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Peckwater Brands DE BidCo UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Peckwater Brands DE BidCo UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Hamburg hat den Eigenantrag der Beteiligungsgesellschaft mit Beschluss vom 25. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Gleichzeitig wurden die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67g IN 396/25 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 177503 im Handelsregister eingetragen und hat ihren Sitz in der Brandsende 2–4, 20095 Hamburg. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Samuel George Martin.

Beteiligungen und Vermögensverwaltung als Geschäftszweck

Die Peckwater Brands DE BidCo UG ist eindeutig als Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft einzuordnen.

Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Daneben gehört das Halten und Verwalten sonstiger Vermögensgegenstände zum Geschäftszweck.

Damit konzentriert sich die Gesellschaft insbesondere auf die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und eigenem Vermögen.

Eigenantrag bereits im Dezember 2025 gestellt

Die Gesellschaft hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Der entsprechende Antrag vom 11. Dezember 2025 ging noch am selben Tag beim Amtsgericht Hamburg ein.

Nur wenige Tage später, am 15. Dezember 2025, ordnete das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen an. Diese sollten das vorhandene Vermögen während der Prüfung des Insolvenzantrags schützen.

Nach mehr als acht Monaten steht nun fest, dass es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt.

Das Amtsgericht Hamburg wies den Insolvenzantrag am 25. August 2026 mangels Masse ab. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung steht.

Infolge dieser Entscheidung wurden am selben Tag auch die seit Dezember 2025 bestehenden Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Für mögliche Gläubiger ist die Entwicklung von besonderer Bedeutung: Trotz des Insolvenzantrags wird kein reguläres Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter und einem üblichen Verfahren zur Forderungsanmeldung durchgeführt.

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