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Autohaus Schlesiger GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Autohaus Schlesiger GmbH mit Sitz in Sangerhausen ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 28. August 2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 59 IN 390/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift am Landweg 1 in 06526 Sangerhausen und ist beim Amtsgericht Stendal unter HRB 205931 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Matthias Böttcher.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sandra Emmert aus Halle (Saale) bestellt.

Fahrzeughandel, Verkaufszentrum und eigene Kfz-Werkstatt

Die Autohaus Schlesiger GmbH ist umfassend im Kraftfahrzeuggeschäft tätig. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere der Handel mit Kraftfahrzeugen.

Zum Geschäftszweck gehören darüber hinaus die Errichtung und der Betrieb eines Verkaufs- und Vertriebszentrums für Fahrzeuge. Damit umfasst das Geschäftsmodell nicht lediglich einzelne Fahrzeugverkäufe, sondern ausdrücklich auch die dafür erforderliche Vertriebsstruktur.

Ein weiterer wesentlicher Geschäftsbereich ist der Werkstatt- und Reparaturservice. Die Gesellschaft ist für die Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie für die Errichtung und den Betrieb einer eigenen Kfz-Reparaturwerkstatt vorgesehen.

Der Unternehmensgegenstand verbindet damit mehrere typische Bereiche eines Autohauses: Fahrzeughandel, Vertrieb, Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin

Mit der gerichtlichen Anordnung wurden die Verfügungsmöglichkeiten der Autohaus Schlesiger GmbH erheblich eingeschränkt. Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Sandra Emmert wirksam.

Auch Schuldner des Autohauses wurden aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen.

Damit soll während des Insolvenzeröffnungsverfahrens verhindert werden, dass sich die Vermögenslage des Unternehmens zum Nachteil der Gläubiger verändert.

Geschäftsbetrieb zunächst Gegenstand des Eröffnungsverfahrens

Aus der Bekanntmachung ergibt sich zunächst keine Einstellung des Geschäftsbetriebs. Ebenso lässt sich daraus nicht ableiten, ob Fahrzeugverkauf und Werkstatt derzeit uneingeschränkt fortgeführt werden. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient zunächst dazu, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und das vorhandene Vermögen zu sichern.

Bei einem Autohaus können dabei neben Bankguthaben und Forderungen insbesondere vorhandene Fahrzeuge, Ersatzteile, Werkstattausstattung und sonstige betriebliche Vermögensgegenstände wirtschaftlich von Bedeutung sein. Ob und in welchem Umfang solche Vermögenswerte bei der Autohaus Schlesiger GmbH vorhanden sind, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor.

Bei dem Verfahren handelt es sich nach der Formulierung der Bekanntmachung um einen Antrag der Autohaus Schlesiger GmbH selbst, da die Gesellschaft ausdrücklich als „Antragstellerin“ bezeichnet wird.

Mit dem Beschluss vom 28. August 2026 ist das Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet. Das Amtsgericht Halle (Saale) muss nach Abschluss der weiteren Prüfungen gesondert darüber entscheiden, ob das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Schlesiger GmbH eröffnet wird.

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