Gegen die Ourban Holding GmbH aus Berlin liefen gleich zwei eigenständige Insolvenzantragsverfahren. Beide waren von Gläubigern eingeleitet worden und beide endeten mit demselben Ergebnis: Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Anträge am 27. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Die Verfahren werden unter den Aktenzeichen 3604 IN 12022/25 und 3604 IN 1123/26 geführt.
Die Ourban Holding GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Bundesallee 204–205, 10717 Berlin, und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 241590 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Robert Besir.
Projektentwicklung, Immobilien und Bauträgergeschäfte
Anders als der Firmenname „Holding“ zunächst vermuten lassen könnte, liegt der Unternehmensgegenstand der Ourban Holding GmbH konkret im Immobilien- und Projektentwicklungsgeschäft.
Gegenstand des Unternehmens sind die Projektentwicklung sowie die Errichtung und Verwertung von bebauten und unbebauten Grundstücken beziehungsweise Gebäuden aller Art.
Damit kann die Gesellschaft Immobilienprojekte von der Entwicklung über die bauliche Umsetzung bis hin zur wirtschaftlichen Verwertung begleiten.
Zum Geschäftszweck gehört ausdrücklich auch die Tätigkeit als Generalübernehmer. Bei diesem Modell übernimmt ein Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber die Gesamtverantwortung für die Durchführung eines Bauvorhabens, ohne sämtliche Bauleistungen zwingend selbst auszuführen. Einzelne Leistungen können dabei durch beauftragte Bau- und Fachunternehmen erbracht werden.
Auch Bauträgergeschäfte nach § 34c GewO
Besonders relevant ist, dass die Ourban Holding GmbH laut Unternehmensgegenstand auch Bauträgergeschäfte einschließlich Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GewO durchführen darf.
Bauträger entwickeln und realisieren Immobilienprojekte typischerweise auf eigenen oder entsprechend gesicherten Grundstücken und veräußern anschließend beispielsweise Wohnungen, Häuser oder andere Immobilien beziehungsweise entsprechende Rechte daran.
Die Gesellschaft ist damit nicht lediglich eine Beteiligungs- oder Vermögensverwaltungsgesellschaft, sondern ihrem eingetragenen Geschäftszweck zufolge ausdrücklich auf Projektentwicklung, Grundstücks- und Gebäudeentwicklung sowie Bauträgertätigkeiten ausgerichtet.
Welche konkreten Immobilienprojekte die Ourban Holding GmbH zuletzt entwickelt oder realisiert hat und ob sich noch Grundstücke, Gebäude, Projektgesellschaften oder andere Immobilienwerte in ihrem Vermögen befinden, geht aus den vorliegenden Insolvenzbekanntmachungen nicht hervor.
Gleich zwei Gläubiger stellten Insolvenzanträge
Bemerkenswert ist, dass beim Amtsgericht Charlottenburg zwei getrennte Insolvenzantragsverfahren gegen dieselbe Gesellschaft anhängig waren.
Das Verfahren 3604 IN 12022/25 geht dem Aktenzeichen zufolge bereits auf das Jahr 2025 zurück. Antragstellerin war hier ausdrücklich eine Gläubigerin.
Daneben wurde unter dem Aktenzeichen 3604 IN 1123/26 ein weiteres Verfahren geführt. Dieser Insolvenzantrag wurde von einem Gläubiger gestellt.
Es handelt sich somit nicht um eine doppelte Veröffentlichung desselben Vorgangs, sondern um zwei unterschiedliche Fremdanträge gegen die Ourban Holding GmbH.
Wer die jeweiligen Gläubiger sind, wie hoch deren Forderungen waren und worauf diese beruhten, wird in den gerichtlichen Bekanntmachungen nicht mitgeteilt.
Beide Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. August 2026 über beide Anträge entschieden und diese jeweils mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verwertbare Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken, sofern kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird.
Gerade vor dem Hintergrund des auf Immobilienprojektentwicklung und Bauträgergeschäfte ausgerichteten Unternehmensgegenstands ist diese Entscheidung bemerkenswert. Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass überhaupt keine Grundstücke, Immobilien, Projektwerte oder Forderungen vorhanden sind.
Entscheidend ist vielmehr, ob ausreichend freie und tatsächlich verwertbare Masse zur Finanzierung des Insolvenzverfahrens zur Verfügung steht. Immobilien oder Projektwerte können beispielsweise belastet sein oder Rechte Dritter bestehen, sodass ihr nomineller Wert nicht mit dem für eine Insolvenzmasse tatsächlich verfügbaren Wert gleichgesetzt werden kann.
Ob dies bei der Ourban Holding GmbH der Fall ist, lässt sich aus den veröffentlichten Beschlüssen nicht feststellen.
Fest steht: Beide Gläubigeranträge wurden am 27. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Aufgrund dieser beiden Anträge wird daher kein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ourban Holding GmbH eröffnet.