Die Frau war im Internet auf der Suche nach einer Möglichkeit, ihr Einkommen mit einem Nebenjob aufzubessern. Auf einer Social-Media-Plattform stieß sie auf ein entsprechendes Inserat und nahm Kontakt zu den angeblichen Auftraggebern auf. Persönliche Treffen gab es offenbar zu keinem Zeitpunkt.
Nach Angaben der Polizei sollte die Frau Aufgaben übernehmen, die an Tätigkeiten im Online-Handel erinnerten. Im weiteren Verlauf behaupteten die unbekannten Täter jedoch, sie habe bei der Bearbeitung Fehler gemacht. Um diese angeblichen Fehler zu korrigieren, müsse sie selbst Geld einzahlen.
Immer neue Forderungen
Damit begann die eigentliche Betrugsmasche. Die Frau wurde wiederholt zu Zahlungen aufgefordert, die sie per Kryptowährung leisten sollte. Offenbar gelang es den Tätern, immer neue Gründe für weitere Überweisungen zu konstruieren.
Unter anderem wurde der Frau nach Angaben der Polizei mitgeteilt, ihr Konto sei gesperrt worden. Außerdem sei angeblich das Finanzamt auf den Vorgang aufmerksam geworden und überprüfe sie.
Solche Behauptungen können enormen Druck erzeugen. Wer bereits Geld überwiesen hat, hofft häufig, durch eine weitere Zahlung den bisherigen Einsatz zurückzubekommen. Genau dieser Mechanismus kann dazu führen, dass Betroffene immer größere Summen verlieren.
Schaden wächst auf fast 52.000 Euro
Bis die 43-Jährige misstrauisch wurde und schließlich Anzeige erstattete, hatte sie bereits nahezu 52.000 Euro überwiesen.
Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Wer hinter dem angeblichen Jobangebot steckt und ob sich das Geld zurückholen lässt, ist bislang nicht bekannt.
Kryptowährungen erschweren Rückholung
Dass die Zahlungen in Kryptowährungen verlangt wurden, ist ein typisches Warnsignal bei solchen Betrugsfällen. Transaktionen lassen sich zwar technisch nachvollziehen, einmal versandte Kryptowährungen können aber in der Regel nicht einfach wie eine Lastschrift zurückgebucht werden.
Kriminelle nutzen außerdem häufig eine Kombination aus anonymen Kommunikationskanälen, gefälschten Plattformen und digitalen Zahlungswegen, um Geld möglichst schnell weiterzuleiten.
Ein seriöser Arbeitgeber verlangt kein Geld für Fehler
Der Fall macht eine zentrale Regel deutlich: Wer arbeiten soll, sollte dafür bezahlt werden – und nicht zunächst selbst Geld überweisen müssen.
Besonders vorsichtig sollten Jobsuchende werden, wenn angebliche Arbeitgeber verlangen, Guthaben einzuzahlen, Kryptowährungen zu kaufen oder Geld freizuschalten, damit Aufgaben weiterbearbeitet oder angebliche Fehler korrigiert werden können.
Auch Drohungen mit gesperrten Konten, Steuerbehörden oder finanziellen Konsequenzen sind ein starkes Warnsignal.
So können sich Jobsuchende schützen
Vor einer Zusage lohnt sich eine Überprüfung des Unternehmens. Gibt es eine nachvollziehbare Internetseite, ein Impressum und echte Kontaktdaten? Existiert die Firma tatsächlich? Und passt die verwendete E-Mail-Adresse zum Unternehmen?
Misstrauen ist außerdem angebracht, wenn die gesamte Kommunikation ausschließlich über Messenger oder soziale Netzwerke läuft, ungewöhnlich hohe Verdienste bei einfachen Tätigkeiten versprochen werden oder kurzfristig Geld überwiesen werden soll.
Wer bereits gezahlt hat und einen Betrug vermutet, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, alle Nachrichten und Transaktionsdaten sichern und möglichst schnell Anzeige erstatten. Bei Zahlungen über Banken oder Kryptobörsen kann es außerdem sinnvoll sein, den jeweiligen Anbieter sofort zu informieren.