Im bereits seit vielen Jahren laufenden Insolvenzkomplex um die Clean Mobile AG aus Unterhaching gibt es eine weitere Entwicklung. Nach Angaben des Amtsgerichts München ist nachträglich nochmals ein Geldbetrag zur Insolvenzmasse geflossen. Im Zusammenhang mit dieser Nachtragsverteilung wurde nun die gesonderte Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1504 IN 399/12 geführt. Der aktuelle Beschluss des Amtsgerichts München stammt vom 26. August 2026.
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff aus München.
Insolvenzverfahren bereits 2012 eröffnet
Bei der aktuellen Bekanntmachung handelt es sich ausdrücklich nicht um eine neue Insolvenz der Clean Mobile AG.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft wurde bereits mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 1. April 2012 eröffnet. Infolge der Insolvenzeröffnung wurde die Aktiengesellschaft aufgelöst.
Die Clean Mobile AG hat ihre Anschrift in der Inselkammerstraße 4, 82008 Unterhaching und ist beim Amtsgericht München unter HRB 168585 im Handelsregister eingetragen.
Die Gesellschaft war zuvor durch formwechselnde Umwandlung der Clean Mobile GmbH entstanden.
Alternative Fahrzeugantriebe als Geschäftsidee
Der Geschäftsgegenstand der Clean Mobile AG war technologisch auf alternative Antriebssysteme und Fahrzeuge ausgerichtet.
Zum Unternehmensgegenstand gehörten die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung alternativer Antriebskonzepte sowie die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebskonzepten.
Damit bewegte sich das Unternehmen bereits vor seiner Insolvenz in einem Bereich, der heute insbesondere durch Elektrifizierung und alternative Mobilitätskonzepte eine große wirtschaftliche Bedeutung besitzt.
Welche Technologien und Fahrzeuge zuletzt konkret zum operativen Geschäft gehörten, ist für die aktuelle gerichtliche Bekanntmachung allerdings nicht entscheidend.
Jahre später ist nochmals Geld zur Insolvenzmasse geflossen
Interessant an der neuen Bekanntmachung ist vielmehr, dass trotz des sehr lange zurückliegenden Beginns des Insolvenzverfahrens nachträglich nochmals ein Vermögenswert beziehungsweise Geldbetrag zur Insolvenzmasse gelangt ist.
Das Gericht spricht ausdrücklich davon, dass ein Betrag „nachträglich zur Masse geflossen“ ist.
Die genaue Höhe wird in der öffentlichen Bekanntmachung nicht genannt. Auch die Höhe der hierfür festgesetzten Vergütung des Insolvenzverwalters bleibt unveröffentlicht.
Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben, wonach die konkreten festgesetzten Vergütungsbeträge in einer solchen Veröffentlichung nicht bekannt gemacht werden müssen.
Was bedeutet eine Nachtragsverteilung?
Eine Nachtragsverteilung kommt in Betracht, wenn nach dem eigentlichen Abschluss beziehungsweise der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte auftauchen oder Gelder realisiert werden, die wirtschaftlich zur früheren Insolvenzmasse gehören.
Das können beispielsweise später eingegangene Zahlungen, nachträglich realisierte Forderungen, bislang unbekannte Vermögenswerte oder andere erst später verfügbare Massebestandteile sein.
Das bedeutet nicht, dass das komplette Insolvenzverfahren nach vielen Jahren wieder von vorne beginnt. Vielmehr wird der nachträglich verfügbare Massebestand gesondert abgewickelt und gegebenenfalls an die berechtigten Gläubiger verteilt.
Welche konkrete Forderung oder welcher Vermögenswert bei der Clean Mobile AG zu dem nachträglichen Massezufluss geführt hat, wird in der aktuellen Bekanntmachung nicht angegeben.
Insolvenzverwalter erhält gesonderte Vergütung
Für die Durchführung einer Nachtragsverteilung erhält ein Insolvenzverwalter nach den insolvenzrechtlichen Vergütungsregeln eine gesonderte Vergütung.
Das Amtsgericht München hat diese Vergütung für Dr. Christian Gerloff nun festgesetzt.
Bei der Bemessung berücksichtigte das Gericht nach eigenen Angaben insbesondere den Wert der nachträglich zur Masse gelangten Mittel, eine Vergleichsberechnung, die Anzahl der Gläubiger sowie die erhebliche Zeitspanne seit der Aufhebung des ursprünglichen Verfahrens.
Zusätzlich fällt auf die Vergütung die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent an.
Insolvenzfall wirkt mehr als 14 Jahre später noch nach
Die aktuelle Bekanntmachung zeigt, wie lange ein Insolvenzverfahren wirtschaftlich nachwirken kann.
Die Insolvenz der Clean Mobile AG reicht bis in das Jahr 2012 zurück. Mehr als 14 Jahre später beschäftigt sich das Insolvenzgericht weiterhin mit einem nachträglich zur Masse gelangten Betrag und dessen Verteilung beziehungsweise Abwicklung.
Für die Gläubiger kann eine Nachtragsverteilung grundsätzlich bedeuten, dass nach langer Zeit nochmals Geld für eine zusätzliche Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung steht. Ob und in welcher Höhe die Gläubiger der Clean Mobile AG tatsächlich eine weitere Auszahlung erhalten, lässt sich aus dem aktuellen Beschluss jedoch nicht feststellen.
Fest steht lediglich: Im alten Insolvenzverfahren der Clean Mobile AG ist nachträglich nochmals Geld zur Masse geflossen. Die hierfür anfallende gesonderte Vergütung des Insolvenzverwalters hat das Amtsgericht München nun festgesetzt.