Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website auvelion(.)com. Nach Erkenntnissen der Behörde werden über die Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, ohne dass dafür die erforderliche Erlaubnis vorliegt.
Die Warnung wurde am 25. August 2026 veröffentlicht. Für Verbraucher ist der Fall besonders bemerkenswert, weil hinter dem Internetauftritt offenbar kaum nachvollziehbare Unternehmensinformationen stehen.
Wer steckt überhaupt hinter „Auvelion“?
Genau diese Frage lässt sich anhand des Internetauftritts offenbar nicht eindeutig beantworten.
Nach Angaben der BaFin tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung „Auvelion“ auf. Eine Rechtsform wird nicht genannt. Auch Angaben zu einem Geschäftssitz fehlen.
Noch auffälliger: Die Website verfügt laut BaFin über kein Impressum.
Damit fehlen Anlegern wesentliche Informationen, die normalerweise helfen, den tatsächlichen Vertragspartner und dessen Verantwortliche zu identifizieren.
BaFin: Keine Erlaubnis für die angebotenen Geschäfte
Der entscheidende Punkt der Warnung betrifft jedoch die aufsichtsrechtliche Zulassung.
Wer in Deutschland bestimmte Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis. Für regulierte Kryptowerte-Dienstleistungen gelten ebenfalls aufsichtsrechtliche Anforderungen.
Nach den Erkenntnissen der BaFin verfügt Auvelion für die auf der Website angebotenen Dienstleistungen nicht über die erforderliche Erlaubnis.
Die Behörde macht solche Fälle öffentlich, damit Verbraucher vor einer Investition überprüfen können, ob ein Anbieter tatsächlich beaufsichtigt beziehungsweise zugelassen ist.
Warum fehlende Unternehmensangaben für Anleger problematisch sind
Bei einer Geldanlage ist nicht nur entscheidend, welche Rendite versprochen oder welche Handelsplattform präsentiert wird. Anleger sollten auch feststellen können, wem sie ihr Geld überhaupt anvertrauen.
Fehlen Geschäftsanschrift, Rechtsform und Impressum, wird bereits die Identifizierung des Vertragspartners schwierig. Kommt zusätzlich eine Warnung der Finanzaufsicht wegen unerlaubter Geschäfte hinzu, besteht besonderer Anlass zur Vorsicht.
Das gilt gerade bei Online-Angeboten rund um Kryptowerte, Trading und Finanzanlagen, bei denen Kunden möglicherweise erhebliche Beträge überweisen.
Vor einer Überweisung: Anbieter überprüfen
Verbraucher können in der Unternehmensdatenbank der BaFin kontrollieren, ob ein Finanzunternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Eine fehlende BaFin-Erlaubnis bedeutet dabei nicht automatisch, dass jeder Anbieter betrügerisch handelt. Die BaFin-Warnung besagt hier konkret, dass nach ihren Erkenntnissen erlaubnispflichtige Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden.
Für Anleger ist die Warnung ein deutliches Signal
Die Kombination ist ungewöhnlich deutlich: keine genannte Rechtsform, kein angegebener Geschäftssitz, kein Impressum und nach Erkenntnissen der BaFin keine erforderliche Erlaubnis für die angebotenen Dienstleistungen.
Wer auf die Plattform Auvelion aufmerksam geworden ist und dort Geld investieren möchte, sollte die Warnung daher unbedingt berücksichtigen und vor einer Zahlung genau prüfen, wer Vertragspartner sein soll und wohin das Geld tatsächlich fließt.
Die BaFin stützt ihre Veröffentlichung auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.