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Riester vor dem großen Umbau: Warum Millionen Sparer 2027 nicht vorschnell kündigen sollten

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay

Für Millionen Menschen mit einer Riester-Rente steht eine der größten Veränderungen seit Einführung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge bevor. Zum Januar 2027 soll das neue Altersvorsorgedepot starten. Es soll einfacher, kapitalmarktnäher und bei bestimmten Produkten kostengünstiger werden als viele bisherige Riester-Angebote.

Doch für bestehende Riester-Sparer bedeutet die Reform keineswegs, dass sie ihren alten Vertrag zum Jahreswechsel kündigen oder zwingend in das neue System wechseln müssen.

Im Gegenteil: Gerade eine vorschnelle Kündigung könnte finanziell erhebliche Nachteile verursachen.

Nach dem von BR24 geprüften Reformmodell können bestehende Riester-Verträge grundsätzlich weitergeführt werden. Wer nichts verändert, muss zum 1. Januar 2027 keine Entscheidung treffen. Einen allgemeinen Stichtag, bis zu dem Bestandskunden ihren Vertrag wechseln müssten, gibt es demnach nicht.

Das ist für Verbraucher eine der wichtigsten Informationen der gesamten Reform.

Denn mit dem Start des Altersvorsorgedepots entstehen mehrere Möglichkeiten.

Ein bestehender Riester-Vertrag kann weitergeführt werden. Er kann beitragsfrei gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in das neue Fördersystem gewechselt werden. Zusätzlich kann ein Altersvorsorgedepot eröffnet werden. Und grundsätzlich kann auch Kapital aus einem bisherigen Riester-Vertrag in einen neuen zertifizierten Vertrag übertragen werden.

Diese Varianten haben allerdings sehr unterschiedliche finanzielle Konsequenzen.

Besonders vorsichtig sollten Sparer bei einer vollständigen Kündigung sein.

Wer seinen Riester-Vertrag einfach beendet und sich das geförderte Guthaben privat auszahlen lässt, riskiert eine sogenannte förderschädliche Verwendung.

Dann können die erhaltenen staatlichen Zulagen und zusätzlich gewährte Steuervorteile grundsätzlich zurückgefordert werden.

Eine Kündigung ist deshalb nicht mit einem geregelten Anbieter- oder Produktwechsel gleichzusetzen.

Das kann einen erheblichen Unterschied ausmachen.

Wer beispielsweise über viele Jahre Zulagen erhalten und zusätzlich von steuerlichen Vorteilen profitiert hat, sollte vor einer Kündigung genau prüfen, welche Beträge tatsächlich zurückgezahlt beziehungsweise vom Vertragsguthaben abgezogen würden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den bestehenden Vertrag lediglich beitragsfrei zu stellen.

Dann zahlt der Kunde keine neuen Beiträge mehr ein, das bereits angesparte Kapital bleibt jedoch grundsätzlich im Vertrag.

Allein durch die Beitragsfreistellung müssen die bisher erhaltenen Förderungen nicht zurückgezahlt werden.

Allerdings entstehen ohne entsprechende neue Einzahlungen grundsätzlich auch keine neuen Zulagen.

Diese Variante kann insbesondere für Menschen interessant sein, die mit ihrem bestehenden Vertrag nicht vollständig zufrieden sind, ihn aber wegen vorhandener Garantien oder anderer Vertragsbedingungen nicht aufgeben möchten.

Denn genau diese alten Garantien könnten künftig einen erheblichen Wert besitzen.

Das neue Altersvorsorgedepot soll stärker am Kapitalmarkt ausgerichtet sein und ohne die bisherige starre Beitragsgarantie auskommen.

Das eröffnet größere Renditechancen.

Es bedeutet aber gleichzeitig, dass Kapitalmarktrisiken stärker beim Sparer liegen.

Bei klassischen Riester-Produkten können dagegen Garantien, garantierte Rentenfaktoren oder andere Vertragsbedingungen existieren, die bei einem Wechsel verloren gehen.

