Die Ethernity Hodl UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Benediktbeuern ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Wolfratshausen hat den von einem Gläubiger gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 25. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 114/25 geführt.
Die Gesellschaft ist unter der Anschrift Pater-Rupert-Mayer-Weg 10, 83671 Benediktbeuern, ansässig und beim Amtsgericht München unter HRB 239871 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Iosif Peterfi.
Anders als bei einem Eigenantrag ging die Initiative für das Insolvenzverfahren in diesem Fall ausdrücklich von einem Gläubiger der Gesellschaft aus. Wer den Antrag gestellt hat und auf welcher Forderung dieser beruhte, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor.
Geschäft mit immateriellen Wirtschaftsgütern
Der Unternehmensgegenstand der Ethernity Hodl UG ist insbesondere auf Dienstleistungen für verbundene Unternehmen sowie auf immaterielle Wirtschaftsgüter ausgerichtet.
Zum Geschäftszweck gehören Marketing und administrative Tätigkeiten für verbundene Unternehmen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft immaterielle Wirtschaftsgüter erwerben, halten, verwalten und ausgeben sowie die damit zusammenhängenden technischen Dienstleistungen erbringen.
Welche konkreten immateriellen Wirtschaftsgüter damit gemeint sind, wird im veröffentlichten Unternehmensgegenstand nicht näher bezeichnet. Hierunter können grundsätzlich unterschiedliche nicht körperliche Vermögenswerte fallen. Ohne weitere Unternehmensinformationen sollte daher insbesondere nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass es sich um Kryptowährungen oder Token handelt.
Kein reguläres Insolvenzverfahren
Das Amtsgericht Wolfratshausen hat den Gläubigerantrag mangels Masse abgewiesen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung steht.
Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethernity Hodl UG eröffnet und folglich auch kein Insolvenzverwalter für ein eröffnetes Verfahren bestellt.
Für Gläubiger ist eine solche Entscheidung regelmäßig von erheblicher Bedeutung. Gerade bei einer Gesellschaft, deren Geschäftszweck ausdrücklich auch das Halten und Verwalten immaterieller Wirtschaftsgüter umfasst, stellt sich die Frage, ob und welche entsprechenden Vermögenswerte zuletzt noch vorhanden waren. Die gerichtliche Bekanntmachung enthält hierzu jedoch keine Angaben.
Fest steht damit zunächst lediglich, dass der von einem Gläubiger gestellte Insolvenzantrag gegen die Ethernity Hodl UG (haftungsbeschränkt) am 25. August 2026 mangels ausreichender Masse nicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geführt hat.