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Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Hamburger Immobiliengesellschaft stellt selbst Insolvenzantrag
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Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Hamburger Immobiliengesellschaft stellt selbst Insolvenzantrag

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG aus Hamburg befindet sich seit dem 3. September 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Hamburg hat um 15:51 Uhr entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Das Insolvenzantragsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 368/26 geführt. Sitz der Gesellschaft ist Holzbrücke 2, 20459 Hamburg. Die Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG ist beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 151247 eingetragen.

Vertreten wird die Aktiengesellschaft derzeit durch die Vorstände Mehran Dehghan, Christian Ferchland und Mohammad Mohsen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz aus Hamburg bestellt.

Die Gesellschaft darf seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Rechtsgeschäfte und Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Immobilien und eigenes Vermögen im Mittelpunkt

Die Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG ist im Bereich der Vermögens- und Immobilienverwaltung angesiedelt.

Ihr Unternehmensgegenstand umfasst zunächst die Verwaltung eigenen Vermögens.

Daneben darf die Gesellschaft Grundstücksgeschäfte aller Art vornehmen. Dazu gehören insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie die Vermietung unbeweglicher und beweglicher Sachen.

Damit handelt es sich nicht um eine klassische Hausverwaltung, die überwiegend fremde Immobilien für externe Eigentümer betreut. Das Geschäftsmodell ist vielmehr darauf ausgerichtet, eigenes Vermögen und insbesondere eigene Immobilien beziehungsweise Grundstückspositionen zu halten, zu verwalten, zu vermieten und zu veräußern.

Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung erforderlich wäre, sind im Unternehmensgegenstand ausdrücklich ausgeschlossen.

Gesellschaft besteht seit 2018

Die Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG wurde 2018 in das Handelsregister eingetragen.

Die Rechtsform einer Aktiengesellschaft ist für eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft durchaus bemerkenswert, da viele vergleichbare Immobiliengesellschaften als GmbH oder GmbH & Co. KG organisiert sind.

Die Gesellschaft verfügt über ein Grundkapital von 50.000 Euro.

Im Laufe ihrer Unternehmensgeschichte kam es zu mehreren Veränderungen auf Vorstandsebene.

Die aktuelle Leitung besteht aus Mehran Dehghan, Christian Ferchland und Mohammad Mohsen.

Mehran Dehghan mit umfangreichen Verbindungen in die Immobilienwirtschaft

Besonders auffällig ist die Person Mehran Dehghan, der mit zahlreichen Gesellschaften aus dem Immobilien- und Beteiligungsbereich verbunden ist beziehungsweise war.

Seine unternehmerischen Aktivitäten konzentrieren sich insbesondere auf Immobiliengesellschaften, Projektgesellschaften, Vermögensverwaltungen und Beteiligungsunternehmen.

Damit steht die Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG nicht isoliert, sondern ist Teil eines größeren gesellschaftsrechtlichen Umfeldes mit deutlichem Immobilienbezug.

Bei der Bewertung dieser Verbindungen ist allerdings eine klare Trennung notwendig: Das aktuelle Insolvenzantragsverfahren betrifft ausschließlich die Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG. Aus deren wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann nicht automatisch auf eine Insolvenz anderer Gesellschaften geschlossen werden.

Auffällige Verbindung zur Hamburger Immobilienadresse Holzbrücke 2

Auch die Geschäftsanschrift Holzbrücke 2 in Hamburg weist auf ein ausgeprägtes Immobilienumfeld hin.

Unter dieser Adresse sind beziehungsweise waren verschiedene Gesellschaften aus den Bereichen Immobilien, Vermögensverwaltung und Beteiligungen registriert.

Die Anschrift liegt zentral in Hamburg und wird von mehreren unternehmerischen Einheiten genutzt.

Welche konkreten Immobilien unmittelbar der Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG gehören oder zuletzt gehörten, lässt sich aus den derzeit öffentlich zugänglichen Angaben allerdings nicht vollständig nachvollziehen.

Gerade diese Frage dürfte nun für den vorläufigen Insolvenzverwalter von besonderer Bedeutung sein.

Entscheidend ist der tatsächliche Immobilienbestand

Bei einer Gesellschaft, deren Geschäftsmodell ausdrücklich auf der Verwaltung eigenen Vermögens sowie auf dem Erwerb, Verkauf und der Vermietung von Immobilien beruht, hängt die wirtschaftliche Situation maßgeblich vom vorhandenen Vermögensbestand ab.

Im Insolvenzantragsverfahren wird daher unter anderem zu klären sein, welche Grundstücke, Immobilien, Beteiligungen, Forderungen oder sonstigen Vermögenswerte der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Ebenso wichtig sind mögliche Belastungen der Immobilien, beispielsweise durch Grundschulden oder andere Kreditsicherheiten.

