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Sechste Objektgesellschaft Strandstraße: Nächstes Sondervermögen der Erste VCBB GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Der Insolvenzkomplex rund um die Erste VCBB GmbH und zahlreiche liquidationslos vollbeendete Objektgesellschaften weitet sich weiter aus. Nun steht auch das Sondervermögen der Sechste Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Das Amtsgericht Tostedt hat am 1. September 2026 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Erste VCBB GmbH als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Sechste Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 22 IN 160/26 geführt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde erneut Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg bestellt.

Sechste Objektgesellschaft Strandstraße bereits vollbeendet

Die Sechste Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG ist nach den Angaben des Insolvenzgerichts bereits liquidationslos vollbeendet.

Sie besteht damit nicht mehr als regulär tätige Gesellschaft. Dennoch ist offenbar noch eine gesondert zu behandelnde Vermögensmasse vorhanden, die der früheren Gesellschaft zugeordnet wird.

Die Gesellschaft war beim Amtsgericht Flensburg unter HRA 11063 FL im Handelsregister eingetragen.

Trägerin des verbliebenen Sondervermögens ist die Erste VCBB GmbH.

Erste VCBB GmbH übernimmt das verbliebene Sondervermögen

Die Erste VCBB GmbH wird durch Geschäftsführerin Irina Jürgens vertreten. Als Anschrift nennt das Gericht c/o Jürgens, Grambeker Weg 103, 23879 Mölln.

Die Erste VCBB GmbH war zugleich die persönlich haftende Gesellschafterin der Sechste Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG.

Das aktuelle Insolvenzeröffnungsverfahren betrifft dabei nicht unmittelbar das gesamte eigene Vermögen der Erste VCBB GmbH, sondern die von ihr getragene besondere Vermögensmasse der bereits vollbeendeten Objektgesellschaft.

Das ist deshalb von Bedeutung, weil über das eigene Vermögen der Erste VCBB GmbH bereits ein separates Insolvenzeröffnungsverfahren unter dem Aktenzeichen 22 IN 152/26 läuft.

Was verbirgt sich hinter dem Sondervermögen?

Welche konkreten Vermögenswerte der ehemaligen Sechste Objektgesellschaft Strandstraße noch vorhanden sind, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Bei einer früheren Immobilien-Objektgesellschaft könnten beispielsweise Grundstücks- oder Immobilienrechte, Forderungen, Bankguthaben, Ansprüche aus Kauf- oder Projektverträgen sowie andere nachträglich verbliebene oder festgestellte Vermögenspositionen in Betracht kommen.

Ob solche Werte im konkreten Fall tatsächlich vorhanden sind, ist bislang nicht bekannt.

Auch der Name „Strandstraße“ lässt zwar einen Bezug zu einem bestimmten Immobilienprojekt vermuten. Aus der gerichtlichen Veröffentlichung ergibt sich jedoch weder, wo sich dieses Projekt befindet, noch um welche Immobilie es sich handelt oder welchen wirtschaftlichen Status das Projekt besitzt.

Zahl der Objektgesellschaften im VCBB-Komplex steigt weiter

Mit der Sechste Objektgesellschaft Strandstraße kommt eine weitere Gesellschaft zu einer inzwischen auffällig großen Gruppe von Verfahren hinzu.

Bereits bekannt sind unter anderem Insolvenzeröffnungsverfahren über Sondervermögen der Zweite Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG, der Dritte Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG, der Fünfte Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG, der Vierte Objektgesellschaft Westerheide mbH & Co. KG, der Dritte Objektgesellschaft Seewai mbH & Co. KG sowie der Zweite Serkwai GmbH & Co. KG.

Bei mehreren dieser Vermögensmassen fungiert die Erste VCBB GmbH als Trägerin des Sondervermögens.

Bei der Dritte Objektgesellschaft Wiesenweg übernimmt dagegen die Dritte VCBB GmbH diese Funktion.

Damit zeichnet sich inzwischen ein umfangreiches Geflecht aus VCBB-Gesellschaften und früheren Immobilien-Objektgesellschaften ab.

Erste und Dritte VCBB GmbH ebenfalls von Verfahren betroffen

Die Entwicklung beschränkt sich mittlerweile nicht mehr auf die Sondervermögen ehemaliger Objektgesellschaften.

Auch die Erste VCBB GmbH selbst befindet sich in einem eigenen Insolvenzeröffnungsverfahren.

Am 1. September 2026 wurde zudem die vorläufige Verwaltung über das eigene Vermögen der Dritte VCBB GmbH angeordnet.

Damit laufen parallel Verfahren über die VCBB-Gesellschaften selbst und über verschiedene, rechtlich davon zu unterscheidende Sondervermögen ehemaliger Objektgesellschaften.

Die einzelnen Insolvenzverfahren dürfen dabei nicht zu einer gemeinsamen Insolvenzmasse zusammengefasst werden. Jedes Sondervermögen muss grundsätzlich eigenständig betrachtet und abgegrenzt werden.

Wieder Dr. Gideon Böhm als vorläufiger Insolvenzverwalter

Auffällig ist auch in diesem Fall die erneute Bestellung von Dr. Gideon Böhm.

Der Hamburger Rechtsanwalt ist inzwischen in zahlreichen Verfahren aus diesem Gesellschaftsumfeld als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.

Dadurch liegen wesentliche Teile des inzwischen komplexen Geflechts von Insolvenzverfahren in einer Hand. Dies kann insbesondere bei der Prüfung gesellschaftsrechtlicher Verbindungen, gegenseitiger Forderungen und der Zuordnung einzelner Vermögenspositionen von Bedeutung sein.

Verfügungen über das Sondervermögen eingeschränkt

Das Amtsgericht Tostedt hat einen Zustimmungsvorbehalt angeordnet.

Verfügungen über das betroffene Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Gideon Böhm wirksam.

Auch Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.

Damit soll das vorhandene Sondervermögen während der Prüfung des Insolvenzantrags gesichert werden.

Auffällige Häufung der Verfahren

Mit dem neuen Verfahren 22 IN 160/26 wird immer deutlicher, dass es sich bei den Insolvenzfällen rund um die Erste VCBB GmbH nicht um ein einzelnes isoliertes Verfahren handelt.

Innerhalb kurzer Zeit wurden zahlreiche eigenständige Insolvenzeröffnungsverfahren über das eigene Vermögen von VCBB-Gesellschaften sowie über Sondervermögen liquidationslos vollbeendeter Objektgesellschaften eingeleitet.

Wiederkehrende Merkmale sind dabei die Erste beziehungsweise Dritte VCBB GmbH als Trägerinnen der Sondervermögen, Geschäftsführerin Irina Jürgens, die Anschrift in Mölln sowie Dr. Gideon Böhm als vorläufiger Insolvenzverwalter.

Welche wirtschaftlichen Ursachen zu dieser außergewöhnlichen Häufung geführt haben und welche konkreten Immobilienprojekte hinter den einzelnen Objektgesellschaften stehen, lässt sich aus den bislang veröffentlichten Insolvenzbekanntmachungen nicht abschließend feststellen.

Fest steht: Seit dem 1. September 2026 um 12:30 Uhr steht nun auch das von der Erste VCBB GmbH getragene Sondervermögen der liquidationslos vollbeendeten Sechste Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Damit wächst der VCBB-Insolvenzkomplex um ein weiteres eigenständiges Verfahren.

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