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RS Immobilien GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – junge Landstuhler Immobiliengesellschaft nach gut zwei Jahren in Schwierigkeiten

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die RS Immobilien GmbH aus Landstuhl wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Zweibrücken hat den Insolvenzantrag am 3. September 2026 mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 58/26 geführt. Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Kaiserstraße 18, 66849 Landstuhl und ist beim Amtsgericht Zweibrücken unter HRB 33113 eingetragen.

Geschäftsführer ist Roman Szkubenics.

Die Entscheidung ist für die Gläubiger besonders einschneidend: Nach der Prüfung durch das Insolvenzgericht reicht das vorhandene Vermögen nicht einmal aus, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.

Immobilienverkauf, Verwaltung und Vermietung als Geschäftsfeld

Die RS Immobilien GmbH wurde für ein breit gefasstes Geschäft im Immobilienbereich gegründet.

Der Unternehmensgegenstand umfasst Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere den Immobilienverkauf und die Immobilienverwaltung.

Hinzu kommen damit verbundene Tätigkeiten wie Vermietung und Verpachtung.

Außerdem gehört die Vermittlung von Kreditfinanzierungen zum eingetragenen Unternehmensgegenstand.

Damit war die Gesellschaft sowohl für die Vermarktung und Verwaltung von Immobilien als auch für begleitende Dienstleistungen rund um Immobilientransaktionen konzipiert.

Erst im April 2024 gegründet

Besonders auffällig ist das geringe Alter des Unternehmens.

Die RS Immobilien GmbH wurde erst am 3. April 2024 in das Handelsregister eingetragen.

Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.

Von der Handelsregistereintragung bis zur Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse vergingen damit lediglich rund zweieinhalb Jahre.

Die Gesellschaft gehört somit zu den noch jungen Immobilienunternehmen, die bereits kurze Zeit nach ihrer Gründung in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Geschäftsführung wurde zwischenzeitlich verändert

Die Geschäftsführung war seit der Unternehmensgründung nicht unverändert.

Im November 2024 wurde Simeon Krell aus Kaiserslautern als Geschäftsführer eingetragen.

Diese Funktion endete im Juni 2025 wieder.

Inzwischen wird die RS Immobilien GmbH von Roman Szkubenics geführt, der auch in der aktuellen Insolvenzbekanntmachung als Geschäftsführer genannt wird.

Roman Szkubenics auch im Bau- und Sanierungsbereich aktiv

Roman Szkubenics ist öffentlich auch mit einem weiteren Geschäft aus dem Immobilien- und Bauumfeld verbunden.

Unter der Bezeichnung RS Exklusiv Design trat beziehungsweise tritt er mit Leistungen im Bereich Bau und Sanierung auf.

Zum dort beworbenen Leistungsspektrum gehören unter anderem Sanierungen, energetische Umbauten, Trockenbau, Innenausbau sowie Maler- und Fliesenarbeiten.

Damit besteht bei der Person des Geschäftsführers ein deutlicher fachlicher Bezug zwischen Immobiliengeschäften einerseits und Bau- beziehungsweise Sanierungsleistungen andererseits.

Die RS Immobilien GmbH und dieses weitere Geschäft sind jedoch rechtlich voneinander zu unterscheiden. Aus der Insolvenz der GmbH kann deshalb nicht automatisch auf die wirtschaftliche Situation anderer Tätigkeiten von Roman Szkubenics geschlossen werden.

Geschäftssitz Kaiserstraße 18 in Landstuhl

Die RS Immobilien GmbH ist unter der Kaiserstraße 18 in Landstuhl registriert.

Unter dieser Anschrift findet sich öffentlich auch ein RS Küchenstudio.

Ob und in welchem Umfang zwischen diesem Geschäft und der RS Immobilien GmbH wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindungen bestehen, lässt sich anhand der öffentlich verfügbaren Informationen nicht belastbar feststellen.

Eine identische Geschäftsanschrift allein reicht für eine solche Schlussfolgerung nicht aus.

Tatsächliches Immobiliengeschäft öffentlich nur begrenzt nachvollziehbar

Obwohl der Unternehmensgegenstand umfangreiche Immobiliengeschäfte vorsieht, ist die konkrete operative Tätigkeit der RS Immobilien GmbH öffentlich nur eingeschränkt dokumentiert.

Es lassen sich keine belastbaren Angaben über einen größeren eigenen Immobilienbestand, eine größere Zahl verwalteter Objekte oder konkrete Projektentwicklungen feststellen.

Auch öffentlich nachvollziehbare Angaben zu größeren abgeschlossenen Immobilientransaktionen sind nur begrenzt vorhanden.

Das Unternehmen wurde in Firmendatenbanken dem Bereich der Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte beziehungsweise der Immobilienvermittlung und Vermietung zugeordnet.

Damit gibt es Anhaltspunkte für eine tatsächliche operative Tätigkeit im Immobilienbereich. Der genaue Umfang des Geschäfts bleibt jedoch offen.

Vermittlung von Kreditfinanzierungen gehörte ebenfalls zum Konzept

Interessant ist, dass die Gesellschaft nicht ausschließlich Immobilien verkaufen oder verwalten sollte.

Zum eingetragenen Unternehmensgegenstand gehört ausdrücklich auch die Vermittlung von Kreditfinanzierungen.

Damit konnte das Unternehmen Kunden grundsätzlich nicht nur bei einer Immobilientransaktion begleiten, sondern auch bei der Suche nach einer Finanzierung.

