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Gericht berichtigt Beschluss im Insolvenzverfahren der alphapharm GmbH aus Köln

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der alphapharm GmbH aus Köln hat das Amtsgericht Köln einen früheren Beschluss berichtigt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70a IN 437/25 geführt.

Die alphapharm GmbH hat ihren Sitz in der Erna-Scheffler-Straße 3 in 51103 Köln und ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 75428 im Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Im- und Export von Arzneimitteln und Lebensmitteln, wobei ausdrücklich auch Nahrungsergänzungsmittel zum Tätigkeitsbereich gehören.

Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die beiden Geschäftsführer Dr. Maged Andrawes und Dr. Magda Andrews.

Bei der jetzt veröffentlichten Entscheidung handelt es sich allerdings nicht um eine neue insolvenzrechtliche Sicherungsmaßnahme oder um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Vielmehr hat das Amtsgericht Köln seinen Beschluss vom 9. Juni 2026 wegen einer offensichtlichen Unvollständigkeit berichtigt.

Die Berichtigung erfolgte gemäß § 4 Insolvenzordnung in Verbindung mit § 319 Zivilprozessordnung und betrifft das sogenannte Rubrum des Beschlusses. Dort werden insbesondere die am Verfahren beteiligte Gesellschaft und ihre gesetzlichen Vertreter bezeichnet. Nach der Korrektur werden die alphapharm GmbH sowie beide Geschäftsführer, Dr. Maged Andrawes und Dr. Magda Andrews, vollständig aufgeführt.

Als Verfahrensbevollmächtigte werden die Rechtsanwälte DHPG aus Bonn genannt.

Aus der vorliegenden Bekanntmachung geht nicht hervor, in welchem Stadium sich das Insolvenzeröffnungsverfahren derzeit befindet oder welche konkrete Entscheidung mit dem ursprünglichen Beschluss vom 9. Juni 2026 getroffen wurde. Die jetzige Veröffentlichung dokumentiert ausschließlich die Berichtigung der unvollständigen Angaben im ursprünglichen Beschluss.

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