Mit Beginn des neuen Schuljahres gilt in Österreich eine weitreichende neue Regel: Schülerinnen unter 14 Jahren dürfen in der Schule kein Kopftuch mehr tragen, das ihr Haupt nach islamischer Tradition verhüllt.
Das gesetzliche Verbot ist am 1. September 2026 in Kraft getreten und gilt sowohl an öffentlichen als auch an privaten Schulen. Ältere Schülerinnen sowie Lehrerinnen werden von dieser Regelung nicht erfasst.
Damit setzt Österreich ein Vorhaben um, das bereits seit Monaten kontrovers diskutiert wird. Befürworter sehen darin einen Beitrag zum Schutz und zur Selbstbestimmung junger Mädchen. Kritiker halten dagegen, dass das Gesetz gezielt eine religiöse Gruppe trifft und bezweifeln seine Verfassungskonformität.
Verbot gilt bis zum 14. Geburtstag
Die Altersgrenze ist bewusst gewählt. Das Verbot gilt für Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag. Ab diesem Alter greift die Regelung nicht mehr.
Die Regierung begründete die Altersgrenze unter anderem damit, dass Jugendliche in Österreich ab 14 Jahren religionsmündig sind und stärker selbst über ihre religiöse Zugehörigkeit und Praxis entscheiden können.
Das Gesetz bezieht sich ausdrücklich auf ein Kopftuch, das das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt. Es handelt sich somit nicht um ein allgemeines Verbot sämtlicher religiöser Kleidungsstücke.
Was passiert bei einem Verstoß?
Die Schulen sollen nicht unmittelbar mit Strafen reagieren.
Trägt eine betroffene Schülerin trotzdem ein Kopftuch, soll sie zunächst von einer Lehrkraft aufgefordert werden, es abzunehmen.
Bei weiteren Verstößen ist ein Gespräch zwischen Schulleitung, Schülerin und Eltern vorgesehen. Bleibt das Problem bestehen, kann schließlich die zuständige Bildungsdirektion eingeschaltet und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden.
Als letzte Konsequenz sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro möglich. Diese richten sich gegen die Erziehungsberechtigten und nicht gegen die betroffenen Mädchen selbst.
Regierung spricht von Schutz der Mädchen
Die Befürworter des Gesetzes stellen die Selbstbestimmung von Kindern in den Mittelpunkt.
Im Gesetzgebungsverfahren wurde das Ziel als Schutz der „kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit“ beschrieben. Die Regierung argumentierte zudem, junge Mädchen sollten vor gesellschaftlichem oder familiärem Druck geschützt werden.
Im Nationalrat erhielt das Gesetz eine breite Mehrheit. ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ stimmten im Dezember 2025 dafür. Die Grünen lehnten es ab.
Der FPÖ ging die Regelung zugleich nicht weit genug. Sie wollte das Kopftuchverbot unter anderem auf Lehrerinnen ausweiten. Dafür fand sich im Nationalrat jedoch keine Mehrheit.
Kritiker sehen Eingriff in die Religionsfreiheit
Die Gegenseite stellt vor allem die Religionsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz in den Mittelpunkt.
Kritiker argumentieren, dass die Regelung gezielt das islamische Kopftuch herausgreift und muslimische Mädchen dadurch anders behandelt werden könnten als Angehörige anderer Religionsgemeinschaften.
Die Grünen erklärten bei der Abstimmung, zwar bestehe Handlungsbedarf, die konkrete gesetzliche Regelung sei ihrer Auffassung nach jedoch nicht verfassungskonform.
Damit dürfte die politische Auseinandersetzung mit dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht beendet sein.
Frühere Regelung scheiterte vor Gericht
Besonders relevant ist dabei die Vorgeschichte.
Österreich hatte bereits 2019 ein Kopftuchverbot für Volksschülerinnen eingeführt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hob diese Regelung im Dezember 2020 jedoch auf.
Damals sah das Gericht unter anderem ein Problem darin, dass die Regelung gezielt eine bestimmte Religion herausgriff.
Die neue Regelung wurde deshalb anders ausgestaltet und begründet. Ob sie einer möglichen erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten würde, ist damit allerdings nicht automatisch entschieden.
Schule wird zum Schauplatz einer Grundsatzdebatte
Hinter der neuen Vorschrift steckt deshalb eine wesentlich größere gesellschaftliche Frage.
Auf der einen Seite steht der Anspruch des Staates, Kinder vor möglichem religiösem oder familiärem Zwang zu schützen. Auf der anderen Seite stehen Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und das Recht von Familien beziehungsweise Jugendlichen, religiöse Überzeugungen sichtbar auszuleben.
Hinzu kommt die praktische Frage, wie Schulen mit Konflikten umgehen.
Lehrerinnen und Lehrer müssen künftig beurteilen, wann ein Kleidungsstück unter die gesetzliche Regelung fällt und wie sie bei Verstößen reagieren. Aus einer politischen Grundsatzdebatte wird damit unmittelbar eine Aufgabe des Schulalltags.
Fazit: Neues Gesetz – alte Grundsatzfrage
Mit dem Schuljahr 2026/27 zieht Österreich beim islamischen Kopftuch für Mädchen unter 14 Jahren eine klare gesetzliche Grenze.
Das Verbot gilt seit 1. September 2026 an öffentlichen und privaten Schulen. Ältere Schülerinnen und Lehrerinnen sind davon nicht betroffen. Bei wiederholten Verstößen können nach mehreren Eskalationsstufen letztlich Geldstrafen gegen die Erziehungsberechtigten verhängt werden.
Politisch ist die Regelung mit breiter Mehrheit beschlossen worden. Gesellschaftlich und rechtlich bleibt sie jedoch umstritten.
Damit beginnt mit dem neuen Schuljahr zugleich ein Praxistest: Kann Österreich mit dem Kopftuchverbot die erklärte Selbstbestimmung junger Mädchen stärken – oder wird die Regelung erneut zum Fall für die Verfassungsrichter?