Die Nova Projektgesellschaft mbH & Co. KG aus Peine ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das zuständige Amtsgericht Gifhorn hat den Insolvenzantrag am 26. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 35 IN 102/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Hopfenstraße 13 in 31224 Peine und ist beim Amtsgericht Hildesheim unter HRA 202452 im Handelsregister eingetragen.
Persönlich haftende Gesellschafterin der Nova Projektgesellschaft mbH & Co. KG ist die Taurus GmbH, die durch ihre Geschäftsführer Reinhard Kellner und Jens Segler vertreten wird.
Die Nova Projektgesellschaft ist im Immobilien- und Projektentwicklungsgeschäft tätig. Gegenstand des Unternehmens sind die Projektierung sowie der Erwerb und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken. Darüber hinaus gehören die Bebauung von Grundstücken, die Sanierung von Immobilien und deren anschließender Vertrieb zum Geschäftszweck.
Das Amtsgericht Gifhorn hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass nach Einschätzung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um voraussichtlich zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken, und kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wurde.
Damit kommt es bei der Nova Projektgesellschaft mbH & Co. KG nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse besonders bedeutsam, da damit kein eröffnetes Insolvenzverfahren zur gemeinschaftlichen Verwertung und Verteilung einer Insolvenzmasse zur Verfügung steht.
Auffällig ist zudem der Zusammenhang mit weiteren Immobiliengesellschaften unter derselben Anschrift in Peine. Erst am 26. August 2026 wurde auch der Insolvenzantrag der Alkor Projektgesellschaft mbH & Co. KG, ebenfalls Hopfenstraße 13 und ebenfalls mit der Taurus GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin sowie Reinhard Kellner und Jens Segler als deren Geschäftsführern, mangels Masse abgewiesen. Bereits am 25. August 2026 traf das Gericht eine entsprechende Entscheidung bei der Capella Projektgesellschaft mbH & Co. KG. Damit sind innerhalb kürzester Zeit mehrere verbundene Projektgesellschaften aus diesem Umfeld von Abweisungen mangels Masse betroffen.