Das Amtsgericht Augsburg hat den Insolvenzantrag der Weßling Großhandels GmbH aus Neusäß mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt.
Der Beschluss wurde am 7. September 2026 vom Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht – im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 394/26 erlassen.
Nicht genügend Vermögen für ein Insolvenzverfahren
Nach der Entscheidung des Gerichts wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Eine solche Abweisung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Bei der Weßling Großhandels GmbH handelt es sich um einen Eigenantrag des Unternehmens und nicht um einen Insolvenzantrag eines Gläubigers.
Weßling Großhandels GmbH mit Sitz in Neusäß
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Spitzwegstraße 4, 86356 Neusäß.
Sie ist beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 39284 im Handelsregister eingetragen.
Als Geschäftsführer wird Frank Weßling genannt.
Großhandel mit Baustoffen, Sanitär- und Heizungsmaterial
Der Unternehmensgegenstand der Weßling Großhandels GmbH umfasst ein ausgesprochen breites Handelsgeschäft.
Dazu gehört insbesondere der Ankauf von Waren direkt bei Produktionsstätten und Herstellern. Gehandelt werden sollten unter anderem Sanitärmaterialien, Heizungsmaterialien, Elektromaterialien, Baustoffe, Farben, Fertigelemente und Werkzeuge.
Zum Geschäftsgegenstand gehörten außerdem Fahrzeuge, Baumaschinen und Natursteinprodukte.
Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektromaterialien sollten sowohl an den Einzelhandel und andere Gewerbetreibende als auch an Endverbraucher verkauft werden.
Darüber hinaus war der Betrieb eines Onlineshops vorgesehen.
Auch Fahrzeughandel sowie Import und Export
Die Tätigkeit beschränkte sich nicht auf klassische Baustoff- und Haustechnikprodukte.
Zum Unternehmensgegenstand gehörten ebenfalls der Handel mit Personenkraftwagen, Baumaschinen und Werkzeugen sowie der Import und Export von Waren aller Art. Besonders genannt wird dabei der Import und Export von Fahrzeugen.
Auch Speditionstätigkeiten für den Versand der gehandelten Materialien gehörten zum Geschäftsgegenstand.
Damit war die Weßling Großhandels GmbH nach ihrem Unternehmensgegenstand sowohl im Groß- und Einzelhandel mit Bau- und Haustechnikprodukten als auch im Fahrzeug- und Baumaschinenhandel sowie im Import- und Exportgeschäft tätig.
Beschwerde gegen die Entscheidung möglich
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg kann innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Maßgeblich bleibt zunächst jedoch der Beschluss vom 7. September 2026: Der Eigenantrag der Weßling Großhandels GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.