Wer derzeit ein Inkassoschreiben der angeblichen „Partner Inkasso GmbH“ erhält, sollte keinesfalls vorschnell bezahlen. Die Verbraucherzentralen führen genau diese Bezeichnung mit den angeblichen Rechtsanwälten Hugo Jankowski, Peter Wolf und Ute Rehse, der Internetadresse partnerinkasso.net sowie der Anschrift Tannenweg 10, 95239 Zell im Fichtelgebirge auf ihren Schwarzlisten zu betrügerischen Inkassoschreiben.
Verbraucherzentralen nennen die Angaben ausdrücklich
Die Warnung ist eindeutig zuzuordnen. In den aktuellen Übersichten der Verbraucherzentralen wird folgender Eintrag aufgeführt:
Partner Inkasso GmbH – Rechtsanwälte Hugo Jankowski, Peter Wolf und Ute Rehse – Tannenweg 10, 95239 Zell im Fichtelgebirge – partnerinkasso.net.
Damit stimmen Firmenname, angebliche Rechtsanwälte, Anschrift und Internetadresse mit den Angaben überein, die in den Warnlisten genannt werden.
Professionelle Webseite sollte nicht täuschen
Besonders tückisch: Unter der genannten Internetadresse existiert ein professionell gestalteter Auftritt. Dort präsentiert sich die „Partner Inkasso GmbH“ als angeblich seit 1999 tätiges Unternehmen mit mehr als 25 Jahren Erfahrung. Beworben werden unter anderem gerichtliches und außergerichtliches Inkasso, Bonitätsprüfungen und Debitorenmanagement. Die Webseite behauptet außerdem eine durchschnittliche Erfolgsquote von 89 Prozent und mehr als 15.000 Mandate jährlich.
Auch die Anschrift Tannenweg 10 in 95239 Zell im Fichtelgebirge wird auf der Webseite als Kontaktadresse genannt.
Solche Angaben und eine professionell aussehende Internetseite sind jedoch kein Nachweis dafür, dass eine Inkassoforderung berechtigt oder der Absender tatsächlich ein zugelassener Inkassodienstleister ist.
Verbraucherzentrale: Nicht überweisen und keinen Kontakt aufnehmen
Die Empfehlung der Verbraucherschützer fällt deutlich aus. Wer ein unseriöses beziehungsweise betrügerisches Inkassoschreiben erhält, sollte kein Geld überweisen. Ebenso sollte keine Einzugsermächtigung erteilt werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät darüber hinaus davon ab, auf andere Weise mit dem Fake-Unternehmen Kontakt aufzunehmen. Besteht der Verdacht auf Betrug, sollte Strafanzeige erstattet werden.
Vorsicht auch bei deutschen Bankkonten
Ein klassisches Warnsignal bei Fake-Inkasso ist eine Zahlungsaufforderung auf ein ausländisches Konto. Die ersten beiden Buchstaben der IBAN zeigen das jeweilige Land an.
Allerdings gibt es inzwischen auch betrügerische Inkassoschreiben, bei denen das Geld auf ein deutsches Konto überwiesen werden soll. Eine IBAN mit „DE“ ist deshalb ausdrücklich kein Beweis für die Echtheit einer Forderung.
Forderung immer unabhängig überprüfen
Wer einen solchen Brief bekommen hat, sollte sich zunächst fragen, ob die angebliche ursprüngliche Forderung überhaupt bekannt ist. Ein seriöses Inkassoverfahren setzt eine tatsächliche Forderung voraus. Ein offiziell klingender Firmenname, Rechtsanwaltstitel, Fristen oder Drohungen mit zusätzlichen Kosten machen eine unbekannte Forderung nicht automatisch berechtigt.
Im konkreten Fall ist die Warnlage besonders deutlich: „Partner Inkasso GmbH“ mit den Namen Hugo Jankowski, Peter Wolf und Ute Rehse sowie der Anschrift in Zell im Fichtelgebirge steht aktuell auf den Warnlisten mehrerer Verbraucherzentralen.
Wer ein entsprechendes Schreiben im Briefkasten findet, sollte daher nicht zahlen, keine Einzugsermächtigung erteilen und keine persönlichen oder finanziellen Daten übermitteln. Bei einem Betrugsverdacht empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Strafanzeige.