Die Goldschmiede Am Dicken Turm Peter Müller GmbH mit Sitz in Siegen ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Siegen hat am 10. August 2026 um 12.15 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Götz Lautenbach aus Frankfurt am Main zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 25 IN 162/26 geführt.
Die Goldschmiede hat ihre Geschäftsanschrift in der Kölner Straße 5 in 57072 Siegen und ist beim Amtsgericht Siegen unter der Handelsregisternummer HRB 3349 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführerin Juliane Hellmund.
Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich um einen Fachbetrieb aus dem Schmuckbereich. Als Geschäftszweig nennt das Insolvenzgericht ausdrücklich die Anfertigung von und den Handel mit Schmuck. Damit verbindet die Gesellschaft das klassische Goldschmiedehandwerk mit dem Verkauf von Schmuckstücken.
Die Anfertigung von Schmuck unterscheidet einen Goldschmiedebetrieb wesentlich von einem reinen Schmuckhändler. Zum Geschäftsfeld gehört nicht lediglich der Verkauf fertiger Waren, sondern auch die handwerkliche Herstellung individueller Schmuckstücke. Das Unternehmen bewegt sich damit in einem Geschäftsfeld, in dem handwerkliches Können, Gestaltung und der Umgang mit hochwertigen Materialien eine zentrale Rolle spielen.
Mit der gerichtlichen Entscheidung vom 10. August 2026 sind die wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten der Goldschmiede Am Dicken Turm Peter Müller GmbH zunächst erheblich eingeschränkt worden. Verfügungen über Gegenstände des Unternehmensvermögens sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter Götz Lautenbach seine Zustimmung erteilt.
Auch die Verfügung über Bankguthaben und sonstige Forderungen unterliegt nun den insolvenzgerichtlichen Sicherungsmaßnahmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Geschäftspartner, Kunden oder andere Schuldner, die noch Zahlungen an die Goldschmiede zu leisten haben, dürfen diese nicht mehr ohne Beachtung des Gerichtsbeschlusses unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Das Amtsgericht hat den sogenannten Drittschuldnern entsprechende Zahlungen untersagt und sie aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung der angeordneten Sicherungsmaßnahmen zu erbringen.
Darüber hinaus hat das Amtsgericht Siegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt, soweit davon keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Diese Maßnahmen dienen dazu, das noch vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern und einen ungeordneten Zugriff einzelner Gläubiger zu verhindern.
Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet allerdings noch nicht, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldschmiede bereits eröffnet worden ist. Das Unternehmen befindet sich zunächst im Insolvenzeröffnungsverfahren. In dieser Phase werden insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft und die vorhandenen Vermögenswerte gesichert.
Über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss das Amtsgericht Siegen noch gesondert entscheiden. Bis dahin steht die traditionsreiche Geschäftstätigkeit rund um die Anfertigung und den Handel mit Schmuck unter den angeordneten insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen.
Das Verfahren über das Vermögen der Goldschmiede Am Dicken Turm Peter Müller GmbH wird beim Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 162/26 geführt.