Dark Mode Light Mode
Nifi GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – vorläufige Verwaltung aufgehoben
Windpark Falkenthal mit 3,48 Millionen Euro auf dem Konto – doch bei den Schulden widersprechen sich Bilanz und Anhang deutlich
Kieler Kids e.V.: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren aufgehoben

Windpark Falkenthal mit 3,48 Millionen Euro auf dem Konto – doch bei den Schulden widersprechen sich Bilanz und Anhang deutlich

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Energiequelle GmbH & Co. Windpark Falkenthal KG verfügt zum Jahresende 2024 über eine beachtliche Liquiditätsreserve. Auf Bankkonten und in liquiden Mitteln liegen rund 3,48 Millionen Euro. Gleichzeitig stehen in der Bilanz Verbindlichkeiten von knapp 5,18 Millionen Euro. Für Anleger und Geschäftspartner ist allerdings noch ein anderer Punkt besonders interessant: Bei der Aufteilung dieser Schulden nach Laufzeiten stimmen die Angaben in der Bilanz und im Anhang nicht miteinander überein.

Der Jahresabschluss der in Zossen, Ortsteil Kallinchen, ansässigen Windparkgesellschaft wurde am 9. Mai 2025 unterzeichnet und am 3. Juli 2025 festgestellt. Veröffentlicht wurde er mit Datum vom 6. Februar 2026.

Die Gesellschaft betreibt ihr Geschäft ohne eigene Arbeitnehmer. Geschäftsführer ist Diplom-Ingenieur Michael Raschemann. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die EQ Management GmbH mit einem gezeichneten Kapital von 25.000 Euro.

Zum 31. Dezember 2024 weist die Windparkgesellschaft eine Bilanzsumme von exakt 8.867.275,97 Euro aus.

Davon entfallen 4,73 Millionen Euro auf das Anlagevermögen und weitere 4,07 Millionen Euro auf das Umlaufvermögen.

Damit steckt etwas mehr als die Hälfte des bilanzierten Vermögens langfristig in Anlagen, während zugleich ein ungewöhnlich großer Teil als kurzfristig verfügbares Vermögen ausgewiesen wird.

3,48 Millionen Euro liegen bei Banken

Besonders auffällig ist die hohe Liquidität.

Die Position „Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“ beläuft sich auf 3.484.612,22 Euro.

Das entspricht rund 39,3 Prozent der gesamten Bilanzsumme.

Weitere 585.476,40 Euro stehen als Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in der Bilanz.

Damit erreicht das gesamte Umlaufvermögen 4.070.088,62 Euro und macht rund 45,9 Prozent der Bilanzsumme aus.

Für eine Windparkgesellschaft ist eine solche Liquiditätsposition zunächst ein wichtiger Stabilitätsfaktor. Gerade bei fremdfinanzierten Windenergieanlagen können hohe verfügbare Mittel helfen, Schuldendienst, Reparaturen, Rückstellungen oder andere Verpflichtungen abzudecken.

Was aus der Bilanz allerdings nicht hervorgeht, ist die Herkunft beziehungsweise konkrete Zweckbindung des hohen Bankbestands.

Eine Kapitalflussrechnung wurde im veröffentlichten Abschluss nicht vorgelegt. Deshalb lässt sich aus den vorhandenen Zahlen nicht belastbar ableiten, wodurch sich das Guthaben von 3,48 Millionen Euro aufgebaut hat oder welcher Teil davon tatsächlich frei verfügbar ist.

Windenergieanlagen stehen noch mit 4,72 Millionen Euro in den Büchern

Das Anlagevermögen beträgt insgesamt 4.726.306 Euro.

Der mit Abstand größte Posten sind die Sachanlagen mit einem Buchwert von 4.720.805 Euro.

Darin dürften im Wesentlichen die Windenergieanlagen und die zugehörige technische Infrastruktur enthalten sein. Eine detaillierte Aufgliederung der Sachanlagen wird in dem veröffentlichten Abschluss allerdings nicht ausgewiesen.

Immaterielle Vermögensgegenstände stehen nur noch mit einem Erinnerungswert von einem Euro in der Bilanz.

