Für zahlreiche langjährige DAZN-Kunden könnte es jetzt um bares Geld gehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht mit einer Sammelklage gegen die Preiserhöhungen des Streaming-Anbieters aus den Jahren 2021 und 2022 vor.
Der Vorwurf: DAZN habe die Preise bei bereits bestehenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden erhöht. Die Verbraucherschützer halten die zugrunde liegenden Vertragsklauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen einseitigen Preiserhöhungen für rechtswidrig.
Für Betroffene drängt allerdings die Zeit: Nur noch bis zum 25. September 2026 können sie sich für die Sammelklage anmelden.
Von 11,99 auf 29,99 Euro: DAZN-Preis explodierte
Wie erheblich die Preissprünge waren, zeigt ein Blick auf die Zahlen.
Im August 2021 erhöhte DAZN den monatlichen Preis für betroffene Bestandskunden von 11,99 auf 14,99 Euro. Beim Jahresabo ging es von 119,99 auf 149,99 Euro.
Nur ein Jahr später folgte der deutlich größere Sprung.
Ab August 2022 stieg der Monatspreis von 14,99 auf 29,99 Euro. Damit verdoppelte sich der monatliche Abopreis innerhalb dieses Schritts. Jahresabonnements verteuerten sich von 149,99 auf bis zu 299,99 Euro.
Für Kunden, die ihr Abo weiterlaufen ließen und die höheren Preise über einen längeren Zeitraum zahlten, können sich die Differenzen entsprechend summieren.
Verbraucherzentrale will Geld für Kunden zurückholen
Genau hier setzt die Sammelklage an.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband möchte erreichen, dass betroffene Kunden die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Preis und dem später erhöhten Abopreis zurückbekommen.
Wie hoch eine mögliche Erstattung ausfällt, hängt deshalb vom jeweiligen Vertrag und davon ab, wie lange ein Kunde den erhöhten Preis gezahlt hat.
Wichtig ist außerdem: Gegenstand der Klage sind die einseitigen Preiserhöhungen von 2021 und 2022 bei monatlich kündbaren Abos und Jahresabos. Neuverträge sind dagegen nicht Teil dieses Verfahrens.
Jetzt wird die Zeit knapp
Für möglicherweise betroffene Kunden ist der September deshalb entscheidend.
Die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm fand am 4. September 2026 statt.
Der nächste wichtige Termin ist bereits der 25. September 2026. Bis zu diesem Tag können sich Verbraucher für die Klage an- beziehungsweise auch wieder abmelden.
Wer teilnehmen möchte, muss sich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass für eine wirksame Anmeldung vollständige Angaben zum eigenen Anspruch notwendig sind.
Urteil wird für November erwartet
Danach richtet sich der Blick nach Hamm.
Nach dem derzeitigen Zeitplan soll das Oberlandesgericht voraussichtlich am 18. November 2026 entscheiden. Gegen das Urteil können anschließend Rechtsmittel eingelegt werden.
Damit steht noch keineswegs fest, dass betroffene Kunden tatsächlich Geld zurückbekommen.
Sollte die Sammelklage jedoch erfolgreich sein, sieht das Verfahren einen wichtigen Vorteil vor: Nach Darstellung der Verbraucherzentrale können angemeldete Verbraucher im anschließenden Umsetzungsverfahren ihr Geld erhalten, ohne selbst eine eigene Klage führen zu müssen.
Warum der Fall über DAZN hinaus interessant ist
Hinter dem Streit steckt eine grundsätzliche Verbraucherfrage.
Wie weit dürfen Unternehmen bei laufenden Abonnements Preise verändern, wenn Kunden der Änderung nicht ausdrücklich zugestimmt haben?
Gerade bei digitalen Abos ist diese Frage von großer Bedeutung. Streaming-, Software- und andere Onlinedienste werden häufig über Monate oder Jahre genutzt. Schon wenige zusätzliche Euro im Monat können sich bei Millionen Kunden zu erheblichen Summen addieren.
Bei DAZN waren die Preissteigerungen besonders deutlich: Aus monatlich 11,99 Euro wurden innerhalb der beiden streitgegenständlichen Erhöhungen schließlich 29,99 Euro.
Fazit: Für DAZN-Kunden zählt jetzt der Kalender
Noch ist nicht entschieden, ob DAZN die umstrittenen Preisaufschläge tatsächlich zurückzahlen muss. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Preiserhöhungen bei bestehenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden für rechtswidrig – darüber muss das Gericht entscheiden.
Für möglicherweise betroffene Kunden gibt es jedoch schon jetzt ein entscheidendes Datum:
25. September 2026.
Bis dahin können sie sich für die Sammelklage registrieren.
Wer in den Jahren 2021 oder 2022 bereits DAZN-Bestandskunde war und von den damaligen Preissteigerungen betroffen wurde, sollte deshalb prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind.
Denn sollte die Klage erfolgreich sein, könnte die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem tatsächlich gezahlten Abopreis zurückgefordert werden. Bei Kunden, die über längere Zeit die deutlich höheren Preise bezahlt haben, kann es dabei um mehr als nur ein paar Euro gehen.