Dark Mode Light Mode

Geheimer Start in den Afghanistan-Krieg: Bundeswehr soll 2001 schon vor dem Bundestagsmandat im Einsatz gewesen sein

TayebMEZAHDIA (CC0), Pixabay

25 Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 rückt ein bislang wenig beachtetes Kapitel des deutschen Afghanistan-Einsatzes erneut in den Mittelpunkt. Nach neuen Erkenntnissen soll die Bundeswehr bereits 2001 nach Afghanistan aufgebrochen sein, bevor der Deutsche Bundestag das entsprechende Mandat erteilt hatte. Sollte sich die Darstellung in dieser Form bestätigen, berührt sie einen besonders sensiblen Grundsatz deutscher Sicherheitspolitik: Auslandseinsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte stehen grundsätzlich unter einem parlamentarischen Vorbehalt.

Es geht damit nicht lediglich um die Frage, ob einige Soldaten ein paar Tage früher als offiziell bekannt in die Region geschickt wurden. Im Kern geht es darum, wann Deutschlands Beteiligung am Krieg in Afghanistan tatsächlich begann – und wann das Parlament darüber entscheiden durfte.

Der 11. September veränderte auch die deutsche Sicherheitspolitik

Die Ausgangslage war außergewöhnlich. Am 11. September 2001 hatten die Anschläge auf New York und Washington die USA und ihre Verbündeten erschüttert. Die Vereinigten Staaten machten das Terrornetzwerk Al-Qaida unter Osama bin Laden verantwortlich und nahmen das Taliban-Regime in Afghanistan ins Visier, das Al-Qaida Schutz gewährte.

Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärte den Vereinigten Staaten die viel zitierte „uneingeschränkte Solidarität“ Deutschlands. Wenige Wochen später begann die US-geführte Militäroperation in Afghanistan.

Auch Deutschland bereitete eine militärische Beteiligung vor.

Der Bundestag stimmte am 16. November 2001 dem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der Operation Enduring Freedom zu. Die Entscheidung war politisch hochbrisant: Schröder verband die Abstimmung mit der Vertrauensfrage. Die Mehrheit kam zustande.

Doch die neuen Erkenntnisse werfen nun die Frage auf, ob die operative Realität der parlamentarischen Entscheidung bereits vorausgeeilt war.

Deutsche Soldaten sollen schon vorher aufgebrochen sein

Nach der jetzt bekannt gewordenen Darstellung soll die Bundeswehr bereits vor der parlamentarischen Zustimmung Aktivitäten im Zusammenhang mit Afghanistan aufgenommen haben.

Das wäre politisch deshalb so bemerkenswert, weil die Bundeswehr nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als sogenannte Parlamentsarmee gilt. Für bewaffnete Auslandseinsätze ist grundsätzlich die vorherige konstitutive Zustimmung des Bundestages erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Parlamentsvorbehalt bereits 1994 herausgearbeitet.

Allerdings kommt es juristisch entscheidend darauf an, was genau vor dem Mandat geschah.

Nicht jede Verlegung von Bundeswehrangehörigen ins Ausland ist automatisch ein zustimmungspflichtiger bewaffneter Einsatz. Vorbereitung, Erkundung, Planung, logistische Maßnahmen und die konkrete Einbindung in eine militärische Operation müssen rechtlich voneinander unterschieden werden.

Deshalb wäre die bloße Feststellung, dass Bundeswehrsoldaten bereits vor der Bundestagsabstimmung Deutschland verlassen hatten, noch nicht ausreichend, um daraus automatisch einen Verfassungsverstoß abzuleiten.

Entscheidend wäre vielmehr: Welchen Auftrag hatten sie? Wohin wurden sie entsandt? Waren sie bereits in eine bewaffnete Operation eingebunden? Und bestand eine konkrete Erwartung, dass sie in Kampfhandlungen hineingezogen werden könnten?

Gerade die Spezialkräfte stehen im Mittelpunkt der frühen Afghanistan-Geschichte

Eine besondere Rolle spielten in der Anfangsphase des deutschen Afghanistan-Engagements die Spezialkräfte der Bundeswehr.

Das deutsche Mandat für Operation Enduring Freedom ermöglichte unter anderem den Einsatz von Spezialkräften. Deutschland beteiligte sich damit unmittelbar an der internationalen militärischen Reaktion auf die Anschläge vom 11. September.

Die Einsätze solcher Einheiten waren allerdings von Beginn an von außergewöhnlicher Geheimhaltung geprägt.

Das ist operativ nachvollziehbar: Einsatzorte, Vorgehensweisen und konkrete Aufträge von Spezialkräften können aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich behandelt werden wie gewöhnliche Truppenbewegungen.

Demokratiepolitisch erzeugt genau diese Geheimhaltung jedoch ein Spannungsfeld.

Denn je weniger Öffentlichkeit und Parlament über einen Einsatz erfahren können, desto wichtiger wird die Frage, wer wann welche Entscheidung getroffen hat und auf welcher rechtlichen Grundlage.

Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Einsatz ist entscheidend

Die Schlagzeile „Bundeswehr ohne Mandat in Afghanistan“ ist deshalb spektakulär – juristisch muss man sie jedoch präzise betrachten.

Es sind mehrere Szenarien denkbar.

Soldaten könnten beispielsweise bereits verlegt worden sein, um einen späteren Einsatz vorzubereiten. Das wäre anders zu bewerten als eine Beteiligung an konkreten militärischen Operationen.

