Mit einer angeblichen Steuerrückerstattung versuchen Kriminelle derzeit, Empfänger gefälschter Finanzamt-Mails auf betrügerische Internetseiten zu locken. Die Nachrichten erwecken den Eindruck, von FinanzOnline beziehungsweise dem österreichischen Finanzamt zu stammen.
Die Watchlist Internet warnt aktuell vor zwei Varianten der Phishing-Masche. In beiden Fällen geht es angeblich um den Steuerausgleich. Das Ziel ist jedoch dasselbe: Die Empfänger sollen persönliche Daten preisgeben – möglicherweise sogar eine Zahlung an die Betrüger freigeben.
Erste Masche: Angeblich fehlt eine Identitätsbestätigung
In der ersten Variante wird eine amtliche Benachrichtigung von FinanzOnline vorgetäuscht. In der Nachricht heißt es, für die Einkommensteuererklärung 2025 sei noch eine Identitätsbestätigung notwendig.
Ohne diese Überprüfung könne sich angeblich die Auszahlung der Steuerrückerstattung verzögern.
Gerade diese Formulierung macht die Nachricht gefährlich. Anders als bei vielen klassischen Phishing-Mails wird nicht mit einer sofortigen Kontosperrung oder einer extrem kurzen Frist gedroht. Stattdessen setzen die Täter auf die Hoffnung des Empfängers, seine erwartete Steuerrückzahlung möglichst schnell zu bekommen.
Auffällig ist allerdings bereits der Absender: Als Absendername erscheint „Ihre Agentur“, und auch die verwendete E-Mail-Adresse gehört nicht zum österreichischen Finanzministerium.
Zweite Masche: Steuererstattung angeblich bereits freigegeben
Noch verlockender ist die zweite Variante.
Hier behaupten die Betrüger, die Steuererklärung sei bereits geprüft worden und die Auszahlung der Steuererstattung stehe unmittelbar bevor.
Es müsse lediglich noch eine Bestätigung persönlicher Daten erfolgen. Dazu enthält die Nachricht einen entsprechenden Link.
Wer darauf klickt, gelangt jedoch nicht zum echten FinanzOnline-Portal, sondern auf eine gefälschte Internetseite.
Dort eingegebene Informationen landen unmittelbar bei den Kriminellen.
FinanzOnline verlangt keine Dateneingabe über E-Mail-Link
Ein wichtiger Unterschied hilft dabei, die Fälschungen zu erkennen.
Das Finanzamt kann zwar per Nachricht darüber informieren, dass noch Angaben benötigt werden. FinanzOnline fordert die Betroffenen jedoch nicht dazu auf, persönliche Angaben über einen Link in einer solchen E-Mail einzugeben.
Wer wissen möchte, ob tatsächlich eine Nachricht des Finanzamtes oder ein offener Vorgang vorliegt, sollte deshalb FinanzOnline selbstständig über die bekannte offizielle Internetadresse beziehungsweise den eigenen Zugang öffnen.
Besteht dort kein entsprechender Hinweis, sollte der Link aus der verdächtigen Nachricht keinesfalls benutzt werden.
Diese Daten wollen die Betrüger
Je nach Gestaltung der gefälschten Seite können unter anderem
Name, Anschrift, Bankverbindung und weitere persönliche Informationen
abgefragt werden.
Besonders gefährlich: Der Betrug muss nach der ersten Dateneingabe noch nicht beendet sein.
Die Täter können anschließend beispielsweise behaupten, die Auszahlung oder Rückerstattung müsse noch einmal bestätigt werden. Eine vermeintliche Bestätigung kann in Wirklichkeit dazu dienen, eine echte Zahlung vom Konto des Opfers freizugeben.
Damit kann aus dem Datendiebstahl unmittelbar ein finanzieller Schaden entstehen.
Gefälschte Internetadresse kann der echten sehr ähnlich sehen
Vor dem Anklicken eines Links sollte deshalb die Zieladresse genau überprüft werden. Betrüger verwenden häufig Internetadressen, die auf den ersten Blick offiziell aussehen und sich nur durch einzelne Buchstaben, zusätzliche Wörter oder ungewöhnliche Endungen vom Original unterscheiden.
Die echte Adresse des österreichischen FinanzOnline-Portals lautet finanzonline.bmf.gv.at.
Auf dem Computer lässt sich das tatsächliche Linkziel häufig bereits anzeigen, indem der Mauszeiger über den Link bewegt wird, ohne ihn anzuklicken. Auf dem Smartphone kann je nach Gerät und Anwendung ein längeres Drücken eine Vorschau der Adresse anzeigen.
Wer die Mail erhält, sollte so reagieren
Empfänger sollten keinen Link anklicken und keine persönlichen oder finanziellen Daten eingeben.
Stattdessen sollte FinanzOnline unabhängig von der Nachricht geöffnet werden. Dort lässt sich überprüfen, ob tatsächlich eine Mitteilung des Finanzamtes oder Handlungsbedarf besteht.
Im Zweifel kann auch direkt beim Finanzamt nachgefragt werden.
Bereits Daten eingegeben? Dann schnell handeln
Wer auf die gefälschte Seite hereingefallen ist und dort Bank- oder andere sensible Daten eingegeben hat, sollte nicht abwarten.
Wurden Bankdaten, Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen übermittelt, sollte umgehend die eigene Bank verständigt werden. Je nach Situation können die Sperrung von Karten oder Zugängen und weitere Sicherheitsmaßnahmen notwendig sein.
Auch eine Anzeige bei der Polizei ist sinnvoll.
Danach ist besondere Vorsicht geboten. Die gestohlenen Informationen können von den Tätern für weitere Betrugsversuche verwendet oder weitergegeben werden.
Kennt ein Betrüger bereits Namen, Adresse, Bankverbindung oder andere persönliche Angaben seines Opfers, können spätere E-Mails, SMS oder Telefonanrufe erheblich glaubwürdiger wirken.
Grundsätzlich gilt deshalb: Eine unerwartete Nachricht über eine angebliche Steuerrückerstattung niemals über den darin enthaltenen Link bearbeiten. FinanzOnline immer selbst aufrufen und dort prüfen, ob tatsächlich eine Mitteilung des Finanzamtes vorliegt.