Der Schufa droht neuer juristischer Ärger. Im Zentrum steht eine sogenannte Schattendatenbank, in der offenbar historische Informationen über Verbraucher gespeichert werden – darunter alte Kredite, Pfändungen und sogar frühere Privatinsolvenzen. Besonders heikel: Betroffene sollen bei Auskunftsersuchen über diese gespeicherten Daten nicht vollständig informiert worden sein.
Die Datenschutzorganisation NOYB will nun gegen Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei vorgehen und bereitet nach Angaben von tagesschau.de eine Verbandsklage beziehungsweise Sammelklage vor. Für die Schufa könnte das erhebliche Folgen haben, denn potenziell könnten Millionen Verbraucher betroffen sein.
Alte Schulden bleiben offenbar bis zu zehn Jahre gespeichert
Nach den vorliegenden Angaben geht es um Daten, die für die klassische Bonitätsbewertung eigentlich keine aktuelle Bedeutung mehr haben sollen. Dazu zählen beispielsweise frühere Kredite, längst erledigte Zahlungsschwierigkeiten, Pfändungen oder Privatinsolvenzen.
Die Schufa räumt laut dem Bericht selbst ein, solche historischen Daten bis zu zehn Jahre aufzubewahren.
Das Unternehmen begründet dies damit, dass die Informationen für interne Zwecke benötigt würden – etwa zur Weiterentwicklung von Produkten und zur Erprobung neuer Score-Modelle.
Aus Sicht der Schufa sei diese Speicherung legal und auch im Interesse der Verbraucher.
Datenschützer sehen das deutlich anders.
NOYB fordert sofortige Löschung
Die gemeinnützige Datenschutzorganisation NOYB will die Schufa zunächst formell abmahnen. Sprecher Marco Blocher kündigte an, die Löschung der historischen Daten zu verlangen.
Sollte die Schufa dieser Forderung nicht nachkommen, will die Organisation gerichtlich vorgehen.
Doch dabei soll es offenbar nicht bleiben.
NOYB plant nach eigener Darstellung zusätzlich eine Verbandsklage auf Schadensersatz. Der zentrale Vorwurf: Verbraucher, die in den vergangenen Jahren Auskunft über ihre bei der Schufa gespeicherten Daten verlangt haben, seien über diese historischen Informationen nicht informiert worden.
Damit könnte nach Auffassung der Organisation das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung verletzt worden sein.
Für die Schufa könnte es um Millionen Fälle gehen
Genau hier liegt die wirtschaftliche Brisanz des Falls.
Die Schufa verfügt über Daten zu einem sehr großen Teil der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands. Laut dem Bericht könnten theoretisch bis zu 68 Millionen Menschen betroffen sein.
Selbst wenn ein Gericht später nur einen vergleichsweise kleinen Schadensersatz pro Person zusprechen würde, könnten sich die Beträge bei einer großen Zahl von Teilnehmern erheblich summieren.
Noch ist allerdings offen, ob es tatsächlich zu einer Klage kommt, wie viele Verbraucher sich anschließen würden und ob die Gerichte die Rechtsauffassung von NOYB teilen.
Was ist eine Verbandsklage?
Eine Verbandsklage ist eine besondere Form kollektiver Rechtsdurchsetzung. Dabei müssen nicht Millionen Verbraucher einzeln gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen.
Stattdessen kann eine qualifizierte Organisation bestimmte Ansprüche gebündelt verfolgen. NOYB will Betroffene offenbar dazu aufrufen, sich einer solchen Klage anzuschließen.
Für Verbraucher könnte das den Zugang zu einem gerichtlichen Verfahren deutlich erleichtern.
Schufa verteidigt ihre Datenspeicherung
Die Schufa hält ihr Vorgehen nach dem Bericht für rechtmäßig.
Historische Informationen würden nicht einfach ohne Zweck aufbewahrt. Sie seien vielmehr notwendig, um neue Berechnungsmodelle und Produkte zu testen, bevor diese im realen Geschäft eingesetzt würden.
Aus Unternehmenssicht geht es damit um statistische Qualitätssicherung und Weiterentwicklung.
