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Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG: Traditions-Autohaus unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Endorf ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Unternehmen hat selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt. Das Amtsgericht Rosenheim ordnete daraufhin am 28. August 2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 610 IN 331/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Chiemseestraße 18, 83093 Bad Endorf, und ist beim Amtsgericht Traunstein unter HRA 7937 im Handelsregister eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Autohaus Bichlmaier Verwaltungs GmbH. Diese wird durch Geschäftsführer Dieter Franz Paczkowski vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen aus Rosenheim.

Neu- und Gebrauchtwagen sowie eigener Werkstattbetrieb

Die Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG deckt ihrem Unternehmensgegenstand zufolge die wesentlichen klassischen Geschäftsfelder eines Kfz-Handelsunternehmens mit Werkstattbetrieb ab.

Dazu gehört zunächst die Vermittlung von Neuwagen und Gebrauchtwagen. Daneben handelt die Gesellschaft selbst mit Gebraucht- und Vorführfahrzeugen.

Ein weiterer Geschäftsbereich ist der Handel mit Kraftfahrzeugteilen aller Art. Damit beschränkt sich die Geschäftstätigkeit nicht auf den Fahrzeugverkauf, sondern umfasst auch das Ersatzteil- und Zubehörgeschäft.

Hinzu kommt der Betrieb von Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten. Wartungs-, Instandsetzungs- und Reparaturleistungen bilden damit neben dem Fahrzeughandel einen weiteren wesentlichen Bestandteil des Unternehmensgegenstands.

Ergänzt wird das Tätigkeitsfeld durch sämtliche Nebentätigkeiten, die üblicherweise mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeughandelsunternehmens verbunden sind.

Eigenantrag des Autohauses

Bei dem Insolvenzantrag handelt es sich ausdrücklich um einen Eigenantrag. Die Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG hat selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.

Das Amtsgericht Rosenheim reagierte darauf zunächst mit Sicherungsmaßnahmen. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, das vorhandene Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, während die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens geprüft werden.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters

Die Geschäftsführung kann seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr uneingeschränkt über das Vermögen der Gesellschaft verfügen.

Verfügungen der Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Alexander Fridgen wirksam.

Der Zustimmungsvorbehalt erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen. Offene Forderungen des Unternehmens können damit nicht mehr ohne Einbeziehung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingezogen werden.

Gerade bei einem Autohaus können im weiteren Verfahren neben Bankguthaben und offenen Forderungen insbesondere vorhandene Gebraucht- und Vorführwagen, Kraftfahrzeugteile, Werkstattausstattung sowie weitere betriebliche Vermögenswerte von Bedeutung sein. Welche Vermögensgegenstände tatsächlich vorhanden sind und wem einzelne Fahrzeuge wirtschaftlich gehören, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung allerdings nicht hervor.

Mit der Entscheidung vom 28. August 2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG noch nicht endgültig eröffnet. Das Amtsgericht Rosenheim muss nach Abschluss der weiteren Prüfungen gesondert über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens entscheiden.

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