Die Peckwater Ingredients UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Hamburg hat den Insolvenzantrag der Gesellschaft mit Beschluss vom 25. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Gleichzeitig wurden die zuvor bestehenden Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67g IN 397/25 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 184387 im Handelsregister eingetragen und hat ihren Sitz in der Brandsende 2–4, 20095 Hamburg. Geschäftsführer ist Samuel George Martin.
Handel mit Lebensmittelzutaten und Zusatzstoffen
Die Peckwater Ingredients UG war im Handel mit Lebensmittelinhaltsstoffen und Lebensmittelzusatzstoffen tätig.
Zum Unternehmensgegenstand gehörten der Kauf, Verkauf und Handel mit entsprechenden Zutaten und Zusatzstoffen, soweit diese Tätigkeiten keiner besonderen behördlichen Erlaubnis beziehungsweise Lizenz bedurften.
Damit war das Unternehmen dem Lebensmittelhandel beziehungsweise dem Zulieferbereich für die Lebensmittelwirtschaft zuzuordnen.
Insolvenzantrag bereits im Dezember 2025 gestellt
Die Gesellschaft hatte selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Dieser Antrag datiert vom 11. Dezember 2025 und ging am selben Tag beim Amtsgericht Hamburg ein.
Am 15. Dezember 2025 ordnete das Insolvenzgericht zunächst Sicherungsmaßnahmen an. Solche Maßnahmen dienen dazu, das noch vorhandene Unternehmensvermögen während der Prüfung eines Insolvenzantrags zu sichern.
Nach mehr als acht Monaten ist das Eröffnungsverfahren nun ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens beendet worden.
Vermögen reicht nicht für Insolvenzverfahren
Das Amtsgericht Hamburg wies den Insolvenzantrag am 25. August 2026 mangels Masse ab. Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung steht.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags entfiel auch die Grundlage für die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen. Das Amtsgericht hob deshalb die seit dem 15. Dezember 2025 bestehenden Sicherungsmaßnahmen ebenfalls am 25. August 2026 auf.
Damit steht fest: Über das Vermögen der Peckwater Ingredients UG wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Für Gläubiger findet folglich auch kein übliches Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und regulärer Forderungsanmeldung statt.