Die Eck Projekt GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchseeon ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht München hat am 26. August 2026 um 10:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1501 IN 2905/26 geführt.
Die Gesellschaft ist unter der Anschrift Zornedinger Straße 4c, 85614 Kirchseeon, ansässig. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Perikles 20111 Vermögensverwaltung GmbH, die durch Geschäftsführer Christian Eck vertreten wird. Als Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Sebastian Fehse aus Ottobrunn angegeben.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Gesellschaft über das eigene Vermögen gestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler aus München.
Die Eck Projekt GmbH & Co. KG ist in der Immobilien- und Baubranche tätig. Ihr Unternehmensgegenstand umfasst Projekttätigkeiten als Bauträger, Immobilienmakler und Generalunternehmen für die Errichtung von Bauwerken. Daneben gehört die Verwaltung eigenen Vermögens zum Geschäftszweck.
Das Tätigkeitsspektrum reicht damit von der Entwicklung und Umsetzung von Immobilienprojekten über die Vermittlung von Immobilien bis zur Tätigkeit als Generalunternehmen bei Bauvorhaben. Als Bauträger kann eine Gesellschaft insbesondere Bauprojekte auf eigene Rechnung entwickeln und anschließend vermarkten. Als Generalunternehmen übernimmt sie dagegen typischerweise die Gesamtverantwortung für die Ausführung eines Bauvorhabens und kann einzelne Arbeiten durch Nachunternehmen ausführen lassen.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts München wurde die Verfügungsbefugnis der Gesellschaft eingeschränkt. Verfügungen der Eck Projekt GmbH & Co. KG sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung noch ausstehender Forderungen.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll verhindern, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft während der Prüfung des Insolvenzantrags zum Nachteil der Gläubiger verändert. Gerade bei einem Projektentwickler und Bauträger können dabei neben Bankguthaben und Forderungen insbesondere Grundstücke, Immobilien, laufende Bauvorhaben, Projektgesellschaften, Kauf- und Bauverträge sowie Ansprüche gegenüber Auftraggebern oder Geschäftspartnern von Bedeutung sein.
Die Anordnung vom 26. August 2026 stellt noch keine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens dar. Zunächst muss geprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen und ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.
Über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens gegen die Eck Projekt GmbH & Co. KG wird das Amtsgericht München zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.