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Projon Service GmbH: Eigenantrag nach mehr als sieben Monaten Prüfung mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Projon Service GmbH aus Brühl wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Köln hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Insolvenzantrag am 4. September 2026 mangels Masse abgewiesen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70j IN 26/26 geführt.

Die Projon Service GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Bremer Straße 3, 50321 Brühl. Als Geschäftsführerin nennt die aktuelle Insolvenzbekanntmachung Uta Alexandra Hübinger.

Bemerkenswert ist die lange Dauer des Insolvenzeröffnungsverfahrens: Der Eigenantrag war bereits am 28. Januar 2026 beim Amtsgericht Köln eingegangen. Erst am 4. September 2026 fiel die Entscheidung, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Gesellschaft selbst stellte den Insolvenzantrag

Bei der Projon Service GmbH handelt es sich eindeutig um einen Eigenantrag.

Nach der gerichtlichen Bekanntmachung stellte die Schuldnerin am 28. Januar 2026 selbst den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen.

Damit war das Unternehmen bereits zu Jahresbeginn zu der Einschätzung gelangt, dass eine insolvenzrechtliche Klärung seiner wirtschaftlichen Situation erforderlich war.

Welcher konkrete Insolvenzgrund geltend gemacht wurde, veröffentlicht das Amtsgericht Köln nicht.

Mehr als sieben Monate zwischen Antrag und Entscheidung

Ungewöhnlich auffällig ist der zeitliche Abstand zwischen Antragstellung und abschließender Entscheidung.

Vom 28. Januar bis zum 4. September 2026 vergingen mehr als sieben Monate.

Während eines Insolvenzeröffnungsverfahrens wird insbesondere geprüft, ob tatsächlich ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um zumindest die Verfahrenskosten zu finanzieren.

Das Ergebnis fiel für die Projon Service GmbH negativ aus.

Der Insolvenzantrag wurde nicht etwa zurückgenommen oder wegen fehlenden Insolvenzgrundes zurückgewiesen. Das Gericht weist ihn ausdrücklich „mangels Masse“ ab.

Nicht einmal ausreichendes Vermögen für die Verfahrenskosten

Eine Abweisung mangels Masse gehört zu den einschneidendsten möglichen Ergebnissen eines Insolvenzantrags.

Sie bedeutet, dass das verwertbare Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu tragen und auch kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung steht.

Damit kommt es zu keiner normalen Insolvenzeröffnung.

Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der anschließend Forderungen prüft, Vermögenswerte verwertet und eine mögliche Quote an die Insolvenzgläubiger ausschüttet.

Für Gläubiger ist dies regelmäßig eine besonders ungünstige Situation.

Projon Service GmbH mit ungewöhnlich breitem Geschäftsfeld

Die Projon Service GmbH weist einen ausgesprochen umfangreichen Unternehmensgegenstand auf.

Dazu gehören zunächst der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften.

Darüber hinaus durfte die Gesellschaft Groß- und Einzelhandel unterschiedlicher Art betreiben.

Ein weiterer Schwerpunkt lag im Fahrzeug- und Nutzfahrzeugbereich.

Zum Unternehmensgegenstand gehören der Handel sowie An- und Verkauf von Reifen, der Verkauf und die Vermittlung von Lastkraftwagen und Baumaschinen sowie die Pflege von Lkw und Maschinen.

Transport und Fahrzeugvermittlung

Auch Transportdienstleistungen gehörten zum Tätigkeitsbereich.

Die Gesellschaft durfte Güter transportieren und Fahrzeugtransporte bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen durchführen.

Damit reichte das Geschäftsfeld vom Handel mit Fahrzeugen und Maschinen über deren Vermittlung und Pflege bis hin zu Transportleistungen.

Hinzu kam die Vermittlung von Personal.

Damit war die Projon Service GmbH nach ihrem eingetragenen Gegenstand wesentlich breiter aufgestellt als ein klassischer Fahrzeughändler oder Transportunternehmer.

Zusätzlich Hausmeisterservice und Trockenbau

Das Leistungsspektrum wurde später beziehungsweise im Gesellschaftsgegenstand zusätzlich um Hausmeisterservice und Trockenbau ergänzt.

Dadurch erstreckte sich die mögliche Tätigkeit auch auf immobiliennahe Dienstleistungen und bestimmte Arbeiten im Baubereich.

Genehmigungspflichtige Tätigkeiten waren ausdrücklich vom Unternehmensgegenstand ausgeschlossen.

Die Gesellschaft war somit rechtlich als breit aufgestelltes Service-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen konzipiert.

Ursprünglich als Beteiligungsgesellschaft aufgestellt

Die Unternehmensgeschichte zeigt, dass die Gesellschaft ursprünglich stärker als Beteiligungs- beziehungsweise Verwaltungsgesellschaft ausgerichtet war.

Im Laufe ihrer Entwicklung wurde der Unternehmensgegenstand erheblich erweitert.

Aus der zunächst gesellschaftsrechtlich geprägten Tätigkeit entstand damit ein Unternehmen, das zusätzlich operative Leistungen in mehreren unterschiedlichen Branchen anbieten konnte.

