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Nifi GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – vorläufige Verwaltung aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Insolvenzantragsverfahren der Nifi GmbH aus Hannover endet ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Der Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgewiesen. Infolgedessen hat das Amtsgericht Hannover am 26. August 2026 auch die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 906 IN 794/25 – 1 – geführt.

Die Nifi GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Podbielskistraße 333, 30659 Hannover, und ist beim Amtsgericht Hannover unter HRB 225703 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Nikolay Filipov.

Vorläufige Insolvenzverwaltung bestand seit Mai

Bereits am 6. Mai 2026 hatte das Amtsgericht Hannover Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Dazu gehörten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft.

Diese Maßnahmen bestanden damit über mehrere Monate.

Nachdem der Insolvenzantrag nun mangels Masse abgewiesen wurde, bestand für die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen kein Anlass mehr. Das Gericht hob sie am 26. August 2026 auf.

Anders als bei einer Bekanntmachung, in der lediglich Sicherungsmaßnahmen aufgehoben werden, ist der Ausgang des Insolvenzantragsverfahrens hier eindeutig: Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen.

Außergewöhnlich breit aufgestellter Unternehmensgegenstand

Die Nifi GmbH verfügt über einen ungewöhnlich umfangreichen Unternehmensgegenstand, der von der Vermögensverwaltung über Logistik und Fahrzeughandel bis zum Lebensmittel- und Technikhandel reicht.

Zum Geschäftszweck gehört zunächst die Verwaltung eigenen Vermögens. Hinzu kommen Hausmeisterservice, Gebäudereinigung sowie zulassungsfreie Tätigkeiten im Handwerk.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Transport- und Logistikbereich. Die Gesellschaft darf internationale Transporte durchführen und Logistikdienstleistungen erbringen.

Handel mit Pkw und Lkw

Für den Fahrzeugbereich sieht der Unternehmensgegenstand ausdrücklich den Handel mit Lastkraftwagen und Personenkraftwagen sowie entsprechendem Zubehör vor.

Zusätzlich gehören die Reinigung von Pkw und Lkw zum vorgesehenen Tätigkeitsbereich.

Damit umfasst der Geschäftszweck sowohl den Fahrzeughandel als auch Dienstleistungen rund um Kraftfahrzeuge.

Lebensmittel, Tabakwaren und Spirituosen

Auch im Lebensmittelhandel durfte die Nifi GmbH tätig werden. Eingetragen ist der Handel mit verpackten und unverpackten Lebensmitteln.

Daneben umfasst der Geschäftszweck ausdrücklich den Handel mit Tabakwaren und Spirituosen.

Die Gesellschaft war außerdem allgemein für Import- und Exportgeschäfte sowie den Groß- und Einzelhandel vorgesehen.

Ein weiterer Handelsbereich betrifft IT-Produkte, High-Tech-Produkte, Multimedia, Haushaltswaren und entsprechendes Zubehör.

Welche dieser zahlreichen eingetragenen Geschäftsfelder zuletzt tatsächlich ausgeübt wurden und welche davon wirtschaftlich besonders bedeutend waren, lässt sich aus der Insolvenzbekanntmachung nicht feststellen.

Nicht genügend Insolvenzmasse für reguläres Verfahren

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verwertbare Vermögen der Nifi GmbH nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken, sofern kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung steht.

Damit wird aufgrund dieses Antrags kein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nifi GmbH eröffnet.

Aus der vorliegenden Bekanntmachung geht nicht eindeutig hervor, ob ursprünglich die Gesellschaft selbst oder ein Gläubiger den Insolvenzantrag gestellt hatte.

Fest steht dagegen, dass nach der Abweisung mangels Masse am 26. August 2026 auch die seit dem 6. Mai bestehenden Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung aufgehoben wurden.

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