Die Aussicht auf sichere Zinsen macht Tages- und Festgeld für viele Sparer interessant. Doch gerade bei vermeintlich attraktiven Angeboten im Internet ist Vorsicht angebracht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor Angeboten über die Website helvetickeystone(.)com sowie vor E-Mails, die von der Adresse info@helveticksvv(.)com versendet werden.
Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über diese Wege Tagesgeld- und Festgeldanlagen angeboten, ohne dass die erforderliche Erlaubnis dafür vorliegt. Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung am 25. August 2026.
Attraktive Zinsen sollten nicht das einzige Kriterium sein
Festgeldangebote wirken auf den ersten Blick vergleichsweise unkompliziert: Anleger überweisen einen bestimmten Betrag, legen diesen für einen vereinbarten Zeitraum an und erhalten dafür Zinsen. Genau dieses vertraute Anlageprinzip kann dazu führen, dass vermeintliche Angebote besonders glaubwürdig erscheinen.
Die aktuelle BaFin-Warnung zeigt jedoch, wie wichtig es ist, nicht allein auf Zinshöhe, professionell wirkende Internetseiten oder die Kommunikation per E-Mail zu vertrauen.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich die entsprechende Erlaubnis. Nach Angaben der BaFin verfügen die Betreiber beziehungsweise Versender der genannten Angebote nicht über die notwendige Genehmigung für die angebotenen Tages- und Festgeldanlagen.
Vor einer Überweisung den Anbieter überprüfen
Für Verbraucher bedeutet das vor allem: Erst prüfen, dann Geld überweisen. Insbesondere bei einem bislang unbekannten Anbieter sollte kontrolliert werden, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und ob das Unternehmen für die entsprechende Tätigkeit zugelassen ist.
Die BaFin stellt hierfür ihre Unternehmensdatenbank zur Verfügung. Dort können Anleger überprüfen, ob ein Unternehmen von der deutschen Finanzaufsicht zugelassen ist.
Vorsicht ist insbesondere angebracht, wenn ein vermeintlicher Vermittler oder Anbieter zu einer schnellen Entscheidung drängt, außergewöhnlich attraktive Konditionen verspricht oder die Einzahlung auf ein Konto verlangt, dessen Empfänger nicht nachvollziehbar zum beworbenen Anbieter passt.
Eine professionell aussehende Website ist kein Gütesiegel
Für Anleger ist außerdem wichtig: Ein seriös gestalteter Internetauftritt allein sagt nichts darüber aus, ob ein Anbieter tatsächlich über eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis verfügt. Auch Namen, die nach Bank, Vermögensverwaltung oder einem etablierten Finanzunternehmen klingen, ersetzen diese Prüfung nicht.
Deshalb sollte die Identität des Vertragspartners vor Abschluss einer Geldanlage unabhängig überprüft werden. Neben der Zulassung sind beispielsweise vollständige Unternehmensangaben und nachvollziehbare Kontaktdaten wichtige Punkte.
Was tun, wenn bereits Geld überwiesen wurde?
Wer aufgrund eines solchen Angebots bereits Geld überwiesen hat und anschließend Zweifel bekommt, sollte nicht vorschnell weitere Zahlungen leisten – insbesondere nicht, wenn plötzlich zusätzliche Gebühren, Steuern oder Kosten verlangt werden, um angeblich das investierte Kapital zurückzuerhalten.
Betroffene sollten vorhandene Unterlagen wie E-Mails, Überweisungsbelege, Vertragsunterlagen und Nachrichten sichern. Je schneller verdächtige Vorgänge erkannt werden, desto eher können mögliche weitere Schritte geprüft werden.
Die BaFin stützt ihre Warnung zu helvetickeystone(.)com auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Für Anleger bleibt damit eine einfache Regel entscheidend: Ein hoher Festgeldzins ist erst dann interessant, wenn auch zweifelsfrei feststeht, wem man sein Geld tatsächlich anvertraut.