Hinzu kommen Finanzanlagen von 5.500 Euro.

Die Gesellschaft hält außerdem 55 Prozent an der Einspeisegemeinschaft Klein Mutz – Timpberg GmbH & Co. OHG in Berlin. Deren Festkapital wird mit 10.000 Euro angegeben.

Eigenkapital von gut zwei Millionen Euro

Auf der Passivseite stehen 2.031.667,75 Euro Eigenkapital.

Das gesamte Eigenkapital besteht nach der veröffentlichten Bilanz aus den Kapitalanteilen der Kommanditisten.

Ein Bilanzgewinn oder Bilanzverlust wird mit null Euro ausgewiesen.

Wichtig ist dabei: Daraus lässt sich nicht schließen, dass die Windparkgesellschaft 2024 keinen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hätte.

Eine Gewinn- und Verlustrechnung ist in den vorliegenden veröffentlichten Angaben nicht enthalten. Auch eine detaillierte Entwicklung der Kapitalkonten fehlt.

Damit kann aus dem Bilanzgewinn von null Euro allein keine Aussage über den Jahreserfolg 2024 abgeleitet werden.

Gemessen an der Bilanzsumme erreicht das Eigenkapital eine Quote von rund 22,9 Prozent.

Umgekehrt bedeutet das, dass ein erheblicher Teil der Vermögenswerte durch Fremdkapital und Rückstellungen finanziert wird.

5,18 Millionen Euro Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten belaufen sich laut Bilanz auf exakt 5.175.044,72 Euro.

Das entspricht rund 58,4 Prozent der Bilanzsumme.

Zusätzlich bestehen Rückstellungen von 1.660.563,50 Euro.

Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ergeben zusammen die Bilanzsumme von 8,87 Millionen Euro.

Gerade die Rückstellungen sind mit rund 1,66 Millionen Euro nicht unerheblich. Sie entsprechen etwa 18,7 Prozent der Bilanzsumme.

Welche Risiken und Verpflichtungen sich konkret hinter diesem Betrag verbergen, wird in den veröffentlichten Angaben jedoch nicht näher aufgeschlüsselt.

Der Anhang erläutert lediglich allgemein, dass die sonstigen Rückstellungen sämtliche ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt werden.

Auffälliger Widerspruch bei den kurzfristigen Schulden

Bei der Analyse der Verbindlichkeiten stößt man allerdings auf eine erhebliche Unstimmigkeit.

Direkt in der Bilanz heißt es:

Von den insgesamt 5.175.044,72 Euro Verbindlichkeiten hätten 3.766.712,24 Euro eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Weitere 1.408.332,48 Euro hätten eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Damit wären rund 72,8 Prozent sämtlicher Verbindlichkeiten kurzfristig.

Im Anhang stehen jedoch vollkommen andere Zahlen.

Dort heißt es, die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betrügen lediglich 849.048,96 Euro.

Die Differenz ist erheblich.

Zwischen dem kurzfristigen Betrag laut Bilanz von 3.766.712,24 Euro und den 849.048,96 Euro im Anhang liegen 2.917.663,28 Euro.

Das ist keine geringfügige Rundungsabweichung.

Die beiden Angaben vermitteln ein völlig unterschiedliches Bild der kurzfristigen finanziellen Verpflichtungen.

Auch die Gesamtsumme des Verbindlichkeitenspiegels passt nicht zur Bilanz

Damit endet die Auffälligkeit noch nicht.

Der Anhang nennt folgende Laufzeiten:

849.048,96 Euro sollen innerhalb eines Jahres fällig werden.

1.987.863,52 Euro haben demnach eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren.

Weitere 1.999.982,20 Euro sollen erst nach mehr als fünf Jahren fällig werden.

Addiert ergeben diese drei Beträge 4.836.894,68 Euro.

In der Bilanz werden jedoch Gesamtverbindlichkeiten von 5.175.044,72 Euro ausgewiesen.

Es bleibt damit eine Differenz von 338.150,04 Euro.