Ebenso könnte Personal zur Erkundung, Verbindung mit Verbündeten oder Vorbereitung logistischer Strukturen entsandt worden sein.

Erst wenn geklärt ist, welche Handlungen tatsächlich vorgenommen wurden, lässt sich beurteilen, ob dafür bereits zwingend ein Bundestagsmandat erforderlich gewesen wäre.

Genau diese Details sind für die historische Aufarbeitung entscheidend.

Warum das 25 Jahre später noch relevant ist

Man könnte einwenden, dass die Ereignisse ein Vierteljahrhundert zurückliegen und der Afghanistan-Einsatz längst beendet ist.

Doch die Frage reicht weit über Afghanistan hinaus.

Die Konstruktion der Bundeswehr als Parlamentsarmee gehört zu den zentralen Lehren der deutschen Geschichte. Militärische Gewalt soll nicht allein von einer Regierung beschlossen und eingesetzt werden können. Der Bundestag soll an der Entscheidung über bewaffnete Auslandseinsätze beteiligt sein.

Der Parlamentsvorbehalt ist deshalb keine bürokratische Formalität.

Er soll sicherstellen, dass die Entsendung deutscher Soldatinnen und Soldaten in bewaffnete Einsätze demokratisch legitimiert wird.

Wenn militärische Vorbereitungen so weit vorangetrieben werden, dass eine parlamentarische Entscheidung faktisch nur noch eine bereits geschaffene Realität bestätigt, entsteht zwangsläufig eine schwierige verfassungsrechtliche und politische Frage.

Afghanistan wurde zum längsten großen Auslandseinsatz der Bundeswehr

Aus den ersten Entscheidungen des Jahres 2001 entwickelte sich schließlich ein Einsatz, der die Bundeswehr über fast zwei Jahrzehnte prägen sollte.

Neben der Beteiligung an der US-geführten Operation Enduring Freedom engagierte sich Deutschland später vor allem in der internationalen ISAF-Mission und anschließend bei Resolute Support.

Was Ende 2001 unter dem unmittelbaren Eindruck der Terroranschläge begonnen hatte, entwickelte sich zu einem langjährigen Versuch, Afghanistan militärisch zu stabilisieren, afghanische Sicherheitskräfte aufzubauen und staatliche Strukturen zu unterstützen.

2021 endete der internationale Militäreinsatz. Die Taliban übernahmen innerhalb kürzester Zeit erneut die Macht.

Gerade deshalb wird heute intensiver danach gefragt, wie der Einsatz begann, welche Entscheidungen getroffen wurden und welche Lehren daraus gezogen werden können.

Die entscheidende Frage lautet: Was wusste der Bundestag?

Die neuen Erkenntnisse führen damit zu einem politisch besonders heiklen Punkt.

Sollten militärisch relevante Maßnahmen tatsächlich schon vor dem Bundestagsmandat eingeleitet worden sein, müsste geklärt werden, welchen Umfang diese hatten und wer sie autorisierte.

Ebenso wichtig wäre die Frage, was die Bundesregierung dem Parlament vor der Abstimmung mitgeteilt hatte.

Denn zwischen einer zulässigen vorbereitenden Maßnahme und einem faktisch bereits begonnenen bewaffneten Auslandseinsatz liegt ein erheblicher Unterschied.

Ohne die konkreten Unterlagen und eine rechtliche Bewertung der damaligen Maßnahmen wäre es unseriös, bereits von einem eindeutig verfassungswidrigen Einsatz zu sprechen.

Die historische Brisanz bleibt dennoch bestehen.

Ein Detail, das die Geschichte des Einsatzbeginns verändern könnte

25 Jahre nach 9/11 geht es deshalb nicht nur um eine historische Fußnote.

Die neuen Erkenntnisse berühren eine Grundfrage des Verhältnisses zwischen Regierung, Parlament und Bundeswehr: Darf eine Regierung militärische Tatsachen schaffen, bevor die Volksvertretung entschieden hat – und wo genau beginnt überhaupt ein zustimmungspflichtiger Einsatz?

Gerade die frühen Wochen nach dem 11. September waren von enormem politischen Zeitdruck geprägt. Die USA bereiteten den Krieg gegen Al-Qaida und die Taliban vor, Verbündete mussten innerhalb kürzester Zeit Entscheidungen treffen, und Deutschland wollte seine Solidarität mit Washington praktisch unter Beweis stellen.

Doch gerade in solchen Ausnahmesituationen zeigt sich, welchen Wert parlamentarische Kontrollmechanismen besitzen.

Sollte die Bundeswehr 2001 tatsächlich bereits in einen zustimmungspflichtigen bewaffneten Einsatz eingebunden gewesen sein, bevor der Bundestag sein Mandat erteilte, wäre das weit mehr als eine historische Kuriosität. Es würde die Frage aufwerfen, ob der deutsche Afghanistan-Einsatz faktisch begann, bevor das Parlament offiziell grünes Licht gegeben hatte.

Und genau diese Frage verdient auch 25 Jahre später eine präzise Aufklärung – nicht zuletzt deshalb, weil der nächste militärische Ernstfall wieder unter enormem Zeitdruck entstehen könnte.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

FC Bayern: Mia san weiter! Erst Schock, dann Kane – Bayern räumt Osnabrück mit 4:1 aus dem Pokalweg

Next Post

Carrowmore Financial Services: Irische Finanzaufsicht warnt vor Klon eines tatsächlich zugelassenen Unternehmens