät wird an der optischen Schnittstelle des vorhandenen Stromzählers angebracht. Ein Austausch des Zählers ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Hardware besteht im Wesentlichen aus einem Lesekopf und einer Empfangseinheit. Der Lesekopf erfasst die Daten des Stromzählers und übermittelt sie an die Empfangseinheit. Von dort können die Messwerte über eine Internetverbindung an die zugehörige Anwendung weitergegeben werden.
Nutzer können ihren Stromverbrauch dadurch nahezu in Echtzeit verfolgen. Die Anwendung zeigt unter anderem aktuelle Verbrauchswerte, zeitliche Verläufe und mögliche Einsparpotenziale an. Damit soll erkennbar werden, welche Geräte oder Verhaltensweisen einen besonders hohen Stromverbrauch verursachen.
Das System war nach Unternehmensangaben mit einem Großteil der in deutschen Haushalten eingesetzten modernen Messeinrichtungen kompatibel. Die Installation sollte ohne Elektriker möglich sein. Der batteriebetriebene Lesekopf war insbesondere für Zählerschränke in Kellern gedacht, in denen sich keine Steckdose in unmittelbarer Nähe befindet.
Der IOmeter ist allerdings nicht mit einem vollständigen intelligenten Messsystem samt zertifiziertem Smart-Meter-Gateway gleichzusetzen. Er liest vielmehr die vorhandenen Daten eines kompatiblen digitalen Stromzählers aus und stellt sie über eigene oder angebundene Anwendungen zur Verfügung.
Anwendungen für Privathaushalte und Energieunternehmen
Das Produkt richtete sich einerseits an Privathaushalte, die ihren Stromverbrauch kontrollieren und senken wollten. Nutzer konnten die Messwerte über die IOmeter-App, über Partneranwendungen oder lokal über die Smart-Home-Plattform Home Assistant abrufen.
Darüber hinaus wurde das System mit weiteren Smart-Home- und Energiemanagementlösungen verbunden. Zu den beworbenen Integrationen gehörten unter anderem Homey und Samsung SmartThings. Dadurch sollten Haushaltsgeräte und Energiesysteme abhängig vom aktuellen Verbrauch oder von verfügbaren Stromtarifen gesteuert werden können.
Andererseits richtete sich NEOmeter an Energieversorger, Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Für Energieanbieter wurde eine technische Plattform angeboten, über die Zählerdaten verarbeitet und zeitabhängige beziehungsweise dynamische Stromtarife verwaltet werden konnten.
Das Unternehmen warb damit, dass sich Zählerstände automatisiert übermitteln und wechselnde Arbeitspreise in einem zentralen Backend hinterlegen ließen. Auf diese Weise sollten Energieversorger flexible Tarife anbieten können, ohne bei allen Kunden sofort ein vollständiges intelligentes Messsystem installieren zu müssen.
Als Anwender der Technologie wurden in der Unternehmenskommunikation unter anderem die Naturstrom AG, die Energie und Wasser Potsdam GmbH und die Stadtwerke Schweinfurt GmbH genannt. In welchem Umfang diese Unternehmen zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch Leistungen der NEOmeter GmbH nutzten, ist öffentlich nicht bekannt.
Weitere Einsatzmöglichkeiten bestanden bei Mieterstrommodellen und bei der Überwachung des Verbrauchs mehrerer Wohnungen oder Liegenschaften. Neben dem direkten Verkauf der Geräte an private Kunden verfolgte das Unternehmen somit auch ein Geschäftskundenmodell mit Hardware, Software, Datenverarbeitung und laufenden digitalen Dienstleistungen.
Geschäftsbetrieb war tatsächlich aufgenommen
Anders als bei zahlreichen jungen Technologiegesellschaften befand sich NEOmeter nicht lediglich in einer theoretischen Entwicklungsphase. Der IOmeter wurde tatsächlich vertrieben. Das Produkt war über den eigenen Onlineshop sowie über große Handelsplattformen erhältlich.