Aus den veröffentlichten Angaben lässt sich nicht erkennen, wodurch diese Abweichung verursacht wird.

Das sollte nicht vorschnell als Bilanzierungsfehler bezeichnet werden. Denkbar wären beispielsweise unterschiedliche Abgrenzungen oder eine unvollständige beziehungsweise fehlerhafte Wiedergabe einzelner Angaben in der Veröffentlichung.

Festhalten lässt sich jedoch: Die Zahlen sind anhand der vorliegenden Fassung nicht vollständig miteinander vereinbar.

Für die Beurteilung der Liquidität ist das besonders relevant.

Je nach Angabe sieht die Liquidität vollkommen anders aus

Nimmt man die Bilanz wörtlich, stehen kurzfristigen Verbindlichkeiten von 3,77 Millionen Euro liquide Mittel von 3,48 Millionen Euro gegenüber.

Das Bankguthaben würde damit rund 92,5 Prozent der innerhalb eines Jahres ausgewiesenen Verbindlichkeiten abdecken.

Rechnet man das gesamte Umlaufvermögen von 4,07 Millionen Euro hinzu, liegt dieses sogar leicht über den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Das Verhältnis beträgt rund 1,08 zu 1.

Das wäre eine vergleichsweise knappe, aber zunächst positive kurzfristige Vermögensdeckung.

Legt man dagegen die Angabe aus dem Anhang zugrunde, wonach lediglich 849.048,96 Euro innerhalb eines Jahres fällig werden, ergibt sich ein völlig anderes Bild.

Dann wäre allein das Bankguthaben mehr als viermal so hoch wie die kurzfristigen Verbindlichkeiten.

Gerade deshalb ist die Abweichung keine belanglose Formalie.

Ob kurzfristig rund 849.000 Euro oder rund 3,77 Millionen Euro an Verbindlichkeiten fällig werden, macht bei der Einschätzung der finanziellen Beweglichkeit der Gesellschaft einen erheblichen Unterschied.

Bankkredite sind umfassend besichert

Der Anhang macht zudem deutlich, dass die Finanzierung des Windparks stark auf Sicherheiten basiert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind demnach vollständig besichert.

Als Sicherheiten dienen unter anderem die Windenergieanlagen selbst. Hinzu kommen die Verpfändung von Gesellschaftsanteilen und Bankkonten sowie die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Pacht- und Nutzungsverträgen.

Auch Rechte aus weiteren wesentlichen Verträgen wurden den finanzierenden Banken als Sicherheiten eingeräumt.

Eine derart umfangreiche Sicherheitenstruktur ist bei projektfinanzierten Windparks grundsätzlich nicht ungewöhnlich. Banken sichern ihre langfristigen Kredite häufig unmittelbar über die finanzierten Anlagen und die daraus entstehenden Zahlungsansprüche ab.

Für die wirtschaftliche Bewertung bedeutet dies dennoch: Ein erheblicher Teil der Vermögenswerte und vertraglichen Rechte dient als Kreditsicherheit und steht deshalb nicht uneingeschränkt unbelastet zur Verfügung.

Wie hoch die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten selbst sind, lässt sich aus den hier veröffentlichten Zahlen allerdings nicht bestimmen. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten darf deshalb nicht einfach mit Bankschulden gleichgesetzt werden.

Fast zwei Millionen Euro sollen länger als fünf Jahre laufen

Folgt man dem Verbindlichkeitenspiegel des Anhangs, besitzt ein erheblicher Teil der Finanzierung einen langfristigen Charakter.

1.987.863,52 Euro sollen zwischen einem und fünf Jahren laufen.

Weitere 1.999.982,20 Euro besitzen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Zusammengenommen wären das knapp vier Millionen Euro längerfristige Verpflichtungen.

Zum Vergleich nennt die Gesellschaft für das Vorjahr 3.396.195,84 Euro mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren sowie 1.440.698,64 Euro mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren.

Auffällig ist dabei eine Verschiebung innerhalb der Laufzeiten.

Die Verpflichtungen zwischen einem und fünf Jahren wären gegenüber dem Vorjahreswert deutlich gesunken, während die Verbindlichkeiten mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit gestiegen wären.