Der reine Verkehrswert einer Immobilie sagt im Insolvenzfall wenig darüber aus, welcher Betrag tatsächlich für die Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Entscheidend ist vielmehr, welche Finanzierungen und Sicherungsrechte dem jeweiligen Vermögenswert gegenüberstehen.

Insolvenzantrag offenbar von der Gesellschaft selbst gestellt

Ein wichtiges Detail ergibt sich aus der Formulierung des Amtsgerichts Hamburg.

Die Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG wird in der Bekanntmachung ausdrücklich als „Antragstellerin“ bezeichnet.

Dies spricht dafür, dass die Gesellschaft den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst gestellt hat.

Damit handelt es sich nach dem Wortlaut der aktuellen Bekanntmachung nicht um einen von einem außenstehenden Gläubiger gestellten Insolvenzantrag.

Warum die Gesellschaft den Insolvenzantrag stellen musste, wird nicht mitgeteilt.

Insbesondere fehlen derzeit Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten, zu möglichen Zahlungsrückständen, zur Zahl der Gläubiger oder zu konkreten wirtschaftlichen Auslösern.

Keine Aussage über Höhe der Schulden

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung lässt deshalb noch keine seriöse Aussage darüber zu, wie groß die wirtschaftlichen Schwierigkeiten tatsächlich sind.

Ebenso wenig kann aus dem Grundkapital oder möglichen Immobilienwerten auf die Höhe des für die Gläubiger verfügbaren Vermögens geschlossen werden.

Gerade bei Immobiliengesellschaften können hohe Vermögenswerte gleichzeitig erheblichen Bankverbindlichkeiten und Grundpfandrechten gegenüberstehen.

Erst die Bestandsaufnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters wird ein genaueres Bild ermöglichen.

Dr. Sven Undritz übernimmt vorläufige Insolvenzverwaltung

Mit Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz hat das Amtsgericht Hamburg einen auf große und komplexe Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren spezialisierten Insolvenzrechtler bestellt.

Undritz ist seit vielen Jahren im Insolvenz- und Restrukturierungsbereich tätig und wurde in zahlreichen Unternehmensverfahren als Insolvenzverwalter beziehungsweise Restrukturierungsexperte eingesetzt.

Seine Aufgabe besteht nun zunächst darin, die wirtschaftliche Situation der Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG zu untersuchen und das vorhandene Vermögen zu sichern.

Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, welche Vermögenswerte vorhanden sind, welche Verbindlichkeiten bestehen und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens erfüllt sind.

Vorstand kann nicht mehr allein über Vermögen verfügen

Das Amtsgericht Hamburg hat einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt angeordnet.

Das bedeutet: Die Vorstände bleiben zwar grundsätzlich im Amt, können aber über das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr uneingeschränkt verfügen.

Verfügungen sind nur wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.

Das Gericht hat außerdem die Schuldner der Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen.

Damit soll verhindert werden, dass während der Prüfung des Insolvenzantrags Vermögenswerte abfließen oder einzelne Gläubiger gegenüber anderen bevorzugt werden.

Reguläres Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet

Die aktuelle Entscheidung bedeutet ausdrücklich noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG befindet sich zunächst im Insolvenzantragsverfahren.

In dieser Phase prüft der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftlichen Verhältnisse und erstattet dem Insolvenzgericht regelmäßig ein Gutachten beziehungsweise eine Stellungnahme.

Danach entscheidet das Amtsgericht Hamburg über den weiteren Verlauf.

Möglich ist insbesondere die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens, sofern ein Insolvenzgrund besteht und genügend Vermögen vorhanden ist, um zumindest die Verfahrenskosten zu decken.

Immobilienvermögen dürfte für weiteren Verlauf entscheidend sein

Bei der Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG dürfte sich der Blick nun vor allem auf das Immobilien- und sonstige Vermögen richten.

Der Gesellschaftszweck ist ausdrücklich darauf ausgerichtet, eigenes Vermögen zu verwalten, Grundstücke zu erwerben und zu verkaufen sowie unbewegliche und bewegliche Sachen zu vermieten.

Welche konkreten Immobilien vorhanden sind, welchen Verkehrswert diese besitzen und in welcher Höhe sie finanziell belastet sind, wird für die Gläubiger entscheidend sein.

Ebenso bleibt abzuwarten, ob eine Fortführung beziehungsweise Restrukturierung der Gesellschaft möglich ist oder ob vorhandene Vermögenswerte im Rahmen eines späteren Insolvenzverfahrens verwertet werden müssen.

Fest steht bislang: Das Amtsgericht Hamburg hat am 3. September 2026 um 15:51 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG angeordnet.

Das Verfahren über die Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG, Holzbrücke 2, 20459 Hamburg, wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 368/26 geführt.

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