Deshalb wäre es falsch, allein aus dem Alter eines Riester-Vertrags zu schließen, dass ein neues Produkt automatisch besser ist.

Entscheidend ist der konkrete Vertrag.

Ein besonders wichtiger Punkt betrifft den Rentenfaktor.

Bei bestimmten privaten Rentenversicherungen bestimmt dieser Faktor, wie hoch die spätere monatliche Rente je angespartem Kapital ausfällt.

Besitzt ein älterer Vertrag einen vergleichsweise attraktiven garantierten Rentenfaktor, kann dessen Aufgabe wirtschaftlich nachteilig sein.

Gleiches gilt für Garantiezinsen oder andere vertraglich zugesicherte Leistungen.

Deshalb sollte vor einem Wechsel nicht lediglich die bisherige Rendite betrachtet werden.

Mindestens ebenso wichtig sind Kosten, Garantien, Übertragungswert, Restlaufzeit und spätere Auszahlungsbedingungen.

Das neue Altersvorsorgedepot soll allerdings genau an einigen Schwächen des bisherigen Riester-Systems ansetzen.

Die klassische Riester-Rente wurde über Jahre wegen komplizierter Förderregeln, teilweise hoher Kosten und der starren Beitragsgarantie kritisiert.

Gerade die Garantie erwies sich in Zeiten niedriger Zinsen als problematisch.

Anbieter mussten einen erheblichen Teil des Kapitals so investieren, dass die zugesagten Garantien eingehalten werden konnten. Dadurch waren risikoreichere, aber langfristig möglicherweise renditestärkere Anlagen nur eingeschränkt möglich.

Das Altersvorsorgedepot soll stärker auf Kapitalmarktanlagen setzen.

Dadurch können beispielsweise Fonds und andere Wertpapieranlagen eine größere Rolle spielen.

Beim vorgesehenen Standarddepot sollen die Effektivkosten zudem auf ein Prozent begrenzt werden.

Auch die spätere Auszahlungsphase soll flexibler gestaltet werden.

Damit verändert sich die Grundidee der geförderten privaten Altersvorsorge.

Während Riester stark von Sicherheit und Garantien geprägt wurde, soll das neue Modell stärker auf langfristige Kapitalmarktrenditen setzen.

Das kann insbesondere für jüngere Sparer interessant sein.

Wer noch 30 oder 40 Jahre bis zum Ruhestand hat, kann kurzfristige Schwankungen an den Aktienmärkten wesentlich leichter aussitzen als jemand, der wenige Jahre vor Rentenbeginn steht.

Deshalb dürfte das Alter des Sparers bei der Entscheidung eine erhebliche Rolle spielen.

Für einen 30-Jährigen mit einem teuren und wenig rentablen Riester-Vertrag kann ein kapitalmarktorientiertes Depot wesentlich attraktiver erscheinen als für einen 62-Jährigen mit einem alten Vertrag und günstigen Garantien.

Eine pauschale Empfehlung wäre deshalb unseriös.

Hinzu kommt die staatliche Förderung.

Nach den von BR24 dargestellten Regeln kann die neue Grundzulage bis zu 540 Euro jährlich betragen. Zusätzlich können bis zu 300 Euro pro Kind hinzukommen.

Das klingt zunächst attraktiv.

Die Höhe der Förderung lässt sich aber nicht einfach mit der bisherigen Riester-Zulage vergleichen.

Beim bisherigen System hängt die volle Förderung unter anderem vom Einkommen und dem daraus berechneten Mindesteigenbeitrag ab.

Gerade Menschen mit niedrigerem Einkommen und Kindern können deshalb beim bestehenden Riester-System bereits mit vergleichsweise kleinen Eigenbeiträgen erhebliche staatliche Zulagen erhalten.

Für diese Gruppe kann ein Wechsel in das neue Fördersystem deshalb anders zu bewerten sein als für Gutverdiener ohne Kinder.