Ohne zusätzliche Informationen lässt sich allerdings nicht beurteilen, ob dahinter Tilgungen, Refinanzierungen, Laufzeitverschiebungen oder andere Veränderungen stehen.

Auch deshalb sollte aus den Laufzeiten allein keine Aussage über eine Verschlechterung oder Verbesserung der Finanzierungskonditionen abgeleitet werden.

Keine eigenen Arbeitnehmer

Bemerkenswert ist außerdem die schlanke Organisationsstruktur.

Die Energiequelle GmbH & Co. Windpark Falkenthal KG beschäftigte 2024 keinen einzigen Arbeitnehmer.

Das ist bei einzelnen Projektgesellschaften der Windenergiebranche allerdings nicht ungewöhnlich.

Betrieb, technische Betreuung, kaufmännische Verwaltung und Wartung können über verbundene Unternehmen oder externe Dienstleister organisiert werden.

Welche Kosten dafür 2024 angefallen sind, lässt sich aus dem veröffentlichten Abschluss nicht feststellen, weil keine Gewinn- und Verlustrechnung vorliegt.

Was der Abschluss zeigt – und was er offenlässt

Unter dem Strich präsentiert sich die Energiequelle GmbH & Co. Windpark Falkenthal KG zum Jahresende 2024 mit einer Bilanzsumme von rund 8,87 Millionen Euro.

Davon entfallen 4,72 Millionen Euro auf Sachanlagen und außergewöhnlich hohe 3,48 Millionen Euro auf liquide Mittel.

Das Eigenkapital beträgt 2,03 Millionen Euro und entspricht einer Eigenkapitalquote von rund 22,9 Prozent.

Dem stehen 5,18 Millionen Euro Verbindlichkeiten und weitere 1,66 Millionen Euro Rückstellungen gegenüber.

Die hohe Liquidität ist auf den ersten Blick ein deutlicher finanzieller Puffer.

Gleichzeitig lässt die Bilanz allein keine Aussage darüber zu, wie profitabel der Windpark 2024 tatsächlich gearbeitet hat. Umsatz, Jahresüberschuss, Stromproduktion, Abschreibungen, Zinsaufwand und operativer Cashflow sind in den vorliegenden veröffentlichten Angaben nicht ersichtlich.

Noch wichtiger ist jedoch die Unstimmigkeit bei den Verbindlichkeiten.

Die Bilanz nennt 3,77 Millionen Euro kurzfristige Schulden. Der Anhang spricht dagegen lediglich von rund 849.000 Euro.

Auch die Summe der im Anhang genannten Laufzeitklassen erreicht mit 4,84 Millionen Euro nicht den in der Bilanz ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten von 5,18 Millionen Euro.

Für eine seriöse Analyse muss dieser Widerspruch deshalb ausdrücklich stehen bleiben.

Die veröffentlichten Zahlen reichen nicht aus, um ihn aufzulösen.

Gerade weil die Gesellschaft gleichzeitig 3,48 Millionen Euro Bankguthaben ausweist, ist die korrekte Höhe der kurzfristig fälligen Verpflichtungen von zentraler Bedeutung.

Je nachdem, welche Angabe zutrifft, verändert sich das Bild erheblich: Entweder steht einem sehr hohen kurzfristigen Schuldenblock eine beinahe ebenso hohe Liquiditätsreserve gegenüber – oder die vorhandenen Bankguthaben übersteigen die kurzfristigen Verpflichtungen um ein Mehrfaches.

Damit liefert der Jahresabschluss des Windparks Falkenthal ein ungewöhnliches Bild: viel Geld auf den Konten, eine solide, aber keineswegs üppige Eigenkapitalbasis und umfangreich besicherte Fremdfinanzierung – zugleich aber eine Laufzeitdarstellung der Verbindlichkeiten, die sich anhand der veröffentlichten Zahlen nicht widerspruchsfrei nachvollziehen lässt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Nifi GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – vorläufige Verwaltung aufgehoben

Next Post

Kieler Kids e.V.: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren aufgehoben