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SFOC Finanzberatung UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die SFOC Finanzberatung UG (haftungsbeschränkt) aus Rostock erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Rostock hat den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 18. August 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 60 IN 147/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Messestraße 20 in 18069 Rostock und ist beim Amtsgericht Rostock unter HRB 13665 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Thomas Glamann. Als Verfahrensbevollmächtigter wird Diplom-Finanzwirt Peter Winkler genannt.

Die SFOC Finanzberatung UG ist im Finanzdienstleistungsbereich tätig. Gegenstand des Unternehmens ist ausdrücklich die Beratungstätigkeit im Finanzdienstleistungsbereich. Damit gehört die Gesellschaft zu den Unternehmen aus der Finanz- und Beratungsbranche.

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte die Gesellschaft selbst gestellt. Das Amtsgericht Rostock lehnte die Eröffnung jedoch ab, weil nach der gerichtlichen Prüfung keine ausreichende Insolvenzmasse für die Durchführung des Verfahrens vorhanden ist.

Bei einer Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO reicht das verwertbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, sofern kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird. Das eigentliche Insolvenzverfahren wird deshalb nicht eröffnet.

Für Gläubiger der SFOC Finanzberatung UG ist die Entscheidung von besonderer Bedeutung. Es kommt zu keinem regulären Insolvenzverfahren, in dem ein Insolvenzverwalter das Vermögen der Gesellschaft ermittelt, Forderungen der Gläubiger prüft und eine gegebenenfalls vorhandene Insolvenzmasse verteilt.

Die Abweisung mangels Masse ist damit wirtschaftlich schwerwiegender als die bloße Feststellung, dass ein Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat: Das Gericht hat nicht nur über den Antrag entschieden, sondern festgestellt, dass die vorhandenen Mittel für die Finanzierung eines regulären Insolvenzverfahrens nicht ausreichen.

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