Rund 130 Gemeinden in Schleswig-Holstein ziehen gegen das Land vor Gericht. Sie wollen erreichen, dass die Verteilung der Steuergelder zwischen dem Land und den Kommunen neu geregelt wird. Im Mittelpunkt des Streits steht der sogenannte Kommunale Finanzausgleich.
Die Gemeinden haben deshalb Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Sie sehen sich bei der derzeitigen Verteilung der finanziellen Mittel benachteiligt und argumentieren, dass zahlreiche kommunale Aufgaben nicht ausreichend finanziert würden.
Streit um die Finanzierung kommunaler Aufgaben
Kommunen sind für viele Bereiche verantwortlich, die den Alltag der Bürger unmittelbar betreffen. Dazu gehören beispielsweise Kindertagesstätten, Schwimmbäder und andere öffentliche Einrichtungen.
Nach Ansicht der klagenden Gemeinden reicht die derzeitige finanzielle Ausstattung nicht aus, um diese Aufgaben angemessen zu erfüllen. Deshalb verlangen sie eine andere Verteilung der verfügbaren Steuermittel zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Städten und Gemeinden.
Gerade für kleinere Kommunen können steigende Kosten zu einer erheblichen Belastung werden. Werden Pflichtaufgaben teurer, bleibt häufig weniger Geld für freiwillige Angebote wie Schwimmbäder, Kultur- oder Freizeiteinrichtungen.
Kritik an der Städtebauförderung
Ein weiterer Streitpunkt ist die Städtebauförderung.
Die Gemeinden kritisieren, dass sie nach ihrer Darstellung auch finanzielle Anteile übernehmen müssen, die eigentlich dem Land zugerechnet werden. Dadurch würden die kommunalen Haushalte zusätzlich belastet.
Aus Sicht der betroffenen Gemeinden verschärft dies die ohnehin angespannte finanzielle Situation vieler Kommunen.
Landesverfassungsgericht muss entscheiden
Nun muss sich das Landesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen, ob der bestehende Kommunale Finanzausgleich den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Für die Gemeinden geht es dabei um deutlich mehr als eine technische Berechnung der Finanzströme. Die Entscheidung kann direkten Einfluss darauf haben, wie viel Geld Kommunen künftig für ihre Aufgaben zur Verfügung haben.
Sollten die Kläger Erfolg haben, könnte das Land gezwungen sein, die Verteilung der Steuereinnahmen neu zu ordnen. Für Städte und Gemeinden könnten dadurch zusätzliche finanzielle Spielräume entstehen.
Folgen für Bürger möglich
Der Streit betrifft damit indirekt auch die Bürgerinnen und Bürger.
Kommunale Haushalte finanzieren zahlreiche Leistungen vor Ort. Fehlen den Gemeinden ausreichend Mittel, können Investitionen verschoben, Einrichtungen eingeschränkt oder Gebühren erhöht werden.
Umgekehrt könnte eine bessere finanzielle Ausstattung dazu beitragen, kommunale Angebote langfristig zu sichern.
Fazit
Die Klage von rund 130 schleswig-holsteinischen Gemeinden zeigt, wie angespannt das Verhältnis zwischen kommunalen Aufgaben und ihrer Finanzierung inzwischen ist.
Die Gemeinden verlangen mehr finanziellen Spielraum und sehen die bisherige Verteilung der Steuergelder als ungerecht an. Besonders die Finanzierung von Kitas, Schwimmbädern und der Städtebauförderung steht in der Kritik.
Nun liegt es am Landesverfassungsgericht zu klären, ob das bestehende System Bestand haben kann. Die Entscheidung könnte für die kommunalen Finanzen in Schleswig-Holstein weitreichende Folgen haben.