Die Acapulco Plaza16 UG (haftungsbeschränkt) aus München erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht München hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Entscheidung erging am 25. August 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1507 IN 1427/26 geführt.
Die Acapulco Plaza16 UG hat ihre Geschäftsanschrift in der Baaderstraße 16, 80469 München und ist beim Amtsgericht München unter HRB 278581 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Alexander Protz.
Veranstaltungen und Barbetrieb als Geschäftsfeld
Der Unternehmensgegenstand der Acapulco Plaza16 UG ist auf den Veranstaltungs- und Gastronomiebereich ausgerichtet.
Die Gesellschaft beschäftigt sich laut Handelsregister mit der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie dem Betrieb einer Bar.
Damit umfasst das Geschäftsmodell zum einen die Planung und Durchführung von Events und zum anderen den gastronomischen Betrieb einer Bar.
Auch das Insolvenzgericht führt in seiner Bekanntmachung als Geschäftszweig beziehungsweise Beschäftigung ausdrücklich die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie den Betrieb einer Bar auf.
Welche konkreten Veranstaltungen von der Gesellschaft organisiert wurden, unter welchem Namen die Bar betrieben wurde und ob der Geschäftsbetrieb zuletzt noch vollständig aufrechterhalten wurde, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Gesellschaft stellte selbst Insolvenzantrag
Bei dem Verfahren handelt es sich ausdrücklich um einen Eigenantrag.
Die Acapulco Plaza16 UG hatte selbst beim Amtsgericht München die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.
Zu einer regulären Insolvenzeröffnung kommt es jedoch nicht. Das Gericht hat den Antrag mangels Masse abgewiesen.
Vermögen reicht nicht für reguläres Insolvenzverfahren
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verwertbare Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken, sofern kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung steht.
Die Entscheidung bedeutet nicht zwangsläufig, dass überhaupt keine Vermögensgegenstände mehr vorhanden sind. Entscheidend ist, ob genügend freie und verwertbare Insolvenzmasse zur Verfügung steht, um die Verfahrenskosten zu finanzieren.
Welche Vermögenswerte bei der Acapulco Plaza16 UG noch vorhanden waren und welche Verbindlichkeiten bestanden, wird in der veröffentlichten Entscheidung nicht angegeben.
Kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet
Mit der Abweisung mangels Masse wird aufgrund des Eigenantrags kein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acapulco Plaza16 UG eröffnet.
Damit endet das Insolvenzantragsverfahren zunächst mit der Feststellung, dass die zur Verfügung stehende Masse nicht ausreicht, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu finanzieren.
Betroffen ist damit ein Münchner Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit ausdrücklich auf Veranstaltungen und den Betrieb einer Bar ausgerichtet ist.