Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen Wise Europe SA Bußgelder in einer Gesamthöhe von 16.000 Euro verhängt. Hintergrund sind unterlassene Meldungen für den BaFin-Kontenvergleich sowie Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Das in Brüssel ansässige Institut hatte nach Angaben der BaFin über einen längeren Zeitraum versäumt, sein in Deutschland angebotenes Kontenmodell für den Kontenvergleich zu melden. Hinzu kamen Mängel bei den auf der Internetseite bereitgestellten Informationen.
Der Bußgeldbescheid ist seit dem 1. August 2026 rechtskräftig.
Kontenmodell nicht ordnungsgemäß gemeldet
Anbieter von Zahlungskonten müssen der BaFin bestimmte Informationen über ihre in Deutschland angebotenen Kontenmodelle übermitteln. Diese Daten fließen in den BaFin-Kontenvergleich ein, der Verbraucherinnen und Verbrauchern einen besseren Vergleich unterschiedlicher Kontoangebote ermöglichen soll.
Nach Angaben der Finanzaufsicht umfasst der Vergleich derzeit Angebote von rund 1.100 Zahlungsdienstleistern mit insgesamt etwa 6.600 Zahlungskontentarifen. Zu den dargestellten Kriterien gehören beispielsweise monatliche Kontogebühren und Überziehungszinssätze.
Wise Europe kam seiner Meldepflicht über einen längeren Zeitraum nicht nach. Dabei gelten vergleichsweise kurze Fristen: Neue Kontenmodelle sowie Änderungen wichtiger Vergleichskriterien bestehender Angebote müssen grundsätzlich innerhalb von drei Geschäftstagen gemeldet werden.
BaFin beanstandet interne Prozesse
Die Finanzaufsicht stellte darüber hinaus Verstöße bei den Informationspflichten fest. Nach ihrer Darstellung hatte Wise Europe die Aufsichtspflicht über interne Prozesse zur Veröffentlichung vorgeschriebener Informationen schuldhaft verletzt.
Diese Prozessschwächen hatten konkrete Folgen: Über einen längeren Zeitraum waren die Entgeltinformationen sowie das vorgeschriebene Glossar auf der Internetseite des Instituts nicht richtig und nicht vollständig verfügbar.
Gerade diese Dokumente sollen Kunden ermöglichen, die Leistungen und Kosten eines Zahlungskontos nachvollziehen und mit Angeboten anderer Institute vergleichen zu können.
Was Entgeltinformation und Glossar leisten sollen
Zahlungsdienstleister sind nach dem Zahlungskontengesetz verpflichtet, Verbrauchern eine aktuelle Entgeltinformation leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Darin werden typische Dienstleistungen eines Zahlungskontos und die damit verbundenen Gebühren in einem standardisierten Format dargestellt.
Zusätzlich ist ein verständliches Glossar vorgesehen. Dieses erläutert die mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienstleistungen.
Für Verbraucher bedeutet die Standardisierung beispielsweise, dass Kosten verschiedener Girokonten nicht hinter unterschiedlichen Bezeichnungen verborgen werden sollen. Einheitliche Begriffe und Darstellungen erleichtern den direkten Vergleich.
Meldungen werden weitgehend automatisiert übernommen
Die Informationen für den Kontenvergleich werden von den Zahlungsdienstleistern über das MVP-Portal der BaFin übermittelt. Die Daten gelangen anschließend grundsätzlich ohne weitere inhaltliche Bearbeitung durch die Behörde in den Kontenvergleich. Die BaFin führt allerdings stichprobenartige Qualitätskontrollen durch.
Das macht korrekte Meldungen der Institute besonders wichtig. Falsche, unvollständige oder verspätete Angaben können schließlich dazu führen, dass Verbraucher auf Basis unzureichender Informationen verschiedene Konten miteinander vergleichen.
16.000 Euro Geldbuße
Wer seinen Melde- und Veröffentlichungspflichten nicht, nicht vollständig, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit aufsichtsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bei Wise Europe führten die unterlassene Meldung des Kontenmodells und die Mängel bei den Verbraucherinformationen nun zu Bußgeldern von insgesamt 16.000 Euro.
Der Fall reiht sich damit in die aktuellen Maßnahmen der BaFin rund um den Kontenvergleich ein. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Frage, ob Zahlungsdienstleister ihre Angebote vollständig melden und Verbrauchern die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen transparent und korrekt zur Verfügung stellen.