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Sam Möbel GmbH in vorläufiger Insolvenz – Möbelhändler aus Kirchheimbolanden stellt Insolvenzantrag

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Sam Möbel GmbH aus Kirchheimbolanden befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 28. August 2026 um 15:40 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen des Möbelunternehmens angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 171/26 geführt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wellstein, LL.M. corp.restruc., von ROCHADE Rechtsanwälte in Mannheim bestellt.

Die Sam Möbel GmbH hat ihre Geschäftsanschrift Am Staffelstein 18, 67292 Kirchheimbolanden und ist beim Amtsgericht Kaiserslautern unter HRB 32847 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Dirk Tonkowski.

Möbelverkauf und Dienstleistungen rund um den Möbelhandel

Der Unternehmensgegenstand der Sam Möbel GmbH ist auf den Möbelhandel ausgerichtet.

Zum Geschäftszweck gehören der Verkauf von Möbeln sowie Dienstleistungen im Möbelhandel.

Damit kann das Unternehmen neben dem eigentlichen Vertrieb von Möbeln auch ergänzende Dienstleistungen rund um das Möbelgeschäft anbieten. Welche konkreten Leistungen hierzu zuletzt gehörten und ob der Verkauf über ein stationäres Möbelhaus, online oder über mehrere Vertriebswege erfolgte, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Ebenso enthält der gerichtliche Beschluss keine Angaben darüber, wie viele Mitarbeiter beschäftigt sind oder welchen Umfang das Geschäft zuletzt hatte.

Gesellschaft offenbar selbst Antragstellerin

Die Formulierung des Amtsgerichts Kaiserslautern spricht dafür, dass die Sam Möbel GmbH selbst den Insolvenzantrag gestellt hat.

In der Bekanntmachung wird die Gesellschaft ausdrücklich als „Antragstellerin“ bezeichnet.

Damit handelt es sich offenbar um einen Eigenantrag und nicht um einen von einem Gläubiger gegen das Unternehmen gestellten Insolvenzantrag.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung zugleich die Verfügungsmöglichkeiten der Sam Möbel GmbH eingeschränkt.

Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Michael Wellstein wirksam.

Das Unternehmen verliert damit zwar nicht vollständig seine Verfügungsbefugnis. Wesentliche vermögensrechtliche Entscheidungen stehen jedoch unter einem Zustimmungsvorbehalt.

Für einen Möbelhändler können im Insolvenzverfahren insbesondere vorhandene Warenbestände, Geschäftsausstattung, Forderungen gegenüber Kunden und sonstige betriebliche Vermögenswerte von Bedeutung sein. Ob und in welchem Umfang solche Werte bei der Sam Möbel GmbH vorhanden sind, wird in der Bekanntmachung nicht mitgeteilt.

Was passiert mit laufenden Möbelbestellungen?

Für Kunden ist bei der Insolvenz eines Möbelhändlers vor allem von Interesse, was mit bereits bestellten und möglicherweise schon angezahlten Möbeln geschieht.

Hierzu enthält der gerichtliche Beschluss keine Angaben.

Aus der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung lässt sich insbesondere nicht ableiten, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt wurde oder bereits erteilte Aufträge nicht mehr ausgeführt werden. Ebenso ist derzeit nicht bekannt, ob bestehende Kundenbestellungen und Lieferverträge uneingeschränkt erfüllt werden können.

Kunden mit noch offenen Bestellungen sollten deshalb insbesondere ihre Vertragsunterlagen sowie Nachweise über bereits geleistete Anzahlungen aufbewahren.

Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet

Die Sam Möbel GmbH befindet sich bislang lediglich im Insolvenzeröffnungsverfahren.

Mit dem Beschluss vom 28. August 2026 wurde noch kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Zunächst werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geprüft und das vorhandene Vermögen gesichert.

Erst danach entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

Fest steht bislang: Die Sam Möbel GmbH steht seit dem 28. August 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Ob und in welchem Umfang der Möbelhandel während des Eröffnungsverfahrens fortgeführt wird, lässt sich aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht entnehmen.

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