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Absher GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Absher GmbH ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Potsdam hat am 26. August 2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 670 IN 72/26 geführt.

Vertreten wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Fatih Kaya. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel aus Berlin.

Die Absher GmbH verfügt über ein vergleichsweise breit gefächertes Tätigkeitsfeld. Ein Schwerpunkt liegt auf der Betreuung und Unterstützung ausländischer Patienten und Touristen. Dazu gehören die Organisation der An- und Abreise sowie der Unterbringung, die Vermittlung von Ärzten, Begleitungen zu Terminen beispielsweise bei Behörden und Übersetzungsleistungen.

Daneben ist die Gesellschaft umfangreich im Kraftfahrzeugbereich tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören die Vermittlung von Fahrzeugen sowie der An- und Verkauf und die Vermietung von Kraftfahrzeugen. Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit die Reparatur und den Austausch von Fahrzeugglas sowie den Handel mit Fahrzeugglas, Kfz-Zubehör, Fahrzeugteilen und verwandten Produkten.

Ein weiteres Geschäftsfeld bilden Logistikleistungen.

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam befindet sich die Absher GmbH zunächst im vorläufigen Insolvenzverfahren. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO dient insbesondere dazu, das vorhandene Vermögen während der Prüfung des Insolvenzantrags zu sichern.

Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel übernimmt damit die vorläufige insolvenzrechtliche Begleitung des Unternehmens. Aus dem veröffentlichten Beschluss geht allerdings kein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt oder ein allgemeines Verfügungsverbot hervor. Anders als bei manchen vorläufigen Insolvenzverfahren lässt sich daher aus der vorliegenden Bekanntmachung nicht ableiten, dass die Geschäftsführung nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Unternehmensvermögen verfügen darf.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Insolvenzgericht muss zunächst prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen. Erst anschließend wird darüber entschieden, ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Absher GmbH tatsächlich eröffnet wird.

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