Der Konflikt dreht sich deshalb nicht ausschließlich darum, ob Daten gespeichert werden dürfen.
Mindestens ebenso wichtig ist die Frage, ob Verbraucher darüber informiert werden müssen, dass diese Daten weiterhin vorhanden sind.
Genau an diesem Punkt setzt NOYB an.
Brisant: Betroffene sollen von den Daten nichts erfahren haben
Wer bei der Schufa eine Selbstauskunft beantragt, erwartet grundsätzlich, zu erfahren, welche personenbezogenen Informationen über ihn gespeichert sind.
Nach Darstellung von NOYB sollen die historischen Daten in entsprechenden Auskünften jedoch nicht vollständig aufgeführt worden sein.
Sollte sich dieser Vorwurf bestätigen und rechtlich als Verstoß gegen die DSGVO bewertet werden, könnte gerade diese fehlende Transparenz für die Schufa zum Problem werden.
Denn das europäische Datenschutzrecht gibt Verbrauchern weitreichende Auskunftsrechte über gespeicherte personenbezogene Daten.
Kritik auch an der Datenschutzaufsicht
NOYB erhebt darüber hinaus schwere Vorwürfe gegen die zuständige Datenschutzbehörde in Hessen.
Die Organisation kritisiert, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte bislang nicht konsequent genug gegen die Speicherung der historischen Daten vorgegangen sei.
Nach Angaben der Behörde wird der Sachverhalt allerdings bereits seit dem Frühjahr des vergangenen Jahres geprüft. Ein abschließendes Ergebnis liegt dem Bericht zufolge bisher nicht vor.
Damit wächst der Druck nicht nur auf die Schufa, sondern auch auf die zuständige Aufsicht.
Verbraucher überfluten offenbar die Schufa mit Anfragen
Das Thema stößt offensichtlich auf großes Interesse.
Seit Medien im Juli erstmals ausführlicher über die Schattendatenbank berichtet hatten, soll die Schufa mit Auskunftsanfragen regelrecht überflutet worden sein.
Wie viele Anfragen tatsächlich eingegangen sind, wollte das Unternehmen laut tagesschau.de nicht mitteilen.
In Antwortschreiben an Verbraucher soll die Schufa allerdings darauf hinweisen, dass die Bearbeitung wegen des hohen Anfrageaufkommens bis zu drei Monate dauern könne.
Das zeigt, wie sensibel das Thema für viele Verbraucher ist.
Warum alte Daten für Betroffene so heikel sind
Informationen über frühere Schulden oder wirtschaftliche Schwierigkeiten gehören zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten im Finanzbereich.
Selbst wenn eine Forderung längst beglichen oder eine Privatinsolvenz abgeschlossen wurde, stellt sich für Betroffene die Frage, warum solche Informationen weiterhin gespeichert bleiben.
Dabei geht es auch um Vertrauen: Verbraucher wollen wissen, welche Informationen ein Unternehmen über sie besitzt und wofür diese verwendet werden.
Die Schufa argumentiert, historische Daten würden zur Entwicklung ihrer Systeme benötigt. Datenschützer halten dagegen, dass Speicherung und fehlende Offenlegung möglicherweise nicht mit den europäischen Datenschutzvorgaben vereinbar seien.
Noch ist nichts entschieden
Wichtig ist: Eine Sammelklage ist bislang angekündigt beziehungsweise in Vorbereitung. Es gibt noch kein Urteil, das die Schufa in diesem Zusammenhang zu Schadensersatz verpflichtet.
Auch ist derzeit nicht entschieden, ob die Speicherung der historischen Daten tatsächlich rechtswidrig ist oder ob die Schufa mit ihrer Rechtsauffassung durchdringt.
Der Fall könnte jedoch grundsätzliche Bedeutung bekommen.
Denn am Ende geht es um eine zentrale Frage des digitalen Verbraucherschutzes:
Wie lange dürfen Unternehmen sensible Informationen über die finanzielle Vergangenheit von Millionen Menschen speichern – und dürfen sie diese Daten bei einer Auskunft gegenüber den Betroffenen einfach außen vor lassen?
Genau darüber könnte nun ein Gericht entscheiden.