Im Insolvenzantragsverfahren der 42coding KG aus Stuttgart gibt es eine neue Entwicklung. Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. September 2026 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen vollständig aufgehoben.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 12 IN 1069/26 geführt.
Die Sicherungsmaßnahmen waren bereits mit Beschluss vom 10. Juni 2026 angeordnet worden. Dem Verfahren liegt ein Eigenantrag der 42coding KG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen zugrunde.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift am Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart und ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRA 712956 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird sie durch den Gesellschafter Stephan Breideneich.
Spezialist für künstliche Intelligenz, Big Data und Data Science
Der Unternehmensgegenstand der 42coding KG ist stark auf moderne Daten- und KI-Technologien ausgerichtet.
Zum Geschäftsfeld gehören die Planung und Durchführung von Big-Data-, Data-Analytics- und Data-Science-Projekten. Darüber hinaus beschäftigt sich die Gesellschaft laut Unternehmensgegenstand mit dem Aufbau von Data-Warehouse-Systemen sowie der Anbindung unterschiedlicher Systeme zur Konsolidierung und Auswertung großer Datenbestände.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt ausdrücklich auf künstlicher Intelligenz, Machine Learning und Deep Learning.
Damit ist das Unternehmen seinem eingetragenen Geschäftszweck nach in Technologiebereichen tätig, die für die automatisierte Verarbeitung, Analyse und Nutzung großer Datenmengen eingesetzt werden.
Eigene Software, Algorithmen und Cloud-Dienste
Die Tätigkeit beschränkt sich nicht auf Beratung und Projektmanagement.
Zum Unternehmensgegenstand gehören auch die Herstellung von Software sowie die Bereitstellung von Algorithmen und Cloud-Services. Hinzu kommt der Handel mit Hard- und Software.
Die 42coding KG kann außerdem Unternehmensprozesse analysieren und optimieren sowie Kunden bei Softwareprojekten beraten und begleiten.
Zum Leistungsumfang gehören laut Unternehmensgegenstand unter anderem Analyse, Beratung, Coaching und Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung von Schulungen.
Welche Softwareprodukte, KI-Lösungen oder Cloud-Dienste zuletzt tatsächlich angeboten wurden und welche Kundenprojekte bestanden, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Ungewöhnliches zweites Geschäftsfeld: Expeditionsfahrzeuge
Neben dem ausgeprägten IT- und KI-Geschäft besitzt die 42coding KG einen weiteren, deutlich anders gelagerten Unternehmenszweck.
Die Gesellschaft darf Expeditionsfahrzeuge projektieren und aufbauen.
Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand den Handel mit Komponenten und Fahrzeugteilen für Expeditionsfahrzeuge.
Damit verbindet die Gesellschaft zwei sehr unterschiedliche Tätigkeitsbereiche: einerseits hoch spezialisierte Software-, Daten- und KI-Dienstleistungen und andererseits Fahrzeugprojektierung und Fahrzeugteilehandel.
Ob beide Bereiche zuletzt tatsächlich parallel betrieben wurden und welchen Anteil sie jeweils am Geschäft der Gesellschaft hatten, ist aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht ersichtlich.
Eigenantrag auf Insolvenz bereits im Juni
Die 42coding KG hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.
Im Zuge dieses Insolvenzantrags hatte das Amtsgericht Stuttgart am 10. Juni 2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Solche Maßnahmen dienen während eines Insolvenzeröffnungsverfahrens grundsätzlich dazu, vorhandenes Vermögen zu schützen und nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.
Gericht hebt Sicherungsmaßnahmen vollständig auf
Mit Beschluss vom 1. September 2026 hat das Amtsgericht Stuttgart diese Sicherungsmaßnahmen nun wieder aufgehoben.
Die aktuelle Bekanntmachung lautet hierzu lediglich:
„Die mit Beschluss vom 10.06.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.“
Entscheidend ist, dass daraus allein nicht hervorgeht, warum die Maßnahmen aufgehoben wurden.
Aus der Bekanntmachung lässt sich insbesondere nicht feststellen, ob der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde, ob er abgewiesen wurde, ob eine andere gerichtliche Entscheidung getroffen wurde oder ob sich das Verfahren aus einem sonstigen Grund erledigt hat.
Auch eine Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens lässt sich aus dieser Bekanntmachung allein nicht ableiten.
Hierfür wäre eine entsprechende weitere Entscheidung des Insolvenzgerichts erforderlich.
Ausgang des Insolvenzverfahrens zunächst offen
Damit dokumentiert die Veröffentlichung vom 1. September 2026 zunächst lediglich das Ende der seit dem 10. Juni bestehenden Sicherungsmaßnahmen.
Welche wirtschaftliche Entwicklung dazu geführt hat und wie das Eigenantragsverfahren der 42coding KG letztlich abgeschlossen wird beziehungsweise bereits abgeschlossen wurde, bleibt aufgrund dieser Bekanntmachung offen.
Betroffen ist ein technologisch breit aufgestelltes Unternehmen mit Schwerpunkten in Big Data, Data Analytics, Data Science, künstlicher Intelligenz, Machine Learning, Deep Learning, Softwareentwicklung und Cloud-Diensten, das daneben auch im Bereich Expeditionsfahrzeuge und Fahrzeugteile tätig sein kann.