Besonders interessant ist eine weitere Möglichkeit der Reform:

Riester-Sparer sollen ihren bisherigen Vertrag behalten und trotzdem zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnen können.

Das bisher angesparte Riester-Kapital muss dafür nicht zwangsläufig übertragen werden.

Damit entsteht eine Art Zwei-Verträge-Lösung.

Ein alter Vertrag könnte beispielsweise wegen seiner Garantien weiterbestehen, während neue Sparbeiträge stärker kapitalmarktorientiert angelegt werden.

Allerdings bedeutet das nicht, dass der Staat anschließend beide Verträge jeweils vollständig fördert.

Die staatliche Förderung lässt sich nicht einfach verdoppeln, indem mehrere Verträge abgeschlossen werden.

Nach dem neuen System werden die förderfähigen Beiträge und Zulagen vielmehr innerhalb des vorgesehenen Förderrahmens betrachtet.

Noch weitreichender ist eine andere Entscheidung.

Ein Riester-Sparer kann für seinen bestehenden Vertrag in das neue Förderrecht wechseln, ohne zwangsläufig das Produkt selbst aufzugeben.

Der Vertrag kann also grundsätzlich bestehen bleiben, während sich die Förderregeln ändern.

Doch hier lauert eine entscheidende Besonderheit:

Die Entscheidung ist nach der Darstellung von BR24 unwiderruflich.

Wer wirksam in das neue Förderrecht wechselt, kann später grundsätzlich nicht wieder zur bisherigen Riester-Förderung zurückkehren.

Auch der Abschluss eines neuen geförderten Altersvorsorgevertrags ab 2027 kann Auswirkungen auf die Förderregeln bestehender Verträge haben.

Deshalb sollte eine solche Entscheidung nicht beiläufig getroffen werden.

Wer einmal gewechselt hat, kann eine spätere Änderung seiner persönlichen Situation nicht einfach dadurch korrigieren, dass er wieder das alte Fördersystem auswählt.

Gerade Familien sollten deshalb genau rechnen.

Kinderzulagen, Einkommen, Eigenbeiträge und verbleibende Vertragsdauer können erheblichen Einfluss darauf haben, welches Modell günstiger ist.

Auch eine Übertragung des bestehenden Riester-Guthabens in ein Altersvorsorgedepot soll grundsätzlich möglich sein.

Wird das Kapital ordnungsgemäß auf einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen, führt dies grundsätzlich nicht zur Rückforderung der bisherigen Förderung.

Das unterscheidet die Übertragung fundamental von einer förderschädlichen Kündigung mit privater Auszahlung.

Trotzdem ist auch die Übertragung nicht automatisch sinnvoll.

Der alte Anbieter kann unter Umständen Kosten verlangen.

Vor allem aber können bestehende Garantien verloren gehen.

Ein Sparer sollte deshalb vor einem Wechsel mindestens fünf Größen kennen: den aktuellen Vertragswert, den tatsächlichen Übertragungswert, sämtliche Wechsel- beziehungsweise Abschlusskosten, vorhandene Garantien und den garantierten Rentenfaktor.

Erst danach lässt sich ein sinnvoller Vergleich mit einem neuen Produkt durchführen.

Hinzu kommt ein derzeit noch ungelöstes praktisches Problem.

Welche konkreten Altersvorsorgedepots ab 2027 tatsächlich angeboten werden, welche Fonds zur Verfügung stehen und welche Anbieter welche Kosten verlangen werden, steht noch nicht vollständig fest.

Damit fehlt Sparern derzeit ein wesentlicher Teil der Informationen, die für eine endgültige Entscheidung notwendig wären.

Genau deshalb besteht für die meisten Bestandskunden kein Grund zu hektischem Handeln.

Wer einen Riester-Vertrag besitzt, sollte zunächst die eigenen Vertragsunterlagen zusammentragen.