Ob die RS Immobilien GmbH diese Tätigkeit tatsächlich in größerem Umfang ausgeübt hat und welche gewerberechtlichen Erlaubnisse dafür konkret bestanden, lässt sich aus der Insolvenzbekanntmachung nicht feststellen.

Insolvenzgericht sieht keine ausreichende Masse

Der entscheidende Punkt des Beschlusses ist die Abweisung mangels Masse.

Nach § 26 Abs. 1 InsO weist ein Insolvenzgericht einen Eröffnungsantrag ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird.

Das bedeutet, dass es bei der RS Immobilien GmbH nicht zur regulären Insolvenzeröffnung kommt.

Es wird deshalb auch kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der anschließend das Gesellschaftsvermögen erfasst und die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen auffordert.

Besonders problematisch für Gläubiger

Für Gläubiger ist eine solche Entscheidung regelmäßig ungünstiger als ein eröffnetes Insolvenzverfahren.

In einem regulären Verfahren würde ein Insolvenzverwalter prüfen, welche Immobilien, Bankguthaben, Forderungen oder sonstigen Vermögenswerte vorhanden sind.

Diese würden – soweit sie zur Insolvenzmasse gehören – verwertet und anschließend nach den insolvenzrechtlichen Regeln verteilt.

Bei einer Abweisung mangels Masse findet dieses geordnete Verfahren nicht statt.

Die Forderungen der Gläubiger verschwinden dadurch zwar nicht. Die gerichtliche Feststellung einer nicht kostendeckenden Masse zeigt jedoch, dass die Aussichten auf eine wirtschaftlich relevante Befriedigung problematisch sein können.

Besondere Frage nach möglichen Immobilienwerten

Bei einer Gesellschaft mit dem Namen RS Immobilien GmbH und einem Unternehmensgegenstand rund um Immobilien stellt sich zwangsläufig die Frage, ob eigener Grundbesitz vorhanden war.

Gerade Immobilien könnten grundsätzlich erhebliche Vermögenswerte darstellen.

Der eingetragene Unternehmensgegenstand beweist allerdings nicht, dass die Gesellschaft tatsächlich Immobilien in ihrem eigenen Bestand hielt.

Die Insolvenzbekanntmachung enthält hierzu keinerlei Angaben.

Auch öffentlich lässt sich kein belastbarer größerer Immobilienbestand der Gesellschaft feststellen.

Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt, allein aufgrund des Firmennamens davon auszugehen, dass Grundstücke oder Gebäude zur Verfügung stehen müssten.

Keine Angaben zur Insolvenzursache

Das Amtsgericht Zweibrücken nennt keine Ursache für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Unbekannt bleiben insbesondere die Höhe der Verbindlichkeiten und die Zahl der Gläubiger.

Auch lässt sich aus der Veröffentlichung nicht erkennen, ob die Probleme aus einzelnen Immobiliengeschäften, laufenden Betriebskosten, Finanzierungen oder anderen Verpflichtungen entstanden sind.

Solange dazu keine weiteren belastbaren Informationen vorliegen, wären konkrete Aussagen über die Insolvenzursache reine Spekulation.

Wer den Insolvenzantrag stellte, bleibt aus der Kurzbekanntmachung offen

Die Veröffentlichung bezeichnet lediglich ein „Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS Immobilien GmbH“.

Aus dem mitgeteilten Wortlaut geht nicht eindeutig hervor, ob die Gesellschaft den Insolvenzantrag selbst gestellt hatte oder ob ein Gläubiger die Eröffnung beantragte.

Deshalb sollte derzeit weder von einem Eigenantrag noch von einem Gläubigerantrag gesprochen werden.

Abweisung hat erhebliche Folgen für die GmbH

Wird die Abweisung mangels Masse rechtskräftig, hat dies auch gesellschaftsrechtliche Konsequenzen.

Eine GmbH wird aufgrund der rechtskräftigen Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse grundsätzlich kraft Gesetzes aufgelöst.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Gesellschaft unmittelbar am selben Tag aus dem Handelsregister gelöscht wird.

Zunächst können weitere Abwicklungs- und Registermaßnahmen erforderlich sein.

Eine spätere Löschung ist davon getrennt zu betrachten.

Entscheidung stammt vom 3. September 2026

Für die tägliche Insolvenzbeobachtung ist außerdem die zeitliche Einordnung wichtig.

Der Beschluss des Amtsgerichts Zweibrücken stammt vom 3. September 2026.

Damit handelt es sich nicht um eine neue Entscheidung vom 4. September 2026, sondern um eine Abweisung mangels Masse des Vortages.

Die RS Immobilien GmbH sollte deshalb bei einer ausschließlich auf den 4. September 2026 begrenzten Tagesliste nicht nochmals als neuer Insolvenzfall aufgeführt werden.

Junges Immobilienunternehmen vor dem Aus

Für die RS Immobilien GmbH endet das Insolvenzantragsverfahren damit ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Das Unternehmen war erst im April 2024 mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet worden und sollte Immobilien verkaufen, verwalten, vermieten und verpachten sowie Kreditfinanzierungen vermitteln.

Nur rund zweieinhalb Jahre später stellte das Insolvenzgericht fest, dass keine ausreichende Masse für die Finanzierung eines Insolvenzverfahrens vorhanden ist.

Das Amtsgericht Zweibrücken hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der RS Immobilien GmbH am 3. September 2026 gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 58/26 geführt.

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