Die A.J. Venaticus GmbH mit Sitz in Großhansdorf ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Reinbek hat am 25. August 2026 um 22:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 IN 120/26 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Lübeck unter HRB 17590 HL im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführerin Maryam Mahrokh Moradian. Als Anschrift wird die Schaapkoppel 24, 22927 Großhansdorf angegeben.
Immobiliengeschäfte bilden einen wesentlichen Teil der Geschäftstätigkeit
Die A.J. Venaticus GmbH ist unter anderem umfangreich in der Immobilienwirtschaft tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören Immobiliengeschäfte und damit zusammenhängende Tätigkeiten verschiedenster Art.
Dazu zählen insbesondere die Bewirtschaftung und Vermietung von Immobilien sowie der Neu- und Umbau von Wohnungen. Außerdem darf die Gesellschaft Wohnungen erwerben und verkaufen und weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien erbringen.
Daneben umfasst der Unternehmensgegenstand die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist damit nicht nur als Immobilienunternehmen, sondern auch im Bereich der Vermögensverwaltung und Unternehmensbeteiligungen einzuordnen.
Ein weiterer Geschäftsbereich ist der Handel und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern, darunter Lebensmittel, Leuchtmittel, Küchenbesteck und Essgeschirr.
Dr. Matthias Wolgast zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
Das Amtsgericht Reinbek hat zur Sicherung des Vermögens nach §§ 21 und 22 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast aus Hamburg bestellt.
Die Geschäftsführung verliert damit zwar nicht vollständig ihre Verfügungsbefugnis. Allerdings sind Verfügungen über das Vermögen der A.J. Venaticus GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser Zustimmungsvorbehalt erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung offener Forderungen des Unternehmens.
Mit der Entscheidung ist das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Im nächsten Schritt wird insbesondere geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.
Aufgrund der Geschäftstätigkeit in den Bereichen Immobilienerwerb und -verkauf, Vermietung, Bewirtschaftung, Neu- und Umbau von Wohnungen sowie Unternehmensbeteiligungen gehört die A.J. Venaticus GmbH eindeutig zu den relevanten Immobilien- und Beteiligungsunternehmen.