Von besonderer Bedeutung sind Informationen über Kosten, Garantien, Rentenfaktor, bisher erhaltene Zulagen, Vertragsguthaben und möglichen Übertragungswert.

Danach kann der bestehende Vertrag mit den neuen Angeboten verglichen werden, sobald diese tatsächlich verfügbar sind.

Besondere Vorsicht ist bei pauschalen Werbeversprechen angebracht.

Mit dem Start eines neuen staatlich geförderten Vorsorgemodells entsteht für Banken, Versicherer, Fondsgesellschaften und Vermittler ein großer neuer Markt.

Millionen bestehende Riester-Kunden könnten als potenzielle Wechsler angesprochen werden.

Ein neues Produkt ist aber nicht allein deshalb besser, weil es neu ist.

Gerade alte Versicherungsverträge können Konditionen enthalten, die heute nicht mehr angeboten würden.

Umgekehrt können hohe laufende Kosten einen alten Vertrag über Jahrzehnte erheblich belasten.

Deshalb muss jeder Vertrag individuell betrachtet werden.

Für Verbraucher lässt sich aus der Reform vor allem eine Regel ableiten:

Nicht kündigen, bevor die Konsequenzen vollständig bekannt sind.

Wer unzufrieden mit seinem Riester-Vertrag ist, besitzt Alternativen zur sofortigen Auflösung.

Er kann zunächst weiterzahlen, den Vertrag gegebenenfalls beitragsfrei stellen, später einen Wechsel prüfen oder – sobald konkrete Produkte verfügbar sind – das Altersvorsorgedepot mit seinem bestehenden Vertrag vergleichen.

Das neue System könnte insbesondere für langfristig orientierte Anleger Chancen bieten.

Der Verzicht auf eine starre Beitragsgarantie ermöglicht eine stärkere Beteiligung am Kapitalmarkt. Über lange Zeiträume können Aktienanlagen höhere Renditechancen bieten als stark garantieorientierte Produkte.

Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.

Aktienkurse schwanken, und auch langfristig besteht ein Kapitalmarktrisiko.

Damit verschiebt die Reform einen Teil der Verantwortung stärker zum Sparer.

Er muss künftig möglicherweise stärker entscheiden, welches Verhältnis zwischen Sicherheit, Kosten und Renditechancen zu seiner persönlichen Situation passt.

Das macht die private Altersvorsorge nicht automatisch einfacher.

Aber es eröffnet mehr Möglichkeiten.

Für die Millionen bestehenden Riester-Sparer dürfte deshalb 2027 weniger ein Jahr des zwingenden Wechsels als ein Jahr des Vergleichens werden.

Wer einen guten Altvertrag besitzt, kann Gründe haben, ihn zu behalten.

Wer einen teuren oder schwachen Vertrag besitzt, bekommt möglicherweise attraktivere Alternativen.

Wer seinen bisherigen Vertrag nicht mehr besparen möchte, kann eine Beitragsfreistellung prüfen.

Und wer sein Kapital übertragen will, sollte genau untersuchen, welche Garantien er dafür aufgibt.

Der größte Fehler wäre dagegen möglicherweise, aus der Ankündigung des Altersvorsorgedepots zu schließen, die Riester-Rente müsse jetzt möglichst schnell gekündigt werden.

Genau das ist nicht der Fall.

Bestandsverträge können grundsätzlich weitergeführt werden.

Und weil ein Wechsel ins neue Förderrecht unwiderruflich sein kann, während eine förderschädliche Kündigung Zulagen und Steuervorteile kosten kann, ist Zeit zum Vergleichen für viele Sparer wahrscheinlich wertvoller als ein schneller Vertragswechsel.

Die Reform eröffnet neue Möglichkeiten.

Ob sie für den einzelnen Riester-Sparer tatsächlich besser sind, entscheidet aber nicht der Name „Altersvorsorgedepot“, sondern die Rechnung hinter dem jeweiligen Vertrag.

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