Die Bandbreite reicht von Beteiligungen über Reifen- und Nutzfahrzeughandel bis zu Transport, Personalvermittlung, Maschinenpflege, Hausmeisterdiensten und Trockenbau.

Tatsächliche Geschäftstätigkeit nur eingeschränkt öffentlich nachvollziehbar

Während der Handelsregistergegenstand sehr ausführlich ist, lässt sich öffentlich nur eingeschränkt nachvollziehen, welche dieser zahlreichen Tätigkeiten die Projon Service GmbH zuletzt tatsächlich in größerem Umfang ausgeübt hat.

Insbesondere liegen keine belastbaren öffentlich zugänglichen Angaben darüber vor, wie sich die Umsätze auf Reifenhandel, Nutzfahrzeuge, Transport, Personalvermittlung, Hausmeisterservice oder Trockenbau verteilt haben.

Der weit gefasste Unternehmensgegenstand sollte deshalb nicht mit dem Nachweis gleichgesetzt werden, dass sämtliche genannten Geschäftsfelder gleichzeitig aktiv betrieben wurden.

Geschäftsführerin Uta Alexandra Hübinger

Die aktuelle Insolvenzbekanntmachung nennt Uta Alexandra Hübinger als gesetzliche Vertreterin der Projon Service GmbH.

Ihre dort angegebene Anschrift befindet sich in Dortmund.

Für das Insolvenzverfahren ist diese aktuelle gerichtliche Angabe maßgeblich.

Öffentlich zugängliche Unternehmensdaten zeigen zugleich Veränderungen in der Geschäftsführung während der Unternehmensgeschichte. Die Gesellschaft war damit personell nicht durchgehend unverändert aufgestellt.

Keine Angaben zur Höhe der Schulden

Wie hoch die Verbindlichkeiten der Projon Service GmbH zum Zeitpunkt der Entscheidung waren, wird nicht veröffentlicht.

Ebenso unbekannt ist die Zahl der betroffenen Gläubiger.

Das Amtsgericht nennt auch keine konkreten Ursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Daher lässt sich nicht feststellen, ob beispielsweise Zahlungsausfälle, Verluste aus einzelnen Geschäftsbereichen, offene Steuer- oder Sozialversicherungsforderungen, Finanzierungsprobleme oder andere Belastungen zum Insolvenzantrag geführt haben.

Abweisung mangels Masse hat Folgen für die GmbH

Die Entscheidung bedeutet nicht lediglich, dass das Insolvenzverfahren „gescheitert“ ist und das Unternehmen anschließend unverändert weitermachen kann.

Eine rechtskräftige Abweisung mangels Masse führt bei einer GmbH grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft.

Die Auflösung wird im Handelsregister eingetragen.

Dies ist allerdings von einer sofortigen Löschung zu unterscheiden. Die Gesellschaft kann zunächst noch für notwendige Abwicklungsmaßnahmen fortbestehen.

Ist kein Vermögen mehr vorhanden und sind die registerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann später die Löschung erfolgen.

Gläubigerforderungen bleiben grundsätzlich bestehen

Auch die Forderungen der Gläubiger verschwinden durch die Abweisung mangels Masse nicht automatisch.

Allerdings fehlt ihnen nun ein reguläres Insolvenzverfahren, in dem ein Insolvenzverwalter das Gesellschaftsvermögen zentral erfassen und verteilen würde.

Ob außerhalb eines Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte vorhanden sind, auf die einzelne Gläubiger zugreifen können, ist eine andere Frage.

Die gerichtliche Feststellung, dass nicht einmal genügend Masse für die Verfahrenskosten vorhanden ist, lässt die wirtschaftlichen Aussichten für eine Befriedigung der Gläubiger jedenfalls ungünstig erscheinen.

Entscheidung ist tagesaktuell vom 4. September

Anders als mehrere zuletzt geprüfte ältere Insolvenzbekanntmachungen handelt es sich bei der Projon Service GmbH tatsächlich um eine aktuelle Entscheidung vom 4. September 2026.

Für die Tagesauswertung ist der Fall daher relevant.

Dabei sollte die Meldung korrekt als „Abweisung mangels Masse“ und nicht als „Eröffnung eines Insolvenzverfahrens“ eingeordnet werden.

Das Amtsgericht Köln hat gerade entschieden, dass ein reguläres Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird.

Projon Service GmbH vor gesellschaftsrechtlicher Abwicklung

Nach einem mehr als sieben Monate dauernden Insolvenzeröffnungsverfahren steht damit fest, dass für die Projon Service GmbH nicht genügend Masse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen.

Die Gesellschaft hatte den Antrag bereits am 28. Januar 2026 selbst gestellt.

Am 4. September 2026 folgte nun die Entscheidung des Amtsgerichts Köln:

Der Eigenantrag der Projon Service GmbH wird mangels Masse abgewiesen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70j IN 26/26 geführt.

Für die Gläubiger bedeutet die Entscheidung, dass es keine reguläre Insolvenzabwicklung mit Insolvenzverwalter und Forderungsanmeldung geben wird. Für die Gesellschaft selbst führt die rechtskräftige Abweisung mangels Masse grundsätzlich zur Auflösung und damit in Richtung gesellschaftsrechtlicher Abwicklung.

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