Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor Angeboten von „Primary Markets“. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, um in Österreich konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte anzubieten.
Die Warnung wurde am 25. August 2026 veröffentlicht. Als Internetauftritt nennt die FMA die Webseite primary-markets.com. Außerdem werden die E-Mail-Adressen support@primary-markets.com, privacy@primary-markets.com und dpo@primary-markets.com aufgeführt. Der Anbieter gibt demnach angebliche Standorte in Wien, Berlin und Zürich an.
Keine Genehmigung für Wertpapiergeschäfte
Entscheidend für Anleger ist die Feststellung der FMA: „Primary Markets“ besitzt keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen.
Damit darf der Anbieter insbesondere keine Portfolioverwaltung gemäß § 3 Abs. 2 Z. 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) anbieten. Bei einer Portfolioverwaltung übernimmt ein Dienstleister typischerweise die Verwaltung von Finanzinstrumenten beziehungsweise eines Anlageportfolios für einen Kunden. Für solche Dienstleistungen gelten gesetzliche Zulassungs- und Aufsichtsvorschriften.
Anleger sollten bei Angeboten besonders vorsichtig sein
Die Warnung bedeutet nicht nur, dass eine entsprechende österreichische Konzession fehlt. Für Verbraucher ist sie vor allem ein wichtiges Signal, vor einer Überweisung oder der Weitergabe persönlicher und finanzieller Daten genau zu prüfen, wer hinter einem Investmentangebot steht.
Wer von „Primary Markets“ kontaktiert wird oder auf entsprechende Anlageangebote stößt, sollte insbesondere keine vorschnellen Zahlungen leisten und zunächst überprüfen, ob der jeweilige Anbieter tatsächlich über die erforderliche Zulassung verfügt.
Die Veröffentlichung der FMA erfolgt auf Grundlage von § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.