Zum Unternehmen gehörten Bereiche für Produktentwicklung, Software und Backend, Technik, E-Commerce, Kundendienst, Geschäftsentwicklung und Partnervertrieb. Auf der zuletzt erreichbaren Unternehmensseite wurde ein mehrköpfiges Team vorgestellt. Stellenanzeigen zeigen zudem, dass noch 2026 Personal für Marketing und den Ausbau der Marke gesucht wurde.
Der Unternehmensgegenstand umfasste neben Strom auch Lösungen für elektronische Gas- und Wasserzähler. Öffentlich sichtbar konzentrierte sich die tatsächlich ausgeübte Geschäftstätigkeit jedoch vor allem auf die Erfassung und Verarbeitung von Stromverbrauchsdaten. Eigene marktreife Produkte für Gas- oder Wasserzähler sind in der Außendarstellung nicht in vergleichbarer Weise hervorgetreten.
Ebenfalls im Unternehmensgegenstand vorgesehen waren die Anmeldung, Vermarktung und Lizenzierung von Patenten und Gebrauchsmustern. Welche Schutzrechte tatsächlich bei der NEOmeter GmbH lagen oder aus der Insolvenz der Vorgängergesellschaft übernommen wurden, muss nun gegebenenfalls im Rahmen des Verfahrens geklärt werden.
Gericht entzieht Zugriff auf Konten und Forderungen
Nach dem Beschluss des Amtsgerichts darf die NEOmeter GmbH nicht mehr selbstständig über ihre Bankkonten und Außenstände verfügen. Die entsprechende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Christian Otto ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Banken müssen ihm Auskunft über die Konten der Gesellschaft erteilen. Kunden, Händler und andere Geschäftspartner, die noch Zahlungen schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an die NEOmeter GmbH leisten.
Verfügungen über andere Vermögensgegenstände sind ebenfalls nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten, Geschäftsunterlagen einsehen und sämtliche notwendigen Auskünfte verlangen. Neben dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes muss er prüfen, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines eröffneten Insolvenzverfahrens zu bezahlen.
Folgen für Kunden und Geschäftspartner
Für Besitzer eines IOmeter-Geräts stellt sich insbesondere die Frage, ob App, Serveranbindung, Benutzerkonten, Softwareaktualisierungen und Kundendienst dauerhaft weiterbetrieben werden können. Da das Produkt neben der Hardware teilweise auf digitale Dienste angewiesen ist, könnte eine Einstellung zentraler Systeme die Nutzung einzelner Funktionen beeinträchtigen.
Lokale Einbindungen, etwa über Home Assistant, können davon anders betroffen sein als Funktionen, die zwingend eine Verbindung mit den Servern des Unternehmens benötigen. Ob und wie lange die technische Infrastruktur weiterläuft, wird von der Entscheidung über die Fortführung des Betriebs abhängen.
Bereits bestellte, aber noch nicht gelieferte Geräte sowie offene Rückerstattungs-, Gewährleistungs- oder Vertragserfüllungsansprüche könnten im Fall einer endgültigen Verfahrenseröffnung zu Insolvenzforderungen werden. Kunden sollten deshalb Bestellbestätigungen, Zahlungsnachweise und die bisherige Korrespondenz aufbewahren.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt oder das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird. Christian Otto soll ausdrücklich auch die Fortführungsaussichten untersuchen. Angesichts der bereits einmal erfolgten Übertragung des IOmeter-Geschäfts ist erneut eine Verwertung der Technik, der Marke, des Onlineshops, des Kundenbestands oder möglicher Schutzrechte denkbar.
Ob das Smart-Metering-Angebot innerhalb der NEOmeter GmbH weitergeführt, erneut verkauft oder vollständig abgewickelt wird, ist derzeit offen. Die Entscheidung darüber fällt im weiteren Verlauf des Verfahrens beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3603 IN 5679/26.