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E & S Fachpersonal GmbH in vorläufiger Insolvenz – Personaldienstleister aus Kassel betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die E & S Fachpersonal GmbH aus Kassel befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Kassel hat am 1. September 2026 um 9:15 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen des Personaldienstleisters angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 666 IN 278/26 e geführt.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nermin Şahin aus Kassel bestellt.

Die E & S Fachpersonal GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Gobietstraße 6, 34123 Kassel und ist beim Amtsgericht Kassel unter HRB 16596 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführerin ist Samira Zahirovic.

Arbeitnehmerüberlassung ist Kerngeschäft

Der Unternehmensgegenstand der E & S Fachpersonal GmbH ist klar auf die Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausgerichtet.

Das Geschäftsmodell entspricht damit der klassischen Zeitarbeit beziehungsweise Arbeitnehmerüberlassung.

Dabei beschäftigt der Personaldienstleister Arbeitnehmer selbst und überlässt diese für einen bestimmten Zeitraum an andere Unternehmen. Die Beschäftigten arbeiten während ihres Einsatzes im Betrieb des jeweiligen Kundenunternehmens, bleiben arbeitsrechtlich jedoch grundsätzlich Arbeitnehmer des Personaldienstleisters.

Welche Branchen die E & S Fachpersonal GmbH mit Personal versorgt, wie viele Arbeitnehmer derzeit bei der Gesellschaft beschäftigt sind und bei wie vielen Kundenunternehmen Mitarbeiter eingesetzt werden, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Gesellschaft offenbar selbst Antragstellerin

Das Amtsgericht Kassel bezeichnet die E & S Fachpersonal GmbH ausdrücklich als „Antragstellerin“.

Dies spricht dafür, dass die Gesellschaft selbst den Insolvenzantrag gestellt hat.

Über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält die gerichtliche Veröffentlichung keine Informationen. Angaben zu Umsatz, Verbindlichkeiten oder zur Anzahl der Gläubiger werden ebenfalls nicht gemacht.

Vorläufige Insolvenzverwalterin muss Verfügungen genehmigen

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Kassel die Verfügungsmöglichkeiten der Geschäftsführung eingeschränkt.

Verfügungen der E & S Fachpersonal GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Nermin Şahin wirksam.

Die Geschäftsführung bleibt damit grundsätzlich handlungsfähig, steht bei vermögensrechtlich relevanten Entscheidungen jedoch unter dem Zustimmungsvorbehalt der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

Auch Schuldner der Gesellschaft werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen.

Beschäftigte stehen bei Personaldienstleister besonders im Mittelpunkt

Bei der Insolvenz eines Arbeitnehmerüberlassungsunternehmens besitzt die Situation der Beschäftigten besondere Bedeutung.

Anders als bei einem Handels- oder Produktionsunternehmen besteht ein wesentlicher Teil des operativen Geschäfts eines Personaldienstleisters unmittelbar aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen und Überlassungsverträgen mit Kundenunternehmen.

Für das weitere Verfahren dürfte deshalb unter anderem entscheidend sein, wie viele Beschäftigte bei der E & S Fachpersonal GmbH unter Vertrag stehen, welche laufenden Personaleinsätze bestehen und ob die Kundenunternehmen die Zusammenarbeit fortsetzen.

Hierzu enthält die aktuelle Insolvenzbekanntmachung keine Angaben.

Löhne und Insolvenzgeld können relevant werden

Sollten Lohn- oder Gehaltsansprüche von Beschäftigten aufgrund der Insolvenz nicht mehr vollständig bedient werden können, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Insolvenzgeld in Betracht kommen.

Dieses wird grundsätzlich für das Arbeitsentgelt der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis gewährt. Entscheidend sind jedoch die konkreten Verhältnisse des jeweiligen Beschäftigten und der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens.

Aus dem aktuellen Beschluss lässt sich nicht ableiten, dass Löhne oder Gehälter bei der E & S Fachpersonal GmbH bereits ausgeblieben sind.

Fortführung des Personaldienstleisters zunächst offen

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet auch nicht automatisch, dass die Arbeitnehmerüberlassung eingestellt wird oder bestehende Personaleinsätze beendet werden.

Gerade bei Personaldienstleistern kann eine Fortführung des laufenden Geschäfts wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn ausreichend Kundenaufträge und entsprechende Personaleinsätze vorhanden sind.

Ob die E & S Fachpersonal GmbH ihren Geschäftsbetrieb derzeit vollständig fortführt und welche Perspektiven für das Unternehmen bestehen, wird in der gerichtlichen Bekanntmachung nicht mitgeteilt.

Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet

Die E & S Fachpersonal GmbH befindet sich bislang lediglich im Insolvenzeröffnungsverfahren.

Mit dem Beschluss vom 1. September 2026 wurde noch kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Zunächst werden die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft und das vorhandene Vermögen gesichert.

Fest steht bislang: Die E & S Fachpersonal GmbH steht seit dem 1. September 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Betroffen ist damit ein Kasseler Personaldienstleister, dessen Kerngeschäft in der Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